Antrag des Bayerischen Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller sowie der Vereinigung der Schausteller Aschaffenburg vom 31.01. bzw. 01.02.2018 – Änderung der Weihnachtsmarktverordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Stadthallensenates, 23.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 23.04.2018 ö Beschließend 4shs/1/4/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bayerische Landesverbandes der Marktkaufleute und Schausteller sowie die Vereinigung der Schausteller Aschaffenburg haben Anträge zum Aschaffenburg Weihnachtsmarkt gestellt.


A. Aschaffenburger Weihnachtsmarkt 2018

Die zeitliche Vorverlegung des Weihnachtsmarktbeginns 2017 um einen Tag auf Mittwoch vor dem 1. Advent (Beschluss Stadthallensenat, 25.04.2017) war von den Marktgästen sehr gut angenommen worden. Der Eröffnungstag war gem. Aussagen der beiden örtlichen Schaustellerverbände umsatzstark. Aus organisatorischer Sicht stellte der frühere Beginn kein Problem dar.

Vor diesem Hintergrund beantragen die beiden örtlichen Schaustellerverbände, den Weihnachtsmarktbeginn um einen Tag von Donnerstag, 29.11., auf Mittwoch, 28.11, vorzuverlegen.

Mit dem früheren Marktbeginn entstünden der Verwaltung Mehrkosten (u.a. für Personalkosten, Sicherheitsdienst und KuT, Rahmenprogrammkosten, Stromverbrauch), die mit einer zusätzlichen Kostenpauschale in Höhe von 5% der Platzgelder aufgefangen werden können.


B. Änderung der Weihnachtsmarktverordnung zum 01.01.2019

Aktuelle Fassung des §2 der Weihnachtsmarktverordnung, Stand 01.12.2003,  

§2 Veranstaltungszeit
(1) Die Veranstaltungszeit ist der Zeitraum, in dem der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt stattfindet.
(2) Als Veranstaltungszeit gilt der letzte Donnerstag vor dem 1. Advent ab 10.00 Uhr bis einschließlich 22.12., 20.00 Uhr
(3) Fällt der vierte Adventsonntag auf den 23.12., kann der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt um diesen Tag bis 20.00 Uhr verlängert werden

Die beiden örtlichen Schaustellerverbände beantragen die Weihnachtmarktverordnung wie folgt zu ändern/ zu ergänzen (fett hervorgehoben):

§2 Veranstaltungszeit
(1) Die Veranstaltungszeit ist der Zeitraum, in dem der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt stattfindet.
(2) Als Veranstaltungszeit gilt der letzte Mittwoch vor dem 1. Advent ab 10.00 Uhr bis einschließlich 22.12., 21.00 Uhr
(3) Fällt der vierte Adventsonntag oder Adventssamstag auf den 23.12., kann der Aschaffenburger Weihnachtsmarkt um diesen Tag bis 21.00 Uhr verlängert werden

Der Änderungswunsch im §2, Abs. 2 wird mit den positiven Erfahrungen aus dem letzten Jahr begründet. Mit der Ergänzung im §2, Abs. 3 wäre sichergestellt, dass bei einer gegebenen kurzen Adventszeit das vierte Adventswochenende mit einem Veranstaltungstag einbezogen wäre.  

Die Kongress- und Touristikbetriebe regen zudem an, im Zuge der obigen Änderungen die Uhrzeiten, Veranstaltungsende, anzupassen. Üblicherweise endet der Weihnachtsmarkt täglich um 21 Uhr. Die Erfahrung zeigt, dass den Weihnachtsmarktbesuchern ein früheres Veranstaltungsende am letzten Markttag um 20 Uhr kommunikativ nicht zu vermitteln ist. Daher wird seit Jahren das Veranstaltungsende 21 Uhr auch am letzten Markttag erfolgreich praktiziert.  

.Beschluss:

I.

A. Aschaffenburger Weihnachtsmarkt 2018
Der Beginn des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes 2018 wird um einen Tag von Donnerstag, 29.11., auf Mittwoch, 28.11, vorverlegt. Zur besseren Deckung der entstehenden Mehrkosten beschließt der Stadthallensenat eine zusätzliche Kostenpauschale von 5% der Platzgelder zu erheben.
(Insgesamt wird 2018 einmalig eine Kostenpauschale in Höhe von 10% der Platzgelder (Werte gerundet) erhoben, da in der Senatssitzung vom 22.11.2017 bereits eine Kostenpauschale in Höhe von 5% für die Weihnachtsmarktverlängerung um einen weiteren Tag bis 23.12. beschlossen worden war.)


B. Änderung der Weihnachtsmarktverordnung zum 01.01.2019
Der Stadthallensenat stimmt den antragsgemäßen Änderungen der Weihnachtsmarkverordnung, §2, Abs. 2 und Abs. 3, zum 01.01.2019 zu.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2018 15:31 Uhr