Begrünungsmaßnahmen im Zuge der Bundesstraße 26 (Darmstädter Straße) in Aschaffenburg; - Vorstellung der Vorplanung durch Büro Kubus


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 02.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 3PVS/4/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt hat im Rahmen der Diskussion über den Ausbau der B26 – Darmstädter Straße im Abschnitt Zufahrt Waldfriedhof und Hafenbahnbrücke besonderen Wert daraufgelegt, die historische Pappelallee entlang der Straßenachse zu erhalten bzw. so landschaftsgerecht nachzupflanzen damit ein geschlossener Alleecharakter wieder sichtbar wird. Die Grundlage hierzu bildetet das Gutachten „Stadtgrün“ vom Planungs-büro Kubus – Freiraumplanung. Das Gutachten zeigte Perspektiven auf für eine durch-gängige Pappelallee vom Waldfriedhof bis zur Ringstraße auf.
Die Vorschläge des Gutachtens „Stadtgrün“ wurden im der Bereich des geplanten Ausbauabschnittes B 26 zwischen Hafen-West und Hafen-Mitte vom staatlichen Bauamt aufgegriffen.
Für den Abschnitt ab Hafen-Mitte bis zur Ringstraße wurde mit dem Staatlichen Bauamt eine Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 19.02.2018 abgeschlossen. Sie verfolgt das Ziel, die Wiederherstellung der Pappelallee kurzfristig und unabhängig von der Planfeststellung zu realisieren. Mit dieser Planungs- und Zielvereinbarung wurde festgelegt, dass eine ausführungsreife Landschaftsplanung auszuarbeiten ist, die Anzahl, Lage und Qualität der anzupflanzenden Bäume regelt. Das Leistungsbild umfasst die Grundlagenermittlung, die Vor- und Entwurfsplanung, die Ausführungsplanung einschließlich Vorbereitung der Vergabe.
Mit dieser Planung wurde das Büro Kubus – Freiraumplanung, Wetzlar, durch Beschluss des Haupt- und Finanzsenates am 11.6.2018, beauftragt.
Das Büro hat die Vorentwurfsplanung fertiggestellt. Sie wird nun dem Planungs- und Verkehrssenat vorgelegt.

Planungskonzept:
Leitgedanke der Begrünungsmaßnahme ist es, die historische Pappelallee zukünftig wieder als homogene und vollständig durchgängige Allee darzustellen um damit die kulturhistorischen Belange zu wahren.
Die vorhandenen Pappeln der Großen Schönbuschallee sind sichtbare Zeugen ihrer Zeit, schaffen einen geschichtlichen Bezug zur Parkanlage Schönbusch und zum Schloss Johannisburg. Sie stellen zudem als Alleestraße einen wesentlichen Bestandteil des Kurmainzer Chausseebaus im Maintal und Spessart dar, eines gesamtstaatlichen und länderübergreifenden Straßenbauprogramms des 17. und 18. Jahrhunderts.
Aus gärtnerischen und landschaftspflegerischen Gründen erfolgt die Erneuerung der Großen Schönbuschallee in mehreren Teilschritten unter größtmöglicher Wahrung der Bestandsbäume.


Das Planungsgebiet gliedert sich gemäß abgeschlossener Planungs- und Zielvereinbarung in die vier Teilbereiche:
  • Bereich 1: B 26, Nordseite
  • Bereich 2: B 26, Südseite
  • Bereich 3: Kreuzung Westring
  • Bereich 4: Übergangsbereich
Die Erneuerung der Pappelallee und die ergänzenden Begrünungsmaßnahmen erfolgt in mehreren (zeitlichen) Stufen um möglichst viele der erhaltenswerten historischen Pappeln (er-)halten zu können.
In den Bereichen 1-2 bestehen derzeit noch 33 Säulenpappeln (Populusnigra „italica“ und im Bereich 3 fünf Säulenpappeln (siehe Plan Step 1 – Lageplan/Bestand).
Die Neuplanung geht von einem Baumabstand von 10 m und einem Abstand zur Straßenkante von 4,50 m aus. Im Plan Step 2 – Lageplan /Planung und Bestand (Überlagerung) ist die Überlagerung von Planung und Bestand dargestellt. Diese Überlagerung schafft „Konfliktsituationen“ wie in Plan Step 3a – Lageplan/Konflikte Bestand/Neu dargestellt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass zur Erreichung einer durchgehenden Allee im gleichen Pflanzabstand rund 15 Pappeln gefällt werden müssten.
Als Lösungsansatz schlägt der Gutachter vor (siehe Plan Step 3a – Lageplan/Zustand nach Neupflanzung in Verbindung mit erhaltenswerten Bestandspappeln) die Neupflanzung unter Wahrung eines Großteils der Bestandspappeln vorzunehmen. Von den 33 Bestandsbäumen können durch Veränderung des Pflanzrasters (Verschieben der Neupflanzung um ca +/- 1,5 m übergangsweise 18 Bäume erhalten werden. Aus fachlicher Sicht ist diese Verschiebung vertretbar. Eine solch geringfügige Abweichung von Rastermaß hat keine negativen Folgen auf das Gesamterscheinungsbild.
Die im Laufe der kommenden Jahre abgängigen Bestandspappeln werden sukzessive entnommen.
Nach Abschluss der Begrünungsmaßnahmen zeigt die Neue Große Pappelallee im Bereich 1 Nordseite und Bereich 2 Südseite 144 neue Säulenpappeln (siehe Plan Step 4 /Endzustand – nach Abschluss der Gesamtmaßnahme).

Vorschlag für den Bereich 3 Kreuzung Westring
Im Gegensatz zu früheren Zuständen endet die Große Pappelallee heute am Knoten Westring. Das Büro Kubus schlägt vor die Pappelallee wieder fortzuführen und ein halbkreisförmiges Rondell um die Kreuzung herum auszubilden. „Dieses neue Pappelrondell würde eine identitätsstiftende Reminiszenz an die Parklandschaft im Umfeld des Schönbuschs sowie an die Gestaltung von Kreuzungen im historischen Alleebau darstellen“ so der Gutachter.

Zur Bepflanzung des Rondells werden analog der Großen Schönbuschallee rund 60 Säulenpappeln (Populus nigra Italica) vorgeschlagen. Die Gestaltung der Grünflächen als modellierten Grüninseln wird als ökologisch hochwertiger insekten- und bienen-freundlicher Landschaftsrasen ausgebildet, sofern sie nicht zur Entwässerungsmulde oder Bankette gehören.

Vorschlag für den Bereich 4 – Übergangsbereich
Im Abschnitt Hafenbahnbrücke bis östlich Kreuzung Kleiner Auweg/Augasse sieht die Planung ebenfalls eine durchgängige Pappelallee vor bei der ebenfalls Bestandspappeln in einer stufenweisen Umsetzung integriert werden können. Die Umsetzung betrifft im Norden Flächen des Bayernhafens mit gewerblich genutzten Grundstücken und im Süden auch Flächen der Bayerischen Schlösserverwaltung.

In die Planung integrierter Radweg
Mit aufgenommen in die Planung ist eine durchgehende Radwegverbindung im Zweirichtungsverkehr entlang der Darmstädter Straße bis Leider. Der Radweg verläuft auf der Südseite und wird verknüpft mit der Zufahrt Victoria-Station und der Fuß- und Radwegeunterführung an der Augasse. Zur landschaftsgerechten Einbindung des Radweges schlägt der Gutachter vor zwischen der Baumreihe und dem Radweg eine ca. 1,10 m hohe Hecke (z.B. Hainbuche) auszubilden.
 
Realisierungsschritte und Kosten
Der Vorplanung liegt eine Kostenschätzung des Gutachters bei. Sie ist entsprechend der Abschnittsbildung der Planungs- und Zielvereinbarung gegliedert und enthält die Kosten für die Neupflanzung, die Rodung/Freischneidung des Gehölzstreifens, die Hecke sowie die Erdarbeiten mit Rasenansaat.
Demnach ergeben sich folgende Kostenansätze (Brutto) nach Bereichen:
Bereich 1 Nordseite:                262.000,- €
Bereich 2 Südseite                351.000,- €
Die Umsetzung liegt in der Zuständigkeit von Staatlichem Bauamt und Stadt Aschaffenburg
Die Kostenschätzung für den Bereich 4 Übergang schließt mit rund 310.000,- € ab.
In der alleinigen Zuständigkeit der Stadt Aschaffenburg liegt der Bereich 3 Westring mit 143.000,- € zzgl. der Kosten für das eigentliche Rondell mit Modellierung der Grünflächen.
Die Umsetzung der Maßnahme soll mit den Bereichen 1 und 2 beginnen. Als nächste Schritte sind die noch ausstehenden Planungsschritte durchzuführen, mit dem Staatlichen Bauamt eine Baudurchführungsverordnung abzuschließen die im Detail die Kostenaufteilung regelt und den Bau- und Finanzierungsbeschluss zu fassen.
Die Kosten des geplanten straßenbegleitenden Radweges trägt der Straßenbau-lastträger. Planung und Bau würden in einer noch abzuschließenden Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt und der Stadt Aschaffenburg geregelt.

.Beschluss:

I.

  1. Der Bericht der Verwaltung und des beauftragten Planungsbüros Kubus Freiraumplanung, Wetzlar, zur Vorentwurfsplanung „Begrünungsmaßnahmen im Zuge der Bundesstraße 26 (Darmstädter Straße)“ wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die vorgelegte Planung wird gebilligt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte durchzuführen und eine Baudurchführungsvereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt und einen Bau- und Finanzierungsbeschluss vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.07.2019 09:14 Uhr