Behandlung des Antrages der Kommunalen Initiative vom 08.10.2017 wegen "Erlass einer Resolution zur Änderung des Sitzverteilungsverfahrens im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz"


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.11.2017 ö Beschließend 13PL/14/13/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bayerische Gesetzgeber befasst sich aufgrund den Erfahrungen aus den letzten bayerischen Kommunalwahlen im Jahr 2014 mit zahlreichen Änderungen des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG).

Zurzeit wird unter anderem eine Änderung des Berechnungsverfahrens zur Verteilung der Sitze in den Gemeinde-, Stadt- und Kreisräten diskutiert. Aktuell werden die gültigen Gesamtstimmen der Wahlvorschläge auf die Sitze der Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte anhand des Berechnungsverfahrens nach Hare-Niemeyer verteilt (Art. 35 GLKrWG). Nun wurde durch die CSU-Landtagsfraktion beantragt, dieses Berechnungsverfahren für die nächste Kommunalwahl 2020 auf das bekannte Verfahren nach d’Hondt zu ändern.

Mit Schreiben vom 08.10.2017 (Anlage 1) beantragte die Kommunale Initiative den Erlass einer Resolution des Stadtrates zur Beibehaltung der jetzigen Gesetzesregelung.

Mit E-Mail vom 12.10.2017 teilte die Regierung von Unterfranken der Stadt Aschaffenburg mit, dass dem Stadtrat eine Befassungskompetenz zur Bewertung des Sitzverteilungsverfahrens im GLKrWG zusteht (Anlage 2).

Am 18.10.2017 hatte sich der Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Bayerischen Landtags im Rahmen einer Expertenanhörung mit diesem Thema befasst. Die Mehrheit der Experten kam dort zum Ergebnis, dass eine Rückkehr auf das Berechnungsverfahren nach d’Hondt nicht zu empfehlen ist (Anlage 3). In der beigefügten Pressemitteilung des Bayerischen Landtags (Anlage 3) wird aber auch deutlich, dass nun im Bayerischen Landtag versucht wird, für die unterschiedlichen Beurteilungen der verschiedenen Berechnungsverfahren zur Sitzverteilung eine „überparteiliche Einigung“ herbeizuführen.

Der Erlass der beantragten Resolution ist aufgrund des Selbstverwaltungsrechtes zulässig und steht im Ermessen des Stadtrates.

.Beschluss:

I. Dem „Erlass einer Resolution zur Änderung des Sitzverteilungsverfahrens im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz“ gem. beiliegendem Antrag der Kommunalen Initiative vom 08.10.2017 wird zugestimmt .

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 18.12.2019 14:51 Uhr