I. Fahrradbügel Schlossgasse
Handlungsfeld
Wie im Antrag der CSU beschrieben gibt es in der Schlossgasse insbesondere im Sommerhalbjahr zahlreiche Touristen und Besucher, die mit dem Fahrrad in die Oberstadt kommen. Insbesondere die gastronomischen Angebote in der Schlossgasse sind dabei ein wichtiges Ziel des Radverkehrs. Der großen Nachfrage steht kein ansprechendes Angebot an Fahrradabstellanlagen gegenüber, so dass zwangsläufig irgendwelche Abstellmöglichkeiten in Form von Geländern, Laternen oder Hauswänden gewählt werden. Ein entsprechendes Angebot an Fahrradabstellanlagen bietet dagegen den Nutzen einer sicheren Abstellmöglichkeit im direkten Blickfeld und sorgt für ein der Altstadt entsprechendes geordnetes Gesamtbild.
Verbesserungsvorschlag
Die flächige Verteilung von Wohnungen und Gastronomiebetrieben erfordert eine ebenso flächige Verteilung von Fahrradabstellanlagen. Dort, wo schon heute die Fahrräder verstärkt abgestellt werden und im Rahmen der Abstimmung mit verschiedenen Interessensträgern und Anliegern auch keine Einwände oder Bedenken geäußert wurden, sollten funktionale Anlehnbügel errichtet werden. Die Dauerhaftigkeit der Abstellanlagen soll gewährleistet sein, ein mehrfacher Ab- und Aufbau im Kalenderjahr ist möglichst zu vermeiden. Trotz der sorgfältigen Vorbereitung und Abstimmung sollten die Bügel nicht einbetoniert werden, sondern mittels eine schmalen Fußplatte verdübelt und aufgeschraubt werden. So bleibt eine temporäre Entfernung bei Bedarf möglich.
In diesem städtebaulich sehr sensiblen Bereich fällt die Auswahl einer passenden Abstellanlage auf den Fahrradbügel PRISMA. Denn dieser ist schon an allen anderen städtebaulich attraktiven und besonderen Orten aufgestellt worden (Rathaus, Theaterplatz, Dammer Tor, Herz-Jesu-Kirche). Durch die klare und einfache Formsprache tritt dieses Modell mit seiner Umgebung nicht in Konkurrenz, vermittelt aber durch seine Präsenz und die Auswahl der Edelstahl-Ausführung auch eine gewisse Wertigkeit. Ein zusätzlicher und gewünschter Vorteil ist die „automatische Selbstreinigung“ durch den Wind. Im Gegensatz zu allen Reihenanlagen sammeln und verfangen sich keine Abfälle oder Laub zwischen den Bügeln.
Lagebeschreibung
Die ausgewählten Standorte entsprechen den von den Gästen und Anwohnern gewählten Abstellorten. Eine senkrechte Positionierung der Anlehnbügel zur Hauswand erleichtert die beidseitige Benutzung. Eine diagonale Aufstellung spart nur wenig Raum ein, erschwert aber die Nutzung der hauzugewandten Seite maßgeblich. Die geplante Positionierung der Anlehnbügel ermöglicht auch weiterhin das temporäre Abstellen von Kraftfahrzeugen durch die Anlieferungen für die Gastronomie und Ladevorgänge seitens der Anwohner.
In der Schlossgasse haben sich drei konkrete Standorte angeboten:
1. Schlossgasse 8, vier Anlehnbügel neben der Gaststätte „Bier-Sepp“
2. Schlossgasse 12, drei Anlehnbügel neben der Gaststätte „Fegerer“
3. Schlossgasse 20/22, insgesamt 13 Anlehnbügel neben den Gaststätten „Schlossgass‘ 16“ und „Schlappeseppel“, positioniert entlang der Rückwand der Steinmetzschule
Förderung Elektromobilität
Mittlerweile sind sehr viele Touristen und Tagesausflügler mit Elektrofahrrädern unterwegs. Diesen steht im öffentlichen Sichtbereich von Gaststätten noch kein Lade-Angebot in Kombination mit einer sicheren Abstellmöglichkeit zur Verfügung. Es ist deshalb geplant, an der Laterne zwischen den neuen Anlehnbügeln an der Rückwand der Steinmetzschule eine kompakte Ladestation anzubieten. Dabei soll auf das im Landkreis Aschaffenburg und im Tourismusverband Spessart-Mainland sehr verbreitete System der Firma „bike-energy“ (http://www.bike-energy.com/) zurückgegriffen werden. Auch die Kommunale Allianz SpessartKraft e.V. (https://walderfahren.de/) fördert dieses System. Es ist für die Stadt Aschaffenburg sinnvoll, dieses in der Region bereits etablierte System zu übernehmen und kein neues und konkurrierendes Konzept aufzubauen.
Kosten
Die Kosten für diese hochwertigen Anlehnbügel in Edelstahlausführung mit Fußplatte belaufen sich auf 10.560 EUR (brutto). Eine Bestellung und Montage durch den Bauhof ist möglich.
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln ist zu prüfen.
II Ausbauplan Fahrradabstellanlagen 2018
Handlungsfeld
Funktionale Abstellanlagen an den Quellen und Zielen des Radverkehrs sind eine sehr wichtige Basis der Radverkehrsförderung. Dabei werden von den Nutzern nur diejenigen Anlagen angenommen, die verschiedenen Fahrradtypen und Größen eine Standsicherheit bieten als auch Diebstahlsicherheit gewährleisten durch die Möglichkeit, das Fahrrad am Rahmen anzuschließen.
Es ist mittlerweile erkennbar, dass die bestehenden Abstellanlagen für die steigenden Nutzerzahlen nicht mehr ausreichen. Dabei sind noch viele der bestehenden Anlagen funktional nicht geeignet und sollten deshalb ausgetauscht werden.
Insbesondere in der Innenstadt bestehen vielfältige Nutzungsansprüche, die vor allem ganz neue Standorte oft erschweren: Feuerwehrzufahrten- und Aufstellbereiche, Grundstückzufahrten und deren erforderliche Schleppkurven, Marktbetrieb oder alljährlich wiederkehrende Feste erfordern eine intensive und oft langwierige Abstimmung. Denn die Standorte sollen möglichst dauerhaft geplant sein und nicht mehrfach im Jahr bei verschiedenen Anlässen ab- und aufgebaut werden müssen.
Verbesserungsvorschlag
Innerhalb der Haushaltstelle für Radverkehr ist deshalb in 2018 ein Betrag von 70.000 EUR für Fahrradabstellanlagen vorgesehen. Dieser Betrag kann durch Förderanträge noch maßgeblich erhöht und im Optimalfall verdoppelt werden. Dafür ist der kommunale Anteil der Finanzierung bereits gesichert. Zusätzlich müssen Fotos und Zählungen den Bedarf belegen sowie eine Detailplanung zum zukunftsfähigen Ausbau des jeweiligen Standortes erarbeitet werden. Erst nach einer Prüfung und Genehmigung durch den Fördermittelgeber darf eine Bestellung ausgelöst werden.
Der beiliegende Innenstadtplan beinhaltet konkrete Projekte mit einer überschlägig kalkulierten Anzahl neuer und funktionaler Fahrradabstellplätzen (grün hinterlegt). Eine konkrete Anzahl kann erst nach Abschluss der Detailplanung und Abstimmung benannt werden. Eine Überdachung der jeweiligen Standorte ist zumindest an den Langzeitstellplätzen zu prüfen. Erfahrungsgemäß steigt der finanzielle Aufwand durch die Überdachung aber erheblich und wird sehr schnell über das Budget hinausgehen.
Folgende Handlungsschwerpunkte sollen beim Ausbau der Fahrradabstellplätze bearbeitet werden:
1. Nutzbarkeit bestehender Ressourcen (Entfernung von Schrotträdern)
2. Austausch vorhandener, aber funktional ungeeigneter Anlagen
3. Ausbau bestehender, aber überlasteter Anlagen
4. Gezielte Untersuchung und Förderung an Bahnhöfen und öffentlichen Bildungseinrichtungen (Haltestellen des ÖPNV, VHS, weiterführende Schulen, Grundschulen, Kinderhorte, Kindergärten)
5. Beratung externer Partner (AVG / Stadtbau / Bauträger / Einzelhandel / Dienstleistungen)
6. Planung neuer Standorte mit Stellplatz-Vermietung, insbesondere auch für hochwertige Fahrräder (Fahrradhäuser oder Fahrradboxen in Wohngebieten oder Parkhäusern, Verkehrskiosk AVG an Schweinheimer Straße, Fahrradparkhaus Freihofsplatz für Touristen und Anwohner / Beschäftigte der Innenstadt)
Sobald konkrete und abgestimmte Detailplanungen in Form von Lageplänen, Anzahl der Stellplätze sowie eine Kostenkalkulation vorliegen, wird der Stadtrat wieder informiert und das Ausbauprogramm zum Beschluss der Umsetzung vorgelegt werden.