Radverkehrsmaßnahmen - Fahrradbügel Schloßgasse - Anschluss Radfahrstreifen Schillerstraße an den Knoten B 8 / Ebertbrücke


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 05.12.2017 ö Beschließend 4pvs/11/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I Fahrradbügel Schlossgasse

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 07.11.2017 wurde die Umsetzung der Maßnahme sowie die Lage der Fahrradbügel beschlossen. Die Verwaltung wurde allerdings beauftragt, den Abstand sowie Kriterien zur Modellauswahl nochmals zu prüfen. Daher wird das Projekt dem Planungs- und Verkehrssenat erneut zum Beschluss vorgelegt.

Abstand
Als Abstand wurde zunächst 1,20m zwischen den Fahrradbügeln genannt. Dies ist für eine Benutzung bereits komfortabel. Da an den gewählten Standorten in der Schloßgasse aber keine beengte Situation vorliegt und viele Touristen mit Gepäcktaschen zu erwarten sind, soll beim Einbau als Abstand das großzügige Maß von 1,40 m eingehalten werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Anzahl der Fahrradbügel.

Modellauswahl
Aktuell gibt es in der Oberstadt zwei Standorte mit fest eingebauten Fahrradabstellanlagen: Das Rathaus und den Theaterplatz. An beiden Standorten ist der Fahrradbügel PRISMA der Firma Ziegler in Edelstahl-Ausführung fest eingebaut. Trotz der geradlinigen Grundform sind die Kanten abgerundet und geschliffen, es besteht bei sachgemäßer Anwendung keine Verletzungsgefahr für die Nutzer und es gibt keine Beschädigungen des Fahrrads. Diese Bügel der Firma Ziegler kosten jeweils 444,00 EUR (20 Bügel 8.880 EUR netto, das Modell ist einzusehen unter https://www.ziegler-metall.de/anlehnbuegel-prisma).

Bei Anlehnbügeln sollten zukünftig nur noch Modelle mit einer zusätzlichen Querstrebe angeschafft werden. Denn diese ermöglicht ein leichteres Anschließen von Kinderrädern, Fahrradanhängern oder flacheren Sonderfahrzeugen (Liegeräder / Trikes). Zusätzlich kann diese Querstrebe von Sehbehinderten früher vom Taststock erfasst werden.

Über die Firma ODM kann ein Bügel bezogen werden, der dem der Firma Ziegler sehr ähnlich sieht und auch mit einer Querstrebe angeboten wird. Dieser wird für jeweils 268,00 EUR angeboten (20 Bügel 5.360 EUR netto, das Modell ist einzusehen unter http://www.stadtmoebel.de/web/we-dokumente/Produktblatt/ODM_Katalog%202014/199-F140-Anlehnbuegele-m-o-Querstrebe.pdf).

Alternativ kommt das Modell der Firma ODM in Rundausführung in Betracht. Dieser Bügel ist bereits an der City-Galerie, in der Betgasse oder an der Eisdiele an der Sandkirche verbaut. Die Kosten betragen bei diesem Modell jeweils 245,00 EUR (20 Bügel 4.900,00 EUR netto, das Modell ist einzusehen unter (http://www.stadtmoebel.de/web/we-dokumente/Produktblatt/ODM_Katalog%202014/198-F130-Anlehnbuegel-m-o-Querbuegel.pdf).

Die Verwaltung empfiehlt für die Oberstadt eine optische Einheitlichkeit und die Nutzung der Vorteile einer zusätzlichen Querstrebe. Sie gibt deshalb dem geradlinigen Modell der Firma ODM mit Querstrebe den Vorzug.

II Anschluss Radfahrstreifen Schillerstraße an den Knoten B8 / Ebertbrücke

Handlungsfeld
Die Stadt hat im Sommer dieses Jahres großzügige Radfahrstreifen in der Schillerstraße geschaffen. Der Übergang dieses neuen Radfahrstreifens wird aktuell bereits vor dem Anschluss an die Hanauer Straße / Ebert-Brücke auf die alte Radverkehrsführung zurückgeführt, so wie sie die letzten Jahre Bestand hatte. Es gibt dort zwei Fahrstreifen für Kraftfahrzeuge sowie einen schmalen Gehweg, der für Radverkehr freigegeben ist. Damit haben die Radfahrerinnen und Radfahrer die Wahlfreiheit zwischen einer Benutzung des Fahrstreifens zusammen mit den Kraftfahrzeugen (Mischverkehr) oder einer dem Fußgänger untergeordneten Benutzung des Gehweges. Diese Wahlfreiheit vermittelt auch die aktuell umgesetzte Markierung.

Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Markierungen vielfach durch Kraftfahrzeuge überfahren werden und damit keinen umfangreichen Schutz bieten. Zudem empfinden die Bürgerinnen und Bürger das Ende des neuen Radfahrstreifens aus der Schillerstraße kommend nun viel stärker, da eine sehr sichere und komfortable Radverkehrsführung abrupt auf den Altbestand mit Fahrbahnführung bzw. untergeordnet auf den schmalen Gehweg zurückgeführt wird.

Zur Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs und zur Förderung dieser Verkehrsart ist es aber von größter Bedeutung, dass durchgängig sichere Radverbindungen entstehen. Dies gilt hier in besonderem Maße, weil dieser Abschnitt als Schulweg eine sehr große Bedeutung hat. Aktuell nutzen zahlreiche Schülerinnen und Schüler die falsche Seite als „Geisterradler“ in Gegenrichtung, was im Knoten und auf der Brücke zu Gefahren und Konflikten zwischen Radfahrern und mit den Fußgängern führt. Um den Schülerverkehr von Damm zum Schulzentrum verstärkt auf die richtige Straßenseite zu lenken und die legale Routenwahl zu fördern, ist die Schließung dieser Netzlücke erforderlich.


Verbesserungsvorschlag
Der neue Radfahrsteifen der Schillerstraße wird in Richtung Ebertbrücke in bestehender Breite fortgesetzt. Die Radfahrerinnen und Radfahrer gelangen damit sehr viel sicherer und vor allem gut sichtbar für andere Verkehrsteilnehmer über den Rechtsabbieger in Richtung Mainaschaff / Kleinostheim hinweg. Die Konfliktfläche am Rechtsabbieger wird rot eingefärbt. Erst nach dem Rechtsabbieger wird ein Durchbruch geschaffen, der an die bestehende und richtlinienkonforme Radverkehrsführung im Knoten anschließt. Im Ergebnis kann der Radverkehr dann ebenso wie der Kraftverkehr sicher und mit nur einer Wartestelle die Ebert-Brücke erreichen!

Damit der Kraftverkehr bei Rückstau in den Spitzenzeiten nicht den Radfahrstreifen zustellt und damit die Rechtsabbieger in Richtung Mainaschaff / Kleinostheim nicht missbräuchlich den Radfahrstreifen mitbenutzen ist eine bauliche Sicherung unerlässlich. Deshalb soll in der Zufahrt das Benutzen des Radfahrstreifens durch Sichtzeichen („Bischofsmützen“) verhindert werden. Nach dem neuen Durchbruch auf die bestehende Radverkehrsführung im Knoten wird eine bauliche „Proviblockinsel“ das Zustellen durch Kraftfahrzeuge im Wartebereich der Ampel verhindern. Eine Überprüfung der bestehenden Induktionsschleifen zur Steuerung der Lichtsignalanlage hat ergeben, dass die Steuerung mit minimalem Kostenaufwand angepasst werden kann.

Die geplante Führung sowie die baulichen Sicherungsmaßnahmen werden vom Staatlichen Bauamt unterstützt und sind intensiv abgestimmt worden. Insbesondere die dann verkürzte Aufstellfläche für Kraftfahrzeuge wurde thematisiert. Denn in der morgendlichen Spitzenstunde gibt es bereits heute einen Rückstau. Dieser wird durch die reduzierte Aufstellfläche vor der Ampel räumlich etwas länger werden, da sich die Kraftfahrzeuge nur noch auf knapp 20m zweireihig aufstellen können. Der zeitliche Verlust wird aber voraussichtlich gering sein, denn in Fahrtrichtung Ebertbrücke stehen dem Kraftverkehr im Knoten unverändert beide Fahrstreifen zur Verfügung. Eine umfangreiche Verkehrszählung hat ergeben, dass die Leistungsfähigkeit des Knotens in dieser Fahrtrichtung auch mit dem verlängerten Radfahrstreifen weiterhin gewährleistet sein wird.

Auch mit der Polizei wurde die Planung abgestimmt. Die vorgeschlagene Lösung ist richtlinienkonform und trägt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Die Polizei weist aber darauf hin, dass es im Zuge der verlängerten Radverkehrsführung in Richtung Ebertbrücke in den morgendlichen Spitzenzeiten längere Rückstaus geben wird, die dem sozialen Miteinander im Verkehrsgeschehen abträglich sein könnten.

Aus Sicht der Verwaltung ist dieses Argument nachvollziehbar. In der Abwägung wird dem Belang der Verkehrssicherheit allerdings größeres Gewicht eingeräumt.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die geradlinigen Fahrradbügel der Firma ODM (mit Querholm) in einem Abstand von 1,40 m einzubauen.

3. Die Planung zur Verlängerung des Radfahrstreifens der Schillerstraße bis zum Anschluss an den bestehenden Radweg im Knoten B8 / Hanauer Straße wird im Übrigen abgesetzt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 2

Datenstand vom 18.06.2018 15:46 Uhr