Nachträge in der Denkmalliste – Kriegerdenkmale in der Marienstraße für den Feldzug des Deutsch-Französischen Kriegs und für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs – Herstellung des Benehmens mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.07.2018 ö Beschließend 3UVS/7/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

  1. Anlass

Der Heimat- und Geschichtsvereins Aschaffenburg-Schweinheim e.V. hat sich an die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg gewendet und um die Überprüfung der Denkmaleigenschaft der beiden Kriegerdenkmäler im Aschaffenburger Stadtteil Schweinheim gebeten. Dieser Antrag wurde von der Unteren Denkmalschutzbehörde – eine Eintragung in die Denkmalliste befürwortend – an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) übermittelt. Zur Bewertung des Bestands standen eine umfangreiche, vom Heimat- und Geschichtsverein zusammengestellte Fotodokumentation wie auch Daten zur Entstehungsgeschichte beider Denkmäler aus dem Schweinheimer Mitteilungsblatt zur Verfügung.
Auf Anregung des Heimat- und Geschichtsvereins waren im Jahr 2017 die Inschriftentafeln des Kriegerdenkmals für den Feldzug des Deutsch-Französischen Kriegs instandgesetzt worden. Auch das Kriegerdenkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs wurde seinerzeit gereinigt. Beide Denkmäler sind Eigentum der Stadt Aschaffenburg.

  1. Baugeschichte und Baubeschreibung

Beide Kriegerdenkmäler wurden an der seit 1908 sogenannten Marienstraße, die einstige Hauptstraße des Ortes, im südlichen Bereich des im Jahr 1939 eingemeindeten Altortes Schweinheim aufgestellt. Die leicht abschüssige Straße durchläuft das ehemalige Pfarrdorf in nordsüdlicher Ausrichtung und weitet sich im Bereich der Einmündung der Hensbachstraße platzartig auf. In diesem Straßenabschnitt setzt das ältere Kriegerdenkmal auf einer begrünten Verkehrsinsel einen Akzent. Das jüngere der beiden Denkmäler wurde rund 100 Meter weiter südwestlich unmittelbar vor der Mündung der Marien- in die Ebersbacher Straße platziert.
Das Kriegerdenkmal für den deutsch-französischen Krieg 1870/71 wurde am Ufer des den Ort einst durchfließenden Bachs im Jahr 1893 errichtet. Zwei Jahre zuvor war unweit zum 70. Geburtstag des Prinzregenten Luitpold eine Linde gepflanzt worden. Das Entstehungsjahr ist durch eine Inschrift dokumentiert; des Weiteren ist die Signatur des Bildhauers „F. Steig (…?)“ am Fuß des Kreuzesstamms eingraviert. Der schlichte quaderförmige Inschriftensockel aus Sandstein wurde über zweistufigem Antritt errichtet und verfügt über eine Deckplatte mit steigendem Karniesprofil. Die Vorderseite ist mit der Widmungsinschrift „Zur Erinnerung / an den siegreichen Feldzug / 1870-1871 / gewidmet vom Krieger & Veteranenverein / Schweinheim / und dessen Wohltäter“ versehen. An den beiden Seitentafeln sind insgesamt 27 Gefallene des Feldzuges inschriftlich dokumentiert. Am leicht ausladenden Fuß des Kreuzesstammes ist neben dem für ein Kriegerdenkmal charakteristischen Lorbeer ein niedergelegter Palmzweig als typische Symbolik von Krieg und Frieden dargestellt. Der Gekreuzigte ist im Dreinageltypus, von schlanker Gestalt und gleichzeitig weicher Körperlichkeit, regelmäßig geflochtener Dornenkrone und links geknotetem, geglättetem Hüfttuch dargestellt. Der Kopf ist mit geschlossenen Augen im Tod nach unten gesunken. Am Kopfstück ist die Kreuzesinschrift angeschlagen. Das Denkmal wird heute von einer jüngeren baldachinartigen Schutzüberdachung überfangen.
Rund ein Vierteljahrhundert später errichtet, soll das südlich platzierte Denkmal an die Gefallenen des Ersten Weltkriegs erinnern. Auf einem zweistufigen Antritt und hinter einem niedrigen Einfriedungsgitter zwischen Pfeilern stellt das Zentrum der Anlage eine Pietà auf einem hohen Postament dar. Maria präsentiert den bereits weitgehend von ihrem Schoß herabgesunkenen und dem Betrachter zugewandten Leichnam ihres toten Sohnes. Die barockisierende Gesamtkomposition vermittelt emotialen Aufruhr, was durch die zerklüfteten, bauschig bewegten Gewänder noch unterstrichen wird. Die Front des stipesartigen Postaments präsentiert wiederum die erhaben gearbeitete Widmungsinschrift „Unsern Toten! / 1914-1918“. Der Aufbau wird hinterfangen von einer gekrümmten Mauer mit eingelassenen Inschriftentafeln, auf welchen die Namen der Gefallenen gelistet sind. Die Fronten der Mauer zieren zwei Reliefs eines Schwerts mit abgebrochener Klinge im Lorbeerkranz und ein Helm vor einer Eiche. Die Anlage wurde wohl um 1925 gefertigt.

  1. Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkstümlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.

  1. Denkmalbedeutung: geschichtliche Bedeutung

Beide Kriegerdenkmäler sind wichtiger Teil der Ortsgeschichte Schweinheims und verfügen somit über geschichtliche Bedeutung. Den gefallenen Schweinheimer Bürgern ein Denkmal setzend, erinnern die Aufbauten an das Leid zweier Kriege.
Denkmäler für den Deutsch-Französischen Krieg wurden allerdings häufig üblicherweise erst einige Jahre später in posthumer Ehrung aller ruhmreichen Soldaten des gewonnenen Krieges errichtet und eingeweiht. Das Schweinheimer Denkmal zeigt mit Lorbeer- und Palmenzweig die für jene Kriegerdenkmäler typische Symbolik von Krieg und Frieden. Als zentrales Bildwerk fungiert das Kruzifix, eine Wahl, die wohl die Religiosität der Gemeinde widerspiegelt – waren doch siegreiche Allegorien wie ein Adler mit ausgestreckten Flügeln, die Figur der Nike, der Viktoria oder der Germania weitaus verbreitetere Darstellungen. Das Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges präsentiert sich als wirkungsvolle, ausladende Anlage. Das zentrale Bildwerk der Pietà nimmt möglicherweise Bezug auf die in der Aussegnungshalle an der Haidbergstraße in Schweinheim befindliche sogenannte Weinberg-Pietà, ein im 18. Jahrhundert gestiftetes Andachtsbild, das ursprünglich am Westhang des Bischberger Weinbergs aufgestellt war. Das Sujet findet sich des Weiteren an zwei Bildstöcken im Ort und spiegelt ebenfalls die Frömmigkeit des Ortes.

  1. Denkmalbedeutung: städtebauliche Bedeutung

Beide Denkmäler sind markante Wegmarken an der einstigen Hauptstraße des Ortes und setzen je einen straßenbildprägenden Akzent. Die Kriegerdenkmäler verfügen somit über städtebauliche Bedeutung.

  1. Denkmalwürdigkeit

Aufgrund ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung erfüllen beide Objekte die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG. Ihre Erhaltung ist aus den, das öffentliche bzw. allgemeine Interesse gesetzlich definierenden Bedeutungsarten erforderlich und damit im Interesse der Allgemeinheit.

  1. Verfahren

Das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz hat mit Schreiben vom 02.05.2018 die Denkmaleigenschaft der beiden Kriegerdenkmale festgestellt. Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Stadt Aschaffenburg. Es besteht somit die Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen. Es wurde um Rückäußerung bis 06.08.2018 gebeten.
Die beiden Baudenkmäler sind aktuell im Bayerischen Denkmalatlas, mit dem Vermerk eingetragen, dass das Benehmen mit der Stadt Aschaffenburg noch nicht hergestellt ist. (http://www.denkmal.bayern.de).

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird empfohlen das erforderliche Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege herzustellen.

.Beschluss:

I.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 02.05.2018 mitgeteilt, dass es sich bei den folgenden Objekten um Baudenkmäler nach Art. 1 BayDSchG handelt und daher in die Denkmalliste einzutragen sind:

  1. D-6-61-000-615

Marienstraße, Kriegerdenkmal für den Feldzug des Deutsch-Französischen Kriegs 1870/71, Kruzifix auf hohem Inschriftensockel, Sandstein, bez. 1893.
(Fl.-Nr. 153, Gemarkung Schweinheim)

  1. D-6-61-000-616

Marienstraße, Kriegerdenkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs, Pietà auf hohem Postament hinter niedrigem Einfriedungsgitter zwischen Pfeilern, hinterfangen von gekrümmter Mauer mit intergierten Inschriftentafeln und Reliefs, um 1925.
(Fl.- Nr. 153, Gemarkung Schweinheim)

Das Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über die Denkmaleigenschaft für die beiden Objekte wird hergestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2019 11:36 Uhr