Planfeststellungsverfahren B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg – Planänderung vom 09.05.2018 - Beteiligung der Stadt Aschaffenburg als Trägerin öffentlicher Belange, als betroffene Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte - Kenntnisnahme und Billigung der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Planänderung im Rahmen ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange - Kenntnisnahme und Billigung der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zur Planänderung als Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.07.2018 ö Vorberatend 16pvs/7/16/18
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 27.07.2018 ö Beschließend 16pl/10/16/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf Veranlassung des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg hat die Regierung von Unterfranken am 29.10.2012 ein Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" der B 26, Darmstädter Straße, eingeleitet und im weiteren Verfahren die Stadt Aschaffenburg an der Planung beteiligt.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens befürwortete der Stadtrat mit Beschluss vom 15.07.2013 mehrheitlich die Ausbauüberlegungen. In der Folgezeit gründete sich eine Bürgerinitiative, die die Planung des Staatlichen Bauamtes ablehnte. Insbesondere wurde die Ausbildung der Knoten-punkte, die Anzahl der Fahrspuren, die Verkehrsprognose und die geplante Schutzwand entlang dem Schönbusch kritisiert. Am 02.02.2014 wurde von der Stadt Aschaffenburg auf Antrag der Bürgerinitiative ein Bürgerentscheid „Keine Stadtautobahn“ zu diesem Ausbauvorhaben durch-geführt, der im Ergebnis die damals vorgesehene Ausbauvariante ablehnte.

Das Planfeststellungsverfahren für die Maßnahme, für das es bereits am 21.10.2013 einen Erörterungstermin gegeben hatte, ruhte seit diesem Bürgerentscheid.

Die Forderungen aus dem Bürgerentscheid vom 02.02.2014 wurden an sieben Terminen erörtert. Ein „Runder Tisch“ mit Vertretern der Stadt, des Staatlichen Bauamtes, des Bayernhafens und der Projektgegner diskutierte intensiv Ausbauvarianten der B 26: Auch von der Projektgegnerschaft wurde erkannt und zugestanden, dass an den o. g. Knoten Handlungsbedarf besteht.

Da die Gegner insbesondere die Verkehrsprognose kritisierten und einen Umbau der Knotenpunkte zu Kreisverkehrsplätzen als hinreichend ansahen, beauftragte das Staatliche Bauamt die Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen Brilon, Bondzio und Weiser, eine neue verkehrstechnische Untersuchung zu erstellen. Der Schlussbericht des Gutachtens vom Februar 2016 (siehe Planfeststellungsunterlage 15.1 T) empfiehlt, die vom Staatlichen Bauamt in die Planfeststellung eingebrachte Lösung umzusetzen. Im Gutachten wird festgestellt, dass allein die Variante des Staatlichen Bauamts eine hinreichende Reserve vorhält, um auch den verkehrs-politischen Zielsetzungen der Stadt Aschaffenburg für eine spürbare Entlastung der Staatsstraße 3115 (Großostheimer Straße) und der Staatsstraße 2309 (Obernauer Straße) gerecht zu werden.

Die von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen oder in den Gesprächsrunden gemeinsam entwickelten Varianten (Kreisverkehr, zusätzliche Zufahrt Hafen-West in Kombination mit einem Kreisverkehr, moderater Umbau des Knotens Hafen-West oder ein lediglich drei streifiger Ausbau der B 26) erwiesen sich unter diesen Rahmenbedingungen und Zielsetzungen allesamt als nicht hinreichend leistungsfähig.

Am 24. Oktober 2016 hat der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mehrheitlich der Bauamtslösung zugestimmt und darüber hinaus für das weitere Planungsverfahren folgende kommunale Ziele festgelegt:

  • Säulenpappeln statt Pyramideneichen

  • Stützwand zum Hafengelände

-        Umfassende Gestaltung der straßenbegleitenden Flächen vom Waldfriedhof bis zum Ring durch landschaftsgestalterische Maßnahmen als „Grünes Eingangstor“ der Stadt

-        Erhaltung und Wiederherstellung der historischen Alleewirkung als Pappelallee von der innerstädtischen Ringstraße bis zur Schönbuschzufahrt

  • Pappelreihe auf dem Mittelstreifen von der Schönbuschzufahrt bis zum Waldfriedhof

-        Stärkung des Park Schönbusch als Naherholungsgebiet durch verbesserte Erreichbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer

-        Verbesserung der Erschließung des Hafens durch den ÖPNV im Rahmen der Umsetzung des Nahverkehrsplans

-        Verbesserte Erreichbarkeit des Oberzentrums Aschaffenburg von Westen

-        Stärkung und dauerhafte Sicherung der Westanbindung des Hafens an die B469/ BAB

-        Beschränkung des Knotenpunktausbaus an der B26 auf die Knoten Hafen-West/Waldfriedhof, Hafen-Mitte/Schönbusch und Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrsabwicklung am Knoten Hafen-Ost/ Auweg

-        Bedarfsgerechter Ersatzbau für die 100 Jahre alte Hafenbahnbrücke zwischen den Knoten Hafen-Mitte und Hafen-Ost mit straßenbegleitenden Fuß- / Radwegen zu den Sportplätzen südlich der Darmstädter Straße bei Aufrechterhaltung aller Fahrbeziehungen während der Bauzeit

-        Erweiterung der Parkplätze am Waldfriedhof östlich des Stockstädter Wegs als gestalteter Grünraum

-        Festlegung eigenständig realisierbarer Ausbauabschnitte im Planfeststellungsbeschluss

-        Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung auf der Großostheimer Straße zwischen Lorbeerweg und der Hafenbahnbrücke durch geschwindigkeitsdämpfende Regelungen, die Anlage von begleitenden Fußwegen, barrierefreien Fußgängerüberwegen, barrierefreien Bushaltestellen und richtlinien-gerechten Radwegen

-        Realisierung verkehrsleitender Maßnahmen am Knoten Großostheimer Straße/ Obernburger Straße zur Führung des Verkehrs in Richtung Darmstädter Straße;

  • Aufgeben der bis dahin vorgesehenen Schutzwand entlang des Schönbuschs als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg wurde aufgefordert, das Planfeststellungsverfahren zügig fortzusetzen und bei der Tektur der Unterlagen die vorgebrachten Ziele des o. g. Stadtratsbeschlusses mit einzuarbeiten.

Die Bürgerinitiative gegen den Ausbau der Darmstädter Straße sah im Stadtratsbeschluss vom 24.10.2016 eine Missachtung des Bürgerwillens, übermittelte am 30. Juni 2017 erneut 3920 Unterschriften gegen den Ausbau der B 26 und beantragte erneut einen Bürgerentscheid mit dem Ziel, den Stadtratsbeschluss vom 24. 10. 2016 aufzuheben und einen vierspurigen Ausbau zu verhindern. Am 7. Juli 2017 legte eine andere Initiative, die Initiative Pro Ausbau B 26 ebenfalls eine Unterschriftenliste vor und beantragte ein Stadtratsbegehren mit dem Ziel „Pro Ausbau B 26 – stoppt den Stau“.

Am 24. 09. 2017 wurde zusammen mit der Bundestagswahl über das o. g. Stadtratsbegehren (pro Ausbau) und das o. g. Bürgerbegehren (contra Ausbau) entschieden. Beide Bürgerentscheide hatten ein positives Ergebnis. Die Stichfrage wurde mit 53,6 % der abgegebenen Stimmen zugunsten des Ausbaus der B 26 beantwortet. Damit stimmt die Stadt Aschaffenburg den Planungen des Staatlichen Bauamtes für den Ausbau der B 26 zu.

Demzufolge änderte das Staatliche Bauamt ab Herbst 2017 auf der Grundlage des neuen Verkehrsgutachtens die Planfeststellungsunterlagen unter Einarbeitung der Ergebnisse aus dem Erörterungstermin vom 21.10.2013 und unter Beachtung der am 24.10.2016 vom Stadtrat festgelegten kommunalen Ziele für das weitere Planungsverfahren.

Mit Schreiben vom 19.06.2018 hat das Staatliche Bauamt Aschaffenburg bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planänderungsverfahrens und einer Umweltverträglichkeits-prüfung für das o. g. Bauvorhaben beantragt. Die Planfeststellung wird somit weitergeführt.

Daran wird die Stadt Aschaffenburg in dreifacher Hinsicht beteiligt:
 
1. Mit Schreiben vom 25.06.2018 hat die Regierung der Stadt Aschaffenburg Gelegenheit gege-ben, bis zum 27.08.2018 eine Stellungnahme in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Be-lange abzugeben.

2. Mit dem vorgenannten Schreiben weist die Regierung die Stadt Aschaffenburg darauf hin, dass sie innerhalb der Einwendungsfrist, d. h. bis zum 03.09.2018 auch als betroffene Grundstücks-eigentümerin und als Inhaberin subjektiver Rechte Einwendungen im Planfeststellungsverfah-ren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg vorbringen kann.

3. In einem gesonderten Schreiben, ebenfalls mit Datum vom 25.06.2018 hat die Regierung von Unterfranken die Stadt Aschaffenburg im Rahmen der Amtshilfe gebeten, die Planfeststellungs-unterlagen vom 03.07.2018 bis einschließlich 02.08.2018 zur allgemeinen Einsicht auszulegen, die Auslegung ortsüblich bekannt zu machen und die Planfeststellungsunterlagen zusammen mit den bei ihr eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen i. S. d. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Einwendungsfrist zurückzugeben. Die Auslegungsfrist endet am 02.08.2018, die Einwendungsfrist endet am 03.09.2018.

zu Punkt 3:

Zur Erfüllung des Amtshilfeersuchens an die Stadt Aschaffenburg, die Planfeststellungsunterlagen zur allgemeinen Einsichtnahme auszulegen und im Hinblick auf die Behandlung der bei der Stadt abgegebenen Stellungnahmen und Einwendungen bedarf es keiner Kommentierungen oder Stellungnahmen seitens der Stadt. Etwa eingehende betreffende Schreiben sind lediglich mit Ein-gangsvermerk an die Regierung von Unterfranken weiterzuleiten.

zu den Punkten 1 und 2:

Die Unterlagen lagen bereits im Januar/Februar 2013 öffentlich aus. Am 21.10.2013 fand ein Erörterungstermin in Aschaffenburg-Nilkheim statt. Die Stadt Aschaffenburg hat damals sowohl in ihrer Eigenschaft als betroffene Grundstückseigentümerin und Inhaberin subjektiver Rechte, als auch als Träger öffentlicher Belange mit zwei Schreiben jeweils vom 19.01.2013 Einwendungen vorgebracht. Auch zur Berücksichtigung dieser Einwendungen hat das Staatliche Bauamt die Planunterlagen geändert. Die nun vorliegenden Planfeststellungsunterlagen mit Datum vom 09.05.2018 enthalten im Wesentlichen folgende Änderungen:

- Überarbeitung der dem Verfahren zugrundeliegenden Verkehrsprognose

- Überarbeitung der landschaftspflegerischen Maßnahmen, insbesondere:

- Verzicht auf eine Schutzwand als Überflughilfe für Vögel und Fledermäuse auch weil die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ergeben hat, dass sich das Kollisionsrisiko für Vögel und Fleder-mäuse durch den Ausbau der B26 nicht erhöht und sich die Wand daher als entbehrlich herausgestellt hat.
 
- Anlage einer zusätzlichen Pappelreihe nördlich entlang des Radweges

  • Pflanzung von Säulenpappeln statt von Pyramideneichen

  •  Bau einer Stützwand zum tiefer liegenden Hafengelände

  • Überarbeitung der naturschutzfachlichen Unterlagen nach der Bay. Kompensationsverordnung

  • Mittelstreifenbepflanzung mit Säulenpappeln statt mit Pyramideneichen

  • Betonung des Alleencharakters zwischen km 0+300 und 0+500 durch eine weitere Pappelreihe

  • Schutz bzw. Pflanzung von Bäumen II. Wuchsordnung

  • Kartierung von drei Höhlenbäumen

  • Anbringen von drei Staren- und sechs Fledermauskästen im Park Schönbusch

  • Ergänzung von vorhandenen Höhlenbäumen in den Planunterlagen und deren Sicherung

  • Erhaltung eines natürlichen Fledermausquartieres (Robinie mit Baumhöhlen)

- Entfallen einer Vermeidungsmaßnahme zum Schutz von Mauereidechsen und Heuschrecken. Da auf der betreffenden Fläche zwischenzeitlich eine Tankstelle errichtet wurde und diese Arten hier nicht mehr vorkommen.

- Umplanung E2-2: Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung. Eine Biotoptypen-kartierung im Bereich der Kompensationsmaßnahmen erfolgte gemäß Biotopwertliste. Auf Basis der aktuellen Bestandserfassung in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und der BIMA, Bundesforst-betrieb Schwarzenborn, wurde die bisherige Maßnahme umgeplant.

  • Entfallen der Teilfläche E2 (alt) aufgrund nicht mehr bestehender Verfügbarkeit und Neuplanung der Teilfläche E2-3 in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde und der BIMA, Bundesforstbetrieb Schwarzenborn.

Die Einzelheiten zu den Planänderungen können den geänderten Unterlagen und Plänen entnommen werden, die im Internet einsehbar sind unter


Da diese Änderungen den Aufgabenbereich der Stadt Aschaffenburg berühren, hat ihr die Regierung von Unterfranken der Stadt Gelegenheit gegeben, zum Vorhaben in der Fassung der Planänderung vom 09.05.2018 bis zum 27.08.2018 schriftlich Stellung zu nehmen.

Die Verwaltung schlägt die in der Anlage beigefügten beiden Entwürfe vom 02.07.2018 zu entsprechenden Stellungnahmen zur Kenntnisnahme und Billigung vor. Nach ggf. erforderlicher Ergänzung durch etwaige Stellungnahmen städtischer Ämter und Dienststellen können die ergänzten Stellungnahmen dem Stadtratsplenum (Hohe Wart Sitzung) zur Billigung vorgelegt und anschließend an die Regierung von Unterfranken gesendet werden.

.Beschluss:

1.        Der Entwurf vom 02.07.2018 zur Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg im Rahmen ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange im Planfeststellungsverfahren für die Bundes-straße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg - Planänderung vom 09.05.2018 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme bis zum 27.08.2018 bei der Regierung von Unterfranken abzugeben (Anlage 6).

2.        Der Entwurf vom 02.07.2018 zur Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg als betroffene Grundstückseigentümerin und als Inhaberin subjektiver Rechte im Planfeststellungsver-fahren für die Bundesstraße B 26, Darmstädter Straße, Ausbau der Knotenpunkte "Hafen-West" und "Hafen-Mitte" in Aschaffenburg - Planänderung vom 09.05.2018 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Stellungnahme bis zum 03.09.2018 bei der Regierung von Unterfranken vorzubringen (Anlage 7).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 5

Datenstand vom 16.01.2019 16:17 Uhr