Dalbergstraße; - Vorstellung der Planvarianten durch das Büro Neu, Darmstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.03.2018 ö Beschließend 2PVS/3/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Anlass
Aufgrund der Bauarbeiten zur Fernwärmeerschließung der Oberstadt wurde die Oberfläche der Dalbergstraße 2016 provisorisch hergestellt. Die Verwaltung wurde vom Stadtrat beauftragt, unter Beteiligung der Anwohner und Gewerbetreibenden zu klären, wie die Oberfläche des Straßenkörpers und seines Seitenraums neugestaltet und wie die Verkehrsführung erfolgen soll.
Das Planungsbüro Neu aus Darmstadt wurde beauftragt, Konzeptstudien und erste Entwurfsskizzen zur Gestaltung der Dalbergstraße zu entwerfen. Acht verschiedene Planungsvarianten mit der Verkehrsführung Einbahnstraße, Zweirichtungsverkehr im verkehrsberuhigter Ausbau bzw. als Tempo 30 Straße wurden entwickelt. Die Varianten wurden daraufhin mit den Anwohnern der Oberstadt im Rahmen eines Workshops am 23.Juni 2016 diskutiert. Die Ergebnisse des Bürgerworkshops wurden dem Planungs- und Verkehrssenat am 04.04.2017 zur Kenntnis gegeben.
Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung vier der acht Varianten weiter zu vertiefen und auf deren Realisierbarkeit zu prüfen.
Diese vier Varianten waren:
- Einbahnstraße - Tempo 30 (A1)
- Einbahnstraße – verkehrsberuhigt mit Platzflächen (B2)
- Zweirichtungsverkehr, verkehrsberuhigt, Trennung/Durchfahrtsverbot am Theaterplatz (C1)
- und die zum Zeitpunkt der Sitzung aktuelle Verkehrsführung (2017)


2. Planungsgrundsätze und Ziele

Die nun vorliegenden vier Planungsvarianten vertiefen die Planungsziele wie sie in der bisherigen Diskussion im Planungs- und Verkehrssenat und im Bürgerworkshop am 23.06.2016 herausgearbeitet wurden.

Diese sind:
- die Herausnahme des Durchgangsverkehrs
- die Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Anlieger und Besucher der Oberstadt sowie die Aufweitungen der Seitenräume als Aufenthaltsflächen z.B. für die Gastronomie
- eine „altstadtgerechte“ Gestaltung des Straßenraums mit Präferenz eines Asphaltbelages für die eigentliche Fahrbahn
- geringe Fahrgeschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs
- ein Parkierungskonzept, dass den Belangen der Bewohner und der Gewerbetreibenden gerecht wird und konsequent zu überwachen ist
- keine Verdrängung oder Verlagerung von Verkehr in die Schlossgasse und Stiftsgasse
- die Einbeziehung des Abschnitts zwischen Pfaffengasse und Wermbachstraße in den Ausbau
- die gestalterische und funktionale Anpassung des bestehenden verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Rathaus und Stiftsplatz zur Gewährleistung niedriger Fahrgeschwindigkeit (Schrittfahren)

Bei der Ausbauplanung und der Verkehrsführung muss beachtet werden, dass die Andienung des Stadttheaters mit Sattelzügen erfolgt. Die Abfahrt der LKW vom Karlsplatz kann aus der Pfaffengasse nur in Fahrtrichtung Suicardusstraße erfolgen. Ein Linksabbiegen aus der Pfaffengasse in Richtung Landingstraße/Wermbachstraße ist fahrgeometrisch nicht möglich.
Zudem ist zu beachten, dass die Erschließung der Oberstadt auch zu Sonderveranstaltungen sichergestellt sein muss, wenn beispielsweise Landing/Wermbachstraße oder Schloßplatz für den Fahrverkehr gesperrt sind (z.B. Faschingsumzug, Markt, Stadtfest o.ä.)

3. Planungsvarianten
Für die nachfolgenden Varianten wurden Funktions- und Gestaltungspläne erarbeitet. Jede Variante wurde darüber hinaus über das Verkehrsmodell geprüft und einer Verkehrsmengenbetrachtung unterzogen.

3.1. Variante: Neugestaltung Verkehrsführung 2015 (Ein- und Zweibahnverkehr, T-30)

Im Bestand von 2015 (vor Verlegung der Fernwärmeleitung) wurde der Bereich Suicardusstraße bis Schloßgasse im Zweirichtungsverkehr befahren. Der Abschnitt von der Pfaffengasse bis zur Wermbachstraße war als Einbahnstraße mit Tempo 30-Regelung ausgebildet.
Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgte nur über die Mainseite. Die Ausfahrt war in beide Richtungen möglich.
Der Theater-LKW fuhr in Richtung Main ab.
Für den Radverkehr gab es am Knotenpunkt Dalberstraße/Wermbachstraße keine Möglichkeit gesichert und regelkonform in die Herstallstraße einzufahren.

3.1.1 Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse
In der Variante „Neugestaltung der Verkehrsführung 2015“ bleibt der Zweirichtungsverkehr im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse erhalten. Der Verkehr aus der Tiefgarage kann somit in beide Richtungen abfahren. Es gilt Tempo 30.
Um die Fahrgeschwindigkeit des Kfz-Verkehrs im Bereich zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse zu reduzieren und zusätzlich Stellplätze für Anwohner und Lieferverkehre zu schaffen wird in diesem Abschnitt versetztes Parken angeboten. Dadurch entstehen ca.10 Kurzzeit-/bzw. Anwohnerparkplätze für die Oberstadt.
Die Aufenthaltsqualität in diesem Abschnitt wird durch eine neue Bordsteinführung verbessert. In Teilbereichen kann der Gehsteig verbreitert werden.
Außerdem dienen sogenannte Aufmerksamkeitsflächen mit einem Belagswechsel der optischen Gestaltung bzw. Gliederung der Straßenlänge und verdeutlichen dem Kfz-Verkehr eine besondere Situation im Altstadtensemble, die zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit beiträgt.
3.1.2 Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße
In diesem Abschnitt wird die Fahrbahn wieder auf einen stadteinwärts führenden Fahrstreifen zurückgebaut.
Im Zuge dessen soll der Gehsteig auf der nördlichen Seite auf 3,15m-3,90m verbreitert werden. Dies stellt eine deutliche Verbesserung der Fußgängerverbindung zwischen Herstallstraße/Geschäftsbereich und Oberstadt dar.
Der Radverkehr aus Richtung Dalbergstraße kommend erhält die Freigabe auch geradeaus fahren zu dürfen und wird sicher über den Knotenpunkt geführt. Aus Richtung Herstallstraße kommend kann der Radfahrer auf dem Gehweg mit Rücksicht auf die Fußgänger weiterfahren (Gehweg/Radfahrer frei). Somit wird das Prinzip der Fußgängerzone aus der Herstallstraße in die Dalbergstraße weitergeführt.
Die Polizei hat bei der Anlage von Radverkehrsfurten im Knoten Dalbergstr/Wermbachstraße noch Vorbehalte. Die Radverkehrsführung würde prinzipiell auch ohne diese Furten funktionieren. Die konkrete Umsetzung soll in der nächsten Planungsphase abschließend geprüft werden.
Die Busspur in der Landingstraße kann erhalten werden.

3.1.3 Verkehrsmengen
Die Verkehrsmengen lagen 2015 im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse bei ca. 4070 Fahrzeugen am Tag. Im Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße waren es 1470 Fahrzeuge/Tag.

3.2 Variante: Neugestaltung Verkehrsführung 2017 (Ein- und Zweibahnverkehr, T-30)
Nach Abschluss der Kanalbauarbeiten wurde die derzeit bestehende Verkehrsführung hergestellt: Im Abschnitt Suidardusstaße bis Schloßgasse besteht Einbahnstraßenverkehr stadteinwärts. Es gilt Tempo 30. Im Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße besteht Zweirichtungsverkehr. Die Tiefgarage kann von beiden Seiten angefahren werden. Die Ausfahrt ist in Richtung Wermbachstraße und über die Schloßgasse möglich.
Der Theater-LKW wird über die Schloßgasse geleitet. Für den Radverkehr gibt es am Knoten Dalberstraße/Wermbachstraße keine Möglichkeit gesichert und regelkonform in die Herstallstraße einzufahren.

3.2.1 Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse
Im Rahmen der vertiefenden Planung wurde in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei festgestellt, dass eine Einbahnstraßenführung im Abschnitt zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse nicht funktionieren wird. Der Theater-LKW kann aufgrund der beengten Verhältnisse an der Einmündung Pfaffengasse nur rechts ausfahren.
Die Ausfahrt des LKW-Verkehrs über die Schloßgasse ist aufgrund der beengten Verhältnisse mit Anwohnerparkplätzen und Gaststättenbetrieben auf Dauer nicht realisierbar und sowohl den Gaststättenbetrieben wie auch den Anwohnern nicht zumutbar. Insbesondere da ein Planungsgrundsatz lautete:
„keine Verdrängung oder Verlagerung von Verkehr in die Schlossgasse und Stiftsgasse“.
Die Ausfahrt des Theater-LKW aus der Oberstadt muss daher grundsätzlich über die Suicardusstraße erfolgen.
Aus diesem Grund wird die Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2017“ im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse nicht weiterverfolgt.
Die dauerhafte Öffnung der Schloßgasse in Richtung Schloss für den Kfz-Verkehr wird abgelehnt.

3.2.2 Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße
Der Zweirichtungsverkehr im Abschnitt zwischen Pfaffengasse und Wermbachstraße bleibt in dieser Variante bestehen. Dadurch ist die Zufahrt zur Tiefgarage weiterhin über die Wermbachstraße möglich.
Die Busspur in der Landingstraße muss entfallen (wie im Bestand 2017), um das Rechtsabbiegen aus Richtung Landingstraße in die Dalbergstraße zu ermöglichen.
Um die Radverkehrsführung in diesem Knotenpunkt zu optimieren, erhält der Radverkehr aus Richtung Dalbergstraße kommend die Freigabe auch geradeaus fahren zu dürfen. Auch in Gegenrichtung von der Herstallstraße kommend wird der Radverkehr sicher über den Knotenpunkt geführt.
Auch in dieser Variante sieht die Polizei die Anlage von Radverkehrsfurten im Knoten Dalbergstr/Wermbachstraße kritisch. Die Radverkehrsführung würde auch hier prinzipiell ohne diese Furten funktionieren. Die konkrete Umsetzung kann in der nächsten Planungsphase abschließend geprüft werden.
In der Variante „Neugestaltung der Verkehrsführung 2017“ bleiben die Gehsteigbreiten wie im Bestand. Eine Aufwertung der Aufenthaltsbereiche insbesondere für den Fußgängerverkehr erfolgt daher nicht.

3.2.3 Verkehrsmengen
In der Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2017“ nimmt der Verkehr im Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße um ca. 1.210 Fahrzeuge pro Tag im Vergleich zu 2015 zu. Im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse nimmt der Verkehr um ca. 2480 Fahrzeuge/Tag ab.

3.3 Variante A1: Durchgängig Tempo 30 (nordw. 20) Verbot der Einfahrt: Tiefgarage Richtung Theaterplatz

3.3.1 Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse
Um den Verkehr auch ohne Einbahnstraße im Abschnitt zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse zu reduzieren, wird in der Vertiefungsplanung der Variante A1 ein Einfahrtsverbot ab der Tiefgarage in Richtung Suicardusstraße vorgeschlagen. Gleiches gilt für Variante C1.
Für den Hauptzu-/und Abfahrtsverkehr in die Oberstadt, welcher in der Regel das Ziel Tiefgarage hat, kommt diese Verkehrsführung daher einer Einbahnstraße im Bereich zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse gleich.
Der LKW-Verkehr wird von dem Einfahrtsverbot ausgenommen und kann somit ungehindert in Richtung Main abfahren. Auch die Bewohner im westlichen Bereich der Oberstadt erhalten mit dieser Lösung weiterhin die Möglichkeit ab der Schloßgasse in Richtung Main abzufahren.
Das Einfahrtverbot an der Tiefgaragenausfahrt wird nicht nur durch Verkehrszeichen sondern auch durch eine bauliche Einengung verdeutlicht.
Das Abfahren aus der Tiefgarage in Richtung Main ist trotz baulicher Einengung auch in Ausnahmesituationen möglich, wenn z.B. die Wermbachstraße gesperrt ist (z.B. Citylauf, Faschingsumzug o.ä).
Die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit sowie die Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Gestaltung werden, genauso wie in der Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2015“, durch versetztes Parken und sogenannte Aufmerksamkeitsflächen mit einem Belagswechsel erreicht. Ebenso werden die Gehsteigbreiten in manchen Bereichen optimiert.
Auch hier entstehen ca.10 Kurzzeit-/bzw. Anwohnerparkplätze für die Oberstadt.

3.3.2 Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße
Variante A1 entspricht in diesem Abschnitt der Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2015“. Die Fahrbahn wird auf einen stadteinwärts führenden Fahrstreifen zurückgebaut. (siehe 3.1)
3.3.3 Verkehrsmengen
In der Variante „A1“ nimmt der Verkehr im Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße um ca. 790 Fahrzeuge pro Tag im Vergleich zu 2015 zu. Im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse nimmt der Verkehr um ca. 780 Fahrzeuge/Tag ab.

3.4 Variante C1: Durchgängig verkehrsberuhigt, Tiefgarage bis Landing Zweirichtung, Verbot der Einfahrt: Tiefgarage Richtung Theaterplatz

3.4.1 Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse
Eine komplette Trennung des Verkehrs mit Durchfahrtsverbot am Theaterplatz, wie es in der ursprünglichen Variante C1 vorgeschlagen war, wird in der vertiefenden Planung als schwierig erachtet, da insbesondere im Kreuzungsbereich Dalbergstraße/Schloßgasse eine Wendemöglichkeit geschaffen werden müsste. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse ist dies nur schwer und verbunden mit großflächigem Umbau und Eingriff in den Theaterpatz möglich. Daher wird in der weiteren Bearbeitung von dieser Lösung abgesehen.
Um jedoch auch bei dieser Variante die Verkehrsmenge zu reduzieren und die Durchfahrung der Altstadt aus Richtung Wermbachstraße zu unterbinden, wird wie bei Variante A1 auch hier das Einfahrtsverbot ab Tiefgaragenausfahrt in Richtung Main vorgeschlagen.
Wie in den bereits beschriebenen Varianten wird ebenso versetztes Parken angeordnet, um die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren. Auch hier entstehen dadurch ca. 10 Stellplätze.
In Variante C1 wird der gesamte Straßenzug der Dalbergstraße verkehrsberuhigt (ohne Bordsteinkante) ausgebaut. Dadurch wird deutlich mehr Aufenthaltsfläche für die Fußgänger geschaffen. Allerdings besteht dadurch die Gefahr, dass auch der Kfz-Verkehr die gesamte Verkehrsfläche in Anspruch nimmt. Daher müssen bestimmte Bereiche zum Schutz der Fußgänger mit Pollern versehen werden.
3.4.2 Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße
Bei Variante C1 bleibt wie in Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2017“ der Zweirichtungsverkehr im Abschnitt zwischen Pfaffengasse und Wermbachstraße bestehen. Ebenso wird der Radverkehr in gleicher Weise über den Knotenpunkt geführt (siehe 3.2)
Im Unterschied zur Variante „Neugestaltung Verkehrsführung 2017“ wird in Variante C1 der Abschnitt verkehrsberuhigt ausgebaut. Durch das hohe Kfz-Aufkommen und die beengten Straßenverhältnisse ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Fußgänger weiterhin im Seitenbereich bewegt und in der Praxis die Straßenmitte nicht nutzen wird. Eine Attraktivitätssteigerung für den Fußgängerverkehr erfolgt daher nur geringfügig. Im Gegenzug kann es hier sogar zu einem Überfahren der Seitenbereiche durch Kfz-Verkehre kommen, da auch diese den gesamten Straßenraum im verkehrsberuhigten Bereich nutzen dürfen.

3.4.3 Verkehrsmengen
In der Variante „C1“ nimmt der Verkehr im Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße um ca. 1620 Fahrzeuge pro Tag im Vergleich zu 2015 zu. Im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse nimmt der Verkehr um ca. 1620 Fahrzeuge/Tag ab.

3.5 Variante B2: Einbahnstraße – verkehrsberuhigt mit Platzflächen

Da, wie beschrieben, die echte Einbahnstraße verkehrsrechtlich nicht möglich ist, um den Theater-LKW aus der Oberstadt zu führen, wurde die Variante B2 nicht weiterverfolgt. Der Entwurfsgedanke dieser Variante (verkehrsberuhigt mit Einfahrtsverbot ab TG) findet sich jedoch in der Variante C1 wieder.

4. Fazit/Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung sowie die Polizei sprechen sich für Variante A1 aus
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens mit Zielverkehr Tiefgarage Theaterparkhaus wird in der Dalbergstraße kein verkehrsberuhigter Bereich auf ganzer Strecke in den Abschnitten Suicardusstraße bis Schloßgasse und Pfaffengasse bis Wermbachstraße empfohlen.
Auch durch eine Verbreiterung der Gehsteige lässt sich die Aufenthaltsqualität für Fußgänger im Vergleich zum Bestand deutlich steigern. Aus Sicht der Verwaltung gewährleistet eine geordnete Aufteilung der Verkehrsfläche (Gehsteig mit Bordstein, Fahrbahn) mit Tempo 30-Regelung in den beengten Verhältnissen der Dalbergstraße mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Das versetzte Parken und die sogenannten Aufmerksamkeitsflächen mit Belagswechsel lassen verringerte Fahrgeschwindigkeiten erwarten.
Ein einseitiges Zufahren in die Tiefgarage, von der Mainseite kommend, reduziert die Verkehrsmenge im Abschnitt Suicardusstraße/Schloßgasse im Vergleich zur Situation 2015 um ca. 780 Fahrzeuge.
Der Abschnitt Pfaffengasse/Wermbachstraße wird dadurch zwar geringfügig mehr belastet (790 Fahrzeuge/Tag zusätzlich im Vergleich zu 2015). Im Gegenzug kann dieser Bereich jedoch durch die Wiederherstellung des Einrichtungsverkehres Richtung Wermbachstraße und die damit verbundene Verbreiterung des Gehsteiges deutlich aufgewertet werden. Dies wird der Bedeutung dieser fußläufigen Verbindung zwischen Herstallstraße und Dalbergstraße endlich gerecht.
Zudem ist die Verkehrsbelastung für den Abschnitt Pfaffengasse bis Wermbachstraße im Einrichtungsverkehr (2250 Fahrzeuge/Tag) geringer als im derzeitigen Zustand mit Zweirichtungsverkehr (2670 Fahrzeuge/Tag).
Eine einseitige Zufahrt zur Tiefgarage Theaterparkhaus hat keine Auswirkungen auf die Erreichbarkeit und Auslastung der Tiefgarage. Dies wird von den Stadtwerken bestätigt. (Die einseitige Zufahrt funktionierte bereits ohne Beanstandungen vor Beginn der Kanalbauarbeiten 2015.)
Stattdessen kann durch den stadteinwärtigen Einrichtungsverkehr im Abschnitt Pfaffengasse/Wermbachstraße die Busspur in der Landigstraße erhalten bleiben.
Die einseitige Abfahrtsmöglichkeit aus der Tiefgarage in Richtung Wermbachstraße bringt zwar zu Stoßzeiten einen Rückstau mit sich. Dafür kann jedoch, wie bereits beschrieben, mit dieser Verkehrsführung der Bereich zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse von Verkehr entlastet werden.
Durch das Einfahrtsverbot auf Höhe Tiefgaragenausfahrt kann der Anwohnerverkehr aus der westlichen Oberstadt (ab Schloßgasse) auch weiterhin in Richtung Main abfahren. (Im Gegensatz zur Einbahnstraße, bei welcher der gesamte Verkehr der Oberstadt über die Wermbachstraße abfließen muss.)
Dadurch bleibt auch der Einzelhandel im Abschnitt Suicardusstraße bis Schloßgasse vollumfänglich erreichbar.
Variante A1 stellt damit einen guten Kompromiss zwischen Verkehrsentlastung und Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität und Sicherheit dar.

5. Weiteres Vorgehen
Als nächster Schritt sollen die Vertiefungen der Varianten nun wieder den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden und die Variante A1 als Vorzugsvariante mit ihnen diskutiert werden.
Der Stadtrat wird im Anschluss über das Ergebnis informiert werden.

.Beschluss:

I.

1. Der Stadtrat nimmt die vertiefenden Planungen zur Neugestaltung der Dalbergstraße zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der Diskussion im Stadtrat und des politischen Willens mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.03.2019 08:43 Uhr