Gleichstellung der „Opti-Prax“-Praktikanten bei der Bezuschussung durch die Stadt Aschaffenburg für SPS-Praktikanten (Antrag von Dr. Peter Müller, Mitglied im Jugendhilfeausschuss, vom 16.10.2018)
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 31.01.2019
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung vom 02.05.2018 hat der Jugendhilfeausschuss zugestimmt, die städtischen Zuschüsse für die Förderung der SPS-Praktikanten mit Beginn des Kindergartenjahrs 2018/2019 auf bis zu 3600,00 € je Praktikantenplatz zu erhöhen, höchstens aber 50% der Praktikantenvergütung. Diese Erhöhung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Einstellungsträger die Empfehlung der bayerischen Fachakademien vom 09.11.2016 übernehmen und eine Mindestvergütung von 450, - € im SPS 1 und 500,- € für das SPS 2 gewähren.
Die Begrenzung auf maximal 25 Praktikantenplätze, die auf dieser Grundlage gefördert werden können, hat der Stadtrat im Zuge der Beschlussfassung zu den Förderrichtlinien für die Aschaffenburger Kindertagesstätten in der Sitzung des Plenums vom 16.07.2018 gestrichen.
Herr xxx hat mit Schreiben vom 16.10.2018 beantragt, die Förderung auch auf das Modellprojekt „OptiPrax“ („Erziehermodell mit optimierten Praxisphasen“) anzuwenden. Ziel des „OptiPrax“-Modells ist es, die Ausbildung zum/zur staatlichen Erzieher/-in attraktiver zu gestalten und zusätzliche Bewerbergruppen, z.B. Männer, (Fach-)Abiturienten und Quereinsteiger für die Erzieherausbildung zu gewinnen. „OptiPrax“ soll die bestehenden Varianten der Erzieher/innen Ausbildung – bisher dauert die Erzieher/-innen Ausbildung in Bayern in der Regel mindestens vier Jahre - nicht ersetzen, sondern weitere Möglichkeiten eröffnen und so neue Interessent/innen ansprechen. Es sollen also unterschiedliche Ausbildungswege für unterschiedliche Zielgruppen angeboten werden.
Die Verwaltung hat den Vorschlag geprüft und befürwortet die analoge Förderung der Erzieherpraktikanten. Es ist – insbesondere vor dem Hintergrund des derzeit akuten bundesweiten Mangels an Erzieher-Fachkräften - eine geeignete Maßnahme, Träger zu motivieren, in dieses Ausbildungsmodell zu investieren. Die maximale Fördersumme sollte der des SPS2 entsprechen, mithin einer Förderung von 50% der Praktikantenvergütung, höchstens aber 3600,00 € je Jahr.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Gleichstellung der Förderung von „OptiPrax“-Praktikanten mit der Bezuschussung der SPS-Praktikanten durch die Stadt Aschaffenburg zu.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [X]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [X]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
[X]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 22.03.2019 10:30 Uhr