Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Rahmen des Modellprojekts CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 25.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 25.10.2018 ö Beschließend 3jha/4/3/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die von der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen eines Strukturprogramms zunächst im Raum Nürnberg/Fürth geförderten Modellprojekte „Perspektiven für Familien“ (in Nürnberg) und TANDEM (in Fürth) wurden nach einer Gesamtlaufzeit von 6 Jahren evaluiert und haben sich nach den vorliegenden Ergebnissen als Maßnahmen erwiesen, Familien wirksam vor drohender Langzeitarbeitslosigkeit zu bewahren oder aus bereits bestehender Langzeitarbeitslosigkeit herauszuführen. Aufgrund der sehr guten Ergebnisse der Projekte wurden diese unter dem Titel
„CURA – Coaching von Bedarfsgemeinschaften zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ zwischenzeitlich auch auf andere bayerische Städte (u.a. Augsburg, Hof, Schweinfurt und Aschaffenburg) ausgeweitet.

Im Jahr 2017 startete das Jobcenter der Stadt Aschaffenburg auf der Grundlage eines mit dem Jugendamt abgestimmten Konzepts. Das Jobcenter hat hierfür eine Vollzeitstelle eingerichtet. Die
zuständige Fachkraft betreut bis zu 40 Bedarfsgemeinschaften, greift dabei aber auf ein Netzwerk von Beratungsstellen und Fachdiensten zurück, um für die Familien die jeweils bestmögliche individuelle Unterstützung aufzubauen. Ein vorrangiger Kooperationspartner für die Durchführung des Projekts ist das Jugendamt mit seinen vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Die Angebote von Jobcenter und Jugendhilfe werden einzelfallbezogen aufeinander abgestimmt und im Rahmen eines gemeinsamen Hilfeplanprozesses weiterentwickelt sowie bei Bedarf im laufenden Hilfeprozess angepasst. Gemeinsames Ziel ist es, Angebote aus beiden Rechtskreisen so auszurichten, dass Eltern zum einen motiviert und unterstützt werden, ihre berufliche Eingliederung voranzutreiben und deren Kinder zum anderen hinreichende Hilfestellungen für ihre eigene Entwicklung (Persönlichkeitsentwicklung, Lernförderung, Betreuung, schulische/berufliche
Eingliederung) erhalten.
Eltern sollen von ihren Kindern als kompetent und vorbildgebend erlebt werden können. Gleichzeitig sollen Eltern teilhaben können an den schulischen/beruflichen Erfolgen ihrer Kinder.
Dies sind elementare Voraussetzungen dafür, der Entwicklung für Tradierung bzw. Verstetigung
Sozialer Randlagen entgegen zu wirken.
Familien in akuten unsicheren Übergangssituationen (Trennung, drohender Wohnungsverlust, Überschuldung) können im Rahmen einer konzertierten abgestimmten Hilfegewährung sowohl finanziell gestützt wie auch pädagogisch begleitet werden.
Nach den Zahlen der Jugendhilfeplanung gab es im März 2018 in Aschaffenburg 2.866
Bedarfsgemeinschaften, in denen 5.479 Personen lebten.
Es gab 989 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen 1488 Kinder unter 15 Jahren lebten.
Mehr als die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (536 von 989) bestanden aus
Einem alleinerziehenden Elternteil mit Kind(ern).

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat sich bereits im Herbst 2017 dafür eingesetzt, dass auch die am Projekt teilnehmenden Jugendämter eine angemessene finanzielle Förderung erhalten, um die personellen Mehraufwände zu kompensieren.
Eine vom Jugendamt eingestellte Fachkraft wird mit 90 % der Brutto-Personalkosten gefördert.
Unter Berücksichtigung der bereits bestehenden „Schnittmengen“ zwischen dem Klientel und der
Jugendhilfe ist mit Synergieeffekten zu rechnen, die sich aus der Koordination des Hilfeprozesses
ergeben.

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 16.04.2018 bereits der Einrichtung der Koordinationsstelle im
Jugendamt zugestimmt. Die staatliche Förderung setzt allerdings nach Absatz 4.1 der Förderhinweise auch einen entsprechenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses voraus.

Der Kostenanteil der Stadt Aschaffenburg beträgt ca. 12000.- €.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Einrichtung der CURA-Koordinierungsstelle im Umfang      einer Vollzeitstelle im Jugendamt zu.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[X]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2019 09:52 Uhr