Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Festlegung neuer Andienungszeiten für die Fußgängerzone der Innenstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 12.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 12.02.2019 ö Beschließend 8PVS/2/8/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Durch Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates am 17.10.2000 wurden letztmalig Regelungen zum Lieferverkehr in den Fußgängerzonen getroffen.
Danach war die Andienung auf die Zeiten zwischen 06.00 und 11.00 Uhr und 19.30 – 20.30 Uhr an den Tagen Montag bis Freitag und zwischen 06.00 und 10.00 Uhr an Samstagen für Lieferfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 t (mit Ausnahme des Bereichs Freihofsgasse) beschränkt.
Der innerstädtische Einzelhandel stellte sich über die Jahre auf ein verändertes Kaufverhalten der Kundschaft ein. Geschäfte, die nicht der Lebensmittelbranche angehören, öffnen zwischenzeitlich nicht vor 10.00 Uhr. Damit sind die Möglichkeiten der Andienung während der Woche auf einen engen Korridor von ca. einer Stunde am Vormittag reduziert.
Die Zulieferer klagten zunehmend über diese Situation und regten eine Verlängerung der Andienungszeiten und die Erweiterung der Regelung für den Zonenbereich in der Freihofsgasse bei der Verwaltung an.
In der internen Diskussion ergab sich, dass nach Abwägung der widerstreitenden Interessen (Handel, Fußgänger als Benutzer der Fußgängerzone, Sicherheit) eine Ausweitung der Andienungszeiten um 30 Minuten am Vormittag der Werktage (außer Samstag) als zielführend angesehen werden kann. Bis 11.30 Uhr wird die Fußgängerzone noch nicht durch Fußgänger so hoch frequentiert. Dies gilt nicht für den Samstag – aus Langzeitbeobachtungen ist bekannt, dass hier wesentlich mehr Fußgänger in der Fußgängerzone unterwegs sind und so aus Verkehrssicherheitsaspekten der motorisierte Verkehr früher aus dem Bereich herausgeleitet werden muss.
Der Bereich der Freihofsgasse wird durch die Freigabe der Andienungszeiten für die dortigen Anlieger positiv gestärkt und der Freihofsplatz wie die Sandgasse von der diesbezüglichen Andienung entlastet.
Rücksprache wurde mit der hiesigen Polizeiinspektion Aschaffenburg genommen. Diese haben aus Verkehrssicherheitsaspekten nichts gegen die vorgeschlagene Ausweitung einzuwenden.
Der Ansatz wird durch den Handelsverband Bayern e. V. unterstützt.
Es entstehen Kosten für die Erstellung der neuen Schilder im Innenstadtbereich und den Austausch der alten Beschilderung an diversen Standorten.

.Beschluss:

I.        Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt wird beauftragt,  für die Fußgängerzonen der Innenstadt die Andienung wie folgt festzulegen:

Mo – Fr        06.00 – 11.30 Uhr
Sa                06.00 – 10.00 Uhr
Mo – Fr        19.30 – 20.30 Uhr

               Zulässiges Gesamtgewicht der Lieferfahrzeuge 7,5 t.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x  ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.06.2019 11:48 Uhr