Anlage eines neuen Fußgängerüberweges (FGÜs) an der Einmündung Hildenbrandstraße / Schweinheimer Straße zur Schulwegsicherung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 04.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.12.2018 ö Beschließend 5PVS/11/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Ausgangslage
Stadtrat und Stadtverwaltung sehen die heutige Querungssituation für Fußgänger auf der Schweinheimer Höhe als unbefriedigend an. Im Jahr 2014/2015 wurde eine verkehrsplanerische Untersuchung über die Schweinheimer Höhe von dem externen Büro v. Mörner durchgeführt. Zum damaligen Zeitpunkt stand bereits fest, dass es zu baulichen Änderungen kommen soll. Details dazu und wie zukünftig mit dem Vorplatz von Supermarkt, Sparkasse und Bäckereigebäude umgegangen wird, jedoch noch nicht. Der Planungs- und Verkehrssenat sprach sich dafür aus, die verkehrlichen Untersuchungen fortzusetzen, wenn sich die Veränderungen bei der Neuordnung des ehemaligen Reginakomplexes konkretisieren. Der Bauantrag wurde am 07.11.2018 vom Umwelt- und Verwaltungssenat (UVS) gebilligt, sodass die Einrichtung einer Querungshilfe von der Verwaltung nochmals geprüft wurde.
Neben dem Neubau eines Mehrfamilienhauses entlang der Matthäusstraße ist an der Vorderseite zur Schweinheimer Straße ein innerer Umbau des Bestandgebäudes geplant. Im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes sind zwei Läden sowie ein Selbstbedienungsschalter der Sparkasse geplant. In den oberen Geschossen ist weiterhin Wohnbebauung vorgesehen.
Die derzeitige Gestaltung des Vorplatzes sowie deren verkehrlichen Einrichtungen bleiben im Grundsatz erhalten.
2.        Historie der verkehrsplanerischen Untersuchungen

a)        Folgende Untersuchungsansätze wurden vom Büro von Mörner aufgezeigt:
       Untersuchungsansätze in größeren Dimensionen: Kreisverkehr und bauliche Schließung des Einbahnstraßenabschnittes inform eines Komplettumbaues sowie
       kurzfristig umsetzbare- und weniger aufwendige Untersuchungsansätze zur Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehres.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) wurde untersucht und vom Gutachter empfohlen.
b)        Seitens der Verwaltung wurde die Einrichtung einer Fußgängerschutzanlage und die Verkehrsregelung mittels Vollsignalisierung geprüft, wurde aber nicht empfohlen.

c)        Stattdessen wurde eine Variante entworfen, die die Achtsamkeit der Autofahrer erhöht und durch das Aufbringen von Farbasphalt, Beschilderung und Piktogrammen die Fahrzeugführer zum Herabsetzen der Geschwindigkeit animiert.
Der Vorschlag der Verwaltung wurde vom Stadtrat im Planungs- und Verkehrssenat am 06.10.2015 nicht beschlossen.
3.        Bestand und aktuelle Planung
Das Augenmerk der aktuellen Planung liegt auf der Verbesserung der Fußgängersicherheit, insbesondere auf der Wegebeziehung Bushaltestelle – Pestalozzischule.

3.1        Bestand
Fließender- und ruhender Verkehr
Die Schweinheimer Straße hat einen DTV von 9200 Kfz/24h. Streckenbezogen besteht eine Tempo 30-Regelung.
Im Einbahnstraßenbereich sind 2 zeitlich begrenzte Parkstände (30 min.) und ein Behindertenstellplatz eingerichtet (siehe Bestandsplan).
Fußgängerverkehr
Querungsanlagen liegen am Knoten Schweinheimer Straße/ Schneebergstraße sowie im Kurvenbereich Hildenbrandstraße/ Gutwerkstraße Die Schweinheimer Höhe ist nur ungesichert zu überqueren (siehe Bestandsplan). Die bestehenden Querungsanlagen liegen nicht im tatsächlichen Querungsbereich der Schüler.
Radverkehr und ÖPNV
Entlang der Schweinheimer Straße - Hildenbrandstraße wird der Radverkehr stadtauswärts auf einem Schutzstreifen geführt. Stadteinwärts bestehen keine Radverkehrsanlagen.
Die Schweinheimer Höhe wird von zwei Buslinien (4 und 10) angefahren, Schulbusverkehr besteht derzeit nicht.
3.2 Planung und bauliche Maßnahmen
Fließender- und ruhender Verkehr
Alle Fahrbeziehungen und die Parkregelungen des ruhenden Verkehres bleiben erhalten.
Fußgängerverkehr
Der Einbau eines FGÜ wird nach den ortsüblichen Standards sowie den Vorgaben der aktuell gültigen DIN-Normen eingerichtet. Die erforderlichen Sichtfelder von 30 m (Höchstgeschwindigkeit 30km/ h) sind gewährleistet.
Ein weiteres Kriterium ist das beidseitige Vorhandensein eines weiterführenden Gehweges. Hierzu wird ein baulicher Anschluss in Form einer Rampe auf Seite des ehemaligen Reginakomplexes hergestellt.
Zur Einfahrt in die Einbahnstraße wird zum Schutze der Fußgänger entlang der Aufstellfläche ein Grünstreifen vorgesehen.
Im Einfahrtsbereich der Einbahnstraße sind bis zur bestehenden Rampe Höhenanpassungen erforderlich. Um die Aufmerksamkeit des einbiegenden Kfz-Verkehres zu erhöhen, wird die bauliche Ausführung mittels einer Farbasphaltdecke vorgesehen.
Auf der nördlichen Fahrbahnseite wird eine Aufweitung des Gehweges von ca. 2 m notwendig um die Sichtfelder zu gewährleisten. Die zukünftige Fahrbahnbreite beträgt im Kurvenbereich 7,70 m.
Radverkehr und ÖPNV
Der Radverkehr und der ÖPNV-Betrieb werden von der Maßnahme nicht beeinträchtigt
Die Maßnahme wurde mit dem Tiefbauamt, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeiinspektion abgestimmt.
4.        Grunderwerb und Kosten der Maßnahme
Grunderwerb ist für die Umsetzung der Maßnahme nicht erforderlich.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Die Kosten für die Baumaßnahme liegen nach derzeitigem Kenntnisstand bei ca. 100.000 €. Im derzeitigen Planungsstand wurden weder Boden- noch Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.
Der nächste Schritt ist die technische Planung der beschriebenen Maßnahme.

.Beschluss:

I.

1.        Der Beschluss der Verwaltung über die Einrichtung eines FGÜ auf der Schweinheimer Höhe wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
2.        Der vorgelegten Konzeptplanung wird zugestimmt.
3.        Die Verwaltung wird mit der weiteren technischen Planung beauftragt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.06.2019 11:48 Uhr