Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Werksenates, 14.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 14.06.2018 ö Vorberatend 3ws/3/3/18
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.07.2018 ö Beschließend 2pl/8/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.01.2018. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 27.06.2018 zwischen den Gesellschaftern verhandelt.
Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadtwerke Aschaffenburg vertreten zu können.
Durch die Neugründung der VAB GmbH kann die eigentliche Beantragung des Tarifes bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, nicht mehr wie in der Vergangenheit von jedem Verkehrsunternehmen in eigenem Namen, sondern nur noch von der VAB GmbH gestellt werden.

Grundlagen der Tarifanpassung

1. Kostenentwicklung allgemein

Die Kosten für Treibstoffe und Material haben sich nur leicht erhöht, weshalb hieraus kein aktueller Handlungsbedarf entsteht.

Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung ergibt sich überwiegend aus den allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten.
So wurden die Lohnkosten der nach dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen LBO beschäftigten Fahrpersonale (SVG, 76 Fahrer/innen) in 2017 neu verhandelt und stufenweise angehoben. Dementsprechend stiegen die Personalkosten ab dem 01.11.2017 um 5,8 Prozent. Ab dem 01.11.2018 erfolgt die zweite Anpassung um 2,3 Prozent und ab dem 01.11.2019 die dritte um nochmal 1,5 Prozent.

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurde der TV-ÖD in 2018 neu verhandelt. Das Ergebnis sieht Gehaltserhöhungen ebenfalls in drei Stufen vor. Ab März 2018 um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent. Diese beschlossene Entgeltsteigerung soll ebenfalls auf die aktuellen Verhandlungen des Tarifvertrages für Nahverkehrsbetriebe (TV-N, STA, 30 Fahrer/innen) übertragen werden.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH, ab dem 01.01.2019 wird zur Kenntnis genommen.

Die Werkleitung wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 27.06.2018 eine angemessene Tarifanpassung in der Größenordnung von ca. 2,5 % zu verhandeln.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.10.2018 10:41 Uhr