Radweg Obernau; - Bericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.05.2018 ö Beschließend 3pvs/5/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass/ Hintergrund:

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 22.09.2015 beschlossen, einen einseitigen gemeinsamen Rad- und Gehweg zwischen der Staatsstraße 2309 und dem Ortseingangsbereich Obernau entlang der Maintalstraße zu bauen.

Mit diesem noch fehlenden Teilstück soll die Lücke im Radweg zwischen dem Stadtteil Obernau und dem Anschluss an den Mainradweg in Höhe Floßhafen geschlossen werden.

Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, den notwendigen Grunderwerb zu tätigen.


Stand der Planungen:

Im Jahr 2013 wurde im Zuge der staatlichen Baumaßnahme der Ortsumgehung von Obernau entlang der Neubaustrecke der ST 2309 vom Bauhof der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) bis zur Einmündung der Maintalstraße vom staatlichen Bauamt ein straßenbegleitender Geh- und Radweg realisiert, der Richtung Innenstadt an den bestehenden Mainradweg anschließt.
In Richtung Obernau blieb jedoch eine Lücke von ca. 400m von der Einmündung der Maintalstraße bis zum Ortseingangsbereich von Obernau bestehen.
In diesem Abschnitt müssen Radfahrerinnen und Radfahrer derzeit in beide Richtungen im Mischverkehr mit dem MIV fahren. Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist hier bei 50km/h angeordnet. Für Fußgänger ist keine Wegeverbindung zum bestehenden Geh- und Radweg vorhanden.

Im Radverkehrskonzept wird diese Verbindung als Hauptverbindung 1. Ordnung eingestuft.
Der Lückenschluss in diesem Bereich entlang der Maintalstraße erhielt daher hohe Priorität, um dem Rad- und Fußverkehr eine sichere Wegebeziehung zur Verfügung zu stellen und den Stadtteil Obernau an das gesamtstädtische Radwegenetz 1. Ordnung anzubinden.

Die Realisierung des Projektes setzt voraus, dass die Stadt Aschaffenburg ins Eigentum eines rund 10 m breiten Geländestreifens entlang der derzeitigen Straßenführung im Zuge eines freihändigen Erwerbs kommt.
Das Regelprofil sieht einen Geh-und Radweg von 2,5m, Randstreifen mit Bankett zur Fahrbahn von 1,50m, eine Entwässerungsmulde mit Grünstreifen in einer Breite von 2,5m und ca. 3-5m für Ersatzpflanzungen und Angleichung an bestehendes Gelände vor. Durch die Baumaßnahme sind 60 Grundstücke betroffen, die sich auf 57 (Mit-)Eigentümer (inklusive Stadt) verteilen. Die Stadt Aschaffenburg besitzt 4 Grundstücke.

Trotz intensiver und andauernder Bemühungen konnten bislang nur mit 21 Eigentümern Kaufverträge geschlossen werden. Zwölf Eigentümer haben sich grundsätzlich aufgeschlossen gezeigt. Zu Abschlüssen ist es allerdings noch nicht gekommen.
Neun Eigentümer haben auf die Anfrage überhaupt nicht reagiert. 14 Eigentümer erklärten, nicht verkaufsbereit zu sein.

Zum Stand April 2018 sind damit erst 38 % der notwendigen Flächen im Eigentum der Stadt Aschaffenburg. Die Verwaltung geht nicht davon aus, dass der freihändige Erwerb kurz- und mittelfristig zu einem nennenswert anderen Ergebnis führen wird.

Zum Radweg selbst gibt es aus Sicht der Verwaltung keine verkehrliche Alternative.
Neben dem Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Maintalstraße wurden von der Verwaltung auch weitere Maßnahmen wie z.B. Schutzstreifen entlang der Fahrbahn geprüft, um eine sichere Radverkehrsführung zu gewährleisten, die weniger Eingriff in Natur- und Landschaft und die dort vorhandenen Grundstücke auslösen. Aufgrund des schmalen Straßenquerschnittes und der Lage außerorts sind diese Maßnahmen jedoch nicht regelkonform zu realisieren.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung konnte im Jahr 2014 auf 50km/h reduziert werden, um die Querung für Radfahrende aus Obernau kommend zu erleichtern. Eine gemeinsame Führung von Radverkehr und MIV im Mischverkehr wird (ohne gesonderte Radverkehrsanlagen) im Radverkehrskonzept jedoch nur bei einer maximalen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30km/h empfohlen.
Außerdem würde bei diesen Lösungen eine Wegeverbindung für den Fußgängerverkehr weiterhin fehlen.

Zudem wurde alternativ untersucht, den neuen Geh- und Radweg auf der östlichen Seite der Maintalstraße anzulegen (bisherige Planung westlich), da hier bedeutend weniger Grundstückseigentümer von der Maßnahme betroffen wären. Dies wird aus Gründen der Verkehrssicherheit und Durchgängigkeit der Radverkehrsführung jedoch nicht als zielführend erachtet, da der in Richtung Obernau fahrende Radverkehr dann die stark befahrene Maintalstraße zweimal queren müsste. Zudem lässt sich eine dann notwendige sichere Querungshilfe für Fußgänger und Radfahrer kurz vor dem Kreuzungsbereich zur St 2309 nur schwer umsetzen.

Um den Geh- und Radweg dennoch in nächster Zeit realisieren zu können, empfiehlt die Verwaltung die Einleitung von Enteignungsverfahren.


Erläuterung des Enteignungsverfahrens:
Als Grundlage für die Enteignungsverfahren ist zunächst ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Als Rechtsgrundlage hierfür dient Art. 40 des Bayerischen Enteignungsgesetzes (BayEG). Planfeststellungsbehörde ist die Stadt Aschaffenburg.

Hierfür sind zunächst detaillierte Planunterlagen auszuarbeiten, welchen auch ein Grunderwerbsplan und ein Grunderwerbsverzeichnis mit genauer Ermittlung der für den Wegebau benötigten Flächen beiliegen. Die Planfeststellung ist von der planaufstellenden Behörde (also Tiefbauamt) bei der Anhörungsbehörde (Stadtplanungsamt) unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu beantragen. Die Unterlagen werden öffentlich ausgelegt, es besteht die Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Der Planfeststellungsbeschluss dient als Grundlage für Besitzeinweisungen und Enteignungen.


Vorschlag der Verwaltung:

Die Maßnahme ist nach wie vor ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes, um Radfahrern und Fußgängern sichere Wegebeziehungen im Stadtgebiet zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung empfiehlt daher ein Enteignungsverfahren einzuleiten, um die Baumaßnahme im Sinne des Allgemeinwohls aller Bürgerinnen und Bürger zu realisieren.

.Beschluss:

I.

1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht zum Stand der Grunderwerbsverhandlungen für den Bau des Radweges Obernau zwischen der Staatsstraße und dem Ortseingang zur Kenntnis.

2. Die Einleitung des Enteignungsverfahrens wird ein Jahr zurückgestellt. Die Verwaltung soll in dieser Zeit versuchen, die Grundstücke mit einem verkleinerten Zuschnitt zu erwerben
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2018 09:14 Uhr