Die Comeniusschule ist ein staatliches Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. Sie wird von ca. 180 Schülerinnen und Schülern, mit den differenziertesten Förderbedürfnissen, besucht. Ihr angegliedert ist eine Schulvorbereitende Einrichtung, welche aus zwei Gruppen besteht.
Die Schule wurde 1978 erbaut, 2007/2008 wurde sie um einen Anbau für die Berufsschulklassen erweitert. Anschließend wurde das schuleigene Schwimmbad saniert.
In dem 1978 erbauten Schulgebäude müssen zwingend die Fenster und das Dach erneuert werden.
Die Fenster – und Glasfassaden bestehen aus thermisch ungetrennten Aluminiumkonstruktionen mit alten Isolierverglasungen und außenliegenden Raffstoren.
Ersatzteile für die Fensterbeschläge sind nicht mehr verfügbar, Fensterflügel müssen wegen Unfallgefahr (Beschläge lösen sich, Fensterflügel sind somit nicht mehr gesichert) verschraubt werden.
Die Bitumenabdichtungen der Flachdachbereiche stammen größtenteils aus der Entstehungszeit und haben Undichtigkeiten. Die zu erwartende Lebensdauer wurde längstens erreicht, ebenso die Steildächer mit Eindeckung aus Well-Faser-Zement- Platten.
Auf den Flachdächern sind über 100 Lichtkuppeln eingebaut, die erneuert und gegen Absturz gesichert werden müssen.
Alle vorhandenen Elemente wurden auf Schadstoffe untersucht, damit sie sachgerecht ausgebaut und entsorgt werden können.
Ebenso wurden die neuen Anschlusspunkte an Dach, Wand und Boden bauphysikalisch betrachtet und bewertet.
Bei den Steildächern wurde die Anordnung einer PV – Anlage untersucht und bei der neuen Dacheindeckung berücksichtigt.
Das Raumprogramm wurde mit dem Schulverwaltungsamt abgestimmt und bestätigt.
Die Gesamtkosten für den Fensteraustausch, Erneuerung der Dachflächen und Einbau der neuen Lichtkuppeln belaufen sich auf xxx €.
Für eine Förderung nach Art.10 FAG müssen bei Sanierungsmaßnahmen im Schulbau die Sanierungskosten 25% der vergleichbaren Neubaukosten erreichen.
Nach derzeitigem Planungsstand ist bei den veranschlagten Kosten die Fördervoraussetzung nach Art.10 FAG gegeben und kann mit ca. 50 % der anrechenbaren Kosten bezuschusst werden. Im Zuge der weiteren Planung ist dies mit der Regierung von Unterfranken abzustimmen.