Mainuferpromenade -Anpassung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.05.2018 ö Beschließend 8pl/6/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Juli 2017 wurde im Plenum ausführlich über das weitere Vorgehen zum Bau der Mainuferpromenade berichtet. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung die Mainuferpromenade mit zwei Sitzstufenanlagen zu einem Kostenvolumen von xxx Euro brutto auszuschreiben und bis im Sommer 2018 umzusetzen. Die Verwaltung hat daraufhin das Projekt ausgeschrieben. Bedauerlicherweise haben für das Projekt nur zwei Firmen Angebote abgegeben. Eines dieser Angebote konnte nicht gewertet werden, da das Angebot zu spät abgegeben wurde.

Das wertbare Angebot kam zu Kosten von xxx Millionen Euro (ein nicht wertbares Nebenangebot derselben Firma sah Kosten von xxx Euro vor). Bei dieser Kostenmehrung sah sich die Verwaltung gezwungen die Ausschreibung aufzuheben, da der vorgegebene Kostenrahmen weit überschritten und nicht genügend Mittel im Haushalt zur Verfügung standen. Eine genaue Betrachtung der beiden Angebote zeigte, dass sich die Kostensteigerungen überwiegend aus dem Bau der Sitzstufenanlagen ergibt. Die Preise lagen zwischen xxx Euro und xxx Euro. Beim Wegebau lagen die Preissteigerungen zwischen 50.000 und 150.000 Euro, bei den Bastionen bei etwa 15.000 Euro. Nach dieser Kostenanalyse wurden in der Verwaltung Alternativlösungen für die Sitzstufen erarbeitet. Es wird nun vorgeschlagen die Sitzstufenanlagen nicht als Einzelbauwerk mit Tiefengründung (Bohrpfähle) und aufgesetzten Fertigteilstufen zu errichten, sondern aus einzelnen Fertigteilen, die nebeneinander auf einem Streifenfundament ruhen, herzustellen. Die Streifenfundamente bleiben oberhalb der Wasserlinie so, dass keine Wasserhaltung notwendig ist. Allein die Wasserhaltung schlug mit über xxx Euro zu buche. Auch bei der neuen Variante reichen die Sitzstufen bis an das Wasser und können über eine integrierte Treppenanlage, ohne Stufe vom Weg aus, begangen werden.

Bei der jetzt vorgesehenen Baukonstruktion für die Sitzstufen mit Streifenfundament und aufgelegtem Betonfertigteil kann es im Laufe der Jahrzehnte zu leichten Verschiebungen der Fertigteile untereinander kommen. Die Fachingenieure erwarten solche Veränderungen, jedoch nur in geringstem Umfang, da auch die beiden bestehenden Treppenanlagen am Mainufer die letzten 50 Jahre ohne nennenswerte Setzungen oder Verschiebungen überstanden haben. Sicherheitsprobleme sind in jedem Fall nicht zu erwarten und könnten durch geringfügige Anpassungen im Bauunterhalt ausgeglichen werden.

Die Planung ist statisch bemessen und mit der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung abgestimmt. Die Kostenberechnung des Tiefbauamtes auf der Basis der überarbeiteten Planung kommt nun für die Sitzstufen zu einem Ergebnis von ca. xxx Euro. Sie liegt damit deutlich unter dem bisher kalkulierten Betrag von xxx Euro. In die aktualisierte Kostenberechnung wurden allerdings die Einheitspreise, die bei der vorgenommenen Ausschreibung zustande kamen integriert. Dies führt zu einer Verteuerung des Wegebaus (kalkuliert: xxx Euro) auf xxx Euro und zu einer geringen Erhöhung der Herstellungskosten für die Bastionen (kalkuliert xxx Euro) auf xxx Euro.
Damit schließt die aktualisierte Kostenberechnung für die überarbeitete Planungskonzeption mit ca. xxx Euro ab, zzgl. Baunebenkosten in Höhe von xxx Euro ab. Es ergeben sich damit Gesamtkosten von xxx Euro. Diese Kosten liegen um xxx Euro über dem am 17.07.2017 vom Stadtrat gefassten Bau- und Finanzierungsbeschluss.

Am 04.04.2018 hat die Regierung von Unterfranken schriftlich bestätigt, dass die vorgesehene Planänderung seitens des Fördergebers akzeptiert wird. Die bewilligte Fördersumme von xxx Euro bleibt unverändert.

Die Verwaltung empfiehlt auf der Grundlage der überarbeiteten Planung, das Projekt unverzüglich neu auszuschreiben und im Nachtragshaushalt die Kostensteigerung abzubilden. Sie ist jetzt nur noch auf die allgemeinen Preissteigerungen zurückzuführen und nicht auf Erschwernisse der Baukonstruktion, da die neue Plankonzeption keine Bohrpfahlgründung und keine Wasserhaltung mehr notwendig macht. Für die Auftragsteile die 2018 in Rechnung gestellt werden, stehen im Haushalt 2018 ausreichend Mittel zur Verfügung.

.Beschluss:

I.

1. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 17.07.2017 wird entsprechend dem aktuellen Preisniveau angepasst und um den Betrag von 70.000 EUR von rund 740.000 EUR auf 810.000 EUR angehoben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt das Projekt unverzüglich erneut auszuschreiben und die Bauarbeiten im Jahr 2018/2019 durchzuführen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.11.2018 14:41 Uhr