Unterstützung des Handglockenchores; - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 18.01.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 04.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 2. Sitzung des Kultur- und Schulsenates 04.07.2018 ö Beschließend 8kss/2/8/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Aschaffenburger Handglockenchor wurde im Februar 1979 als erster deutscher 
Handglockenchor gegründet. Den 8 Mitgliedern standen damals nur 3 Oktaven zur Verfügung, die aber schon kurz darauf auf 5 Oktaven (C bis c4) erweitert worden sind. Die Glocken sind Eigentum der Stadt Aschaffenburg und stehen dem Ensemble als Dauerleihgabe zur Verfügung. Dem Handglockenchor gehören derzeit 14 Mitglieder an, musikalische Leiterin ist Kristin Dörges.
Mit Antrag vom 18.01.2018 bittet Stadtrat Dr. Lothar Blatt um Unterstützung des Handglockenchors. Er beantragt, den Handglockenchor bei den nachfolgend aufgelisteten Anschaffungen und der Instrumentenwartung zu unterstützen:

8 Notenpultleuchten                        350 €
4 Schlägel                                  70 €
60 Handschuhe                        300 €
Noten                                        300 €
6 Mikrofone                                900 €
Summe                                1.620 €

Noten sind laut Beschluss vom 08.02.1984 des Kultur- und Schulsenats von der Förderung ausgenommen. Der Höchstzuschuss für die übrigen Gegenstände, die unmittelbar der Musikausübung dienen, liegt bei einem Drittel der Anschaffungskosten. Es wird vorgeschlagen, zu den vorgesehenen Anschaffungen nach Vorlage der Rechnungen einen Zuschuss von maximal 540 € zu gewähren.
Die Glocken sind Eigentum der Stadt. Es wird vorgeschlagen, die Glockenwartung in Höhe von ca. 1.000 € über den städtischen Haushalt zu finanzieren. Eine Glockenwartung fällt alle 10 Jahre an.
Herr Blatt bittet in seinem Antrag weiterhin, den Handglockenchor bei der „Ehrenamtsgala“ sowie den Konzerten „Wenn die Magnolien blühn“ und „Aschaffenburger Advent“ einzubeziehen.
Der Handglockenchor wird schon bisher in Veranstaltungen der Stadt einbezogen, so findet z.B. regelmäßig ein Konzert im Rahmen des Kunsthandwerkermarkts und Carillonfests statt. Am Samstag, 30.März 2019 findet darüber hinaus im Konzertsaal der Musikschule ein Konzert zum 40-jährigen Bestehen des Handglockenchors statt. Soweit die Einbeziehung des Handglockenchors in die von Herrn Blatt genannten Veranstaltungen möglich ist, wird das Ensemble gerne berücksichtigt.

.Beschluss:

I. Der Kultur- und Schulsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Handglockenchor entgegen und beschließt die Übernahme der Kosten der Glockenwartung in Höhe von 1.000,-- € und die Bezuschussung weiterer Ausstattungsgegenstände bis zu einem Betrag von 540,-- € (Drittel der Anschaffungskosten)  (Anlage 3).
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.11.2018 09:11 Uhr