Die Erschließung des Klinikums erfolgt derzeit ausschließlich über die Alois-Alzheimer-Allee und die davon als Stichstraße abgehende Straße „Am Hasenkopf“. Die Straße „Am Hasenkopf“ ist Ausgangs- und Endpunkt einer großen Umfahrungsschleife des gesamten Klinikumgeländes. Diese Umfahrungsschleife wird derzeit im Rahmen der Baumaßnahmen für die psychiatrische Klinik in großen Teilen ausgebaut und ertüchtigt.
Faktisch besteht damit die eigentliche Klinikums Zufahrt an der als T-Kreuzung ausgebauten Einmündung der Straße „Am Hasenkopf“ in die Alois-Alzheimer-Allee. Die nicht signalisierte T-Kreuzung verfügt über eine Linksabbiegespur in das „Klinik Gelände“. Die einbiegenden Verkehre werden danach zu einer Fahrspur zusammengeführt und verzweigen sich nach wenigen Metern nach links zu den Parkplätzen und geradeaus für die Rettungsfahrzeuge. 540667801Die Einbieger in das Klinikgelände werden in Parallelaufführung geführt, so dass sich an der Wartelinie eine Sichtbeziehung mit dem Gegenverkehr ergibt. 540667801WM540667801-1485603982Der Sinn dieses Satzes erschließt sich mir nicht ganz Nach den aktuellen Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen ist diese Art der Knotenpunktausbildung aus Sicherheitsgründen nicht mehr vorgesehen. Der aus dem Klinikum ausfahrende Verkehr verfügt nur im unmittelbaren Ausfahrtsbereich über zwei Fahrspuren als Links- oder Rechtsabbieger. Richtliniengerechte Radverkehrsanlagen bestehen weder an der Alois-Alzheimer-Allee noch im eigentlichen Knotenpunktbereich des Klinikums. Die Klinikums Zufahrt muss im Zufahrtsbereich täglich eine Verkehrsmenge von ca. 11000 KFZ bzw. 5500 KFZ nach der Einmündung in Richtung Haibach bewältigen. Der Zugangsverkehr ins Klinikum liegt bei 6200 KFZ. Er umfasst den gesamten Rettungsverkehr und ÖPNV.
Es ist zu erwarten, dass diese Verkehrsmenge in den nächsten Jahren noch zunehmen wird. Die Gründe dafür liegen einerseits in der derzeit sich bereits im Bau befindlichen psychiatrischen Klinik im Nordosten des Klinikgeländes sowie in den geplanten Ausbauvorhaben für den Operationsbereich und die Kinderklinik. Außerdem lassen die Veränderungen im Gesundheitssystem eine Verkürzung der Patientenverweildauer im Klinikum erwarten und damit einen höheren Umschlag an Patienten und Besuchern.
Eine Leistungsfähigkeitsbetrachtung der bestehenden Zufahrt durch das Ingenieurbüro FKS aus dem Jahr 2018 ergab unter Berücksichtigung der Spitzenstunde für die Klinikzufahrt an der Alois-Alzheimer-Allee die Qualitätsstufe E. Dies bedeutet, dass die mittlere Wartezeit des ungünstigen Verkehrsstroms (Linkseinbieger) des Knotenpunkts, mehr als 45 Sekunden beträgt. Damit befindet sich dieser Knotenpunkt bereits heute an der Grenze der Funktionsfähigkeit. Hohe Verkehrsmengen treten vor allem beim Schichtwechsel des Personals auf. In der aktuellen Situation wird, aufgrund von Rückstau durch wartende Linkseinbieger der Rechtsausbieger angehalten werden. Ebenso wird der Rechtseinbieger vor dem Einfahren blockiert!
Ein besonderes Unfallgeschehen ist bisher jedoch nicht aktenkundig.
Aufgrund des Ausbaus der Einmündung besteht von Seiten der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben jedoch ein Verlangen den Ausbauzustand aus sicherheitsrelevanten Gründen zu verbessern.
Diesem Verlangen könnte am besten dadurch Rechnung getragen werden, dass das Klinikum eine unabhängige zweite Zufahrt erhält. Mit dieser Forderung wird sich die im Rahmen der Ausbauvorhaben des Klinikums notwendige Bauleitplanung zur Erweiterung des Klinikums auseinandersetzen müssen. Sie wurde bereits beim Verfahren zum Erlass der Abrundungssatzung für den Neubau der Psychiatrie erhoben und im Rahmen der Abwägung zurückgewiesen. Bei einem weiteren Ausbau des Klinikums ist dies jedoch nicht erneut möglich. Es müssen daher, um die Zukunftsfähigkeit des Klinikums zu gewährleisten, Überlegungen angestellt werden, wie die aus Sicherheitsgründen notwendige Ertüchtigung der Klinikzufahrt erreicht werden kann.
Aus diesem Grund wurde vom Klinikum im Jahr 2017 eine Machbarkeitsstudie für eine zweite verkehrstechnische Anbindung des Klinikums beauftragt. Diese Machbarkeitsstudie empfiehlt aus Sicherheitsgründen dringend den Bau einer zweiten unabhängigen Zufahrt zum Klinikum. Die rechtliche Absicherung dieser Klinikzufahrt sollte bzw. müsste im Rahmen der Bauleitplanung zur Erweiterung des Klinikums rechtlich abgesichert werden. Die Machbarkeitsstudie liefert hierfür fundierte technische und planerische Grundlagen.
Um in der Übergangszeit bis zum Bau einer zweiten unabhängigen Zufahrt das bestehende Sicherheitsdefizit an der vorhandenen Klinik Zufahrt zu lösen, empfiehlt die Verwaltung die bestehende Klinikzufahrt baulich zu optimieren.
Es wurden 3 Varianten untersucht:
Variante 1: Die Lösung als Kreisverkehr
Variante 2: Aufweitung der Zufahrt mit Einfädelungsspuren und mittig liegendem Fahrradweg
Variante 3: Aufweitung der Zufahrt
Die Variante 3 stellt den geringsten Aufwand für die Interimslösung dar. Bei Variante 2 ist die Radwegsführung nicht befriedigend und Variante 1 ist ein gewaltiger Eingriff in den Wald, ohne dass die unmittelbare Zufahrtsituation verbessert wird. Die Verwaltung empfiehlt daher Variante 3 umzusetzen. Das Amt für Brand-und Katastrophenschutz stellt dazu fest, dass mit dieser geplanten Maßnahme „eine dringend notwendige temporäre Verbesserung der Einfahrtssituation am Klinikum erreicht wird“. Sie bietet somit „bei einem eventuellen Unfallereignis in diesem Bereich die beste Gewähr dafür, dass Feuerwehr und Rettungsdienste trotzdem das Klinikum Gelände erreichen können“.
Mit dem Umbau der Zufahrt soll die Verkehrsfläche so umgebaut werden, dass ein querstehender LKW oder Bus auf der einen Zufahrtsseite nicht zu einer Vollsperrung der Klinikumszufahrt führt. Dies gelingt dadurch, indem der „Einfahrtstrichter“ in das Klinikum so aufgeweitet wird, dass auf beiden Seiten der bestehenden Mittelinsel ein eigenständiges Zufahren möglich ist. Im Rahmen dieser Maßnahme ließe sich dann auch eine Verbesserung der Radwegesituation durch indirektes Abbiegen mit Ampelregelung erreichen.
Die Verwaltung empfiehlt im Jahr 2020 den Umbau der Zufahrt vorzunehmen und die weiteren planerischen Vorarbeiten sofort aufzunehmen. Dazu gehört neben der tiefbautechnischen Straßenplanung auch die Neuordnung der Straßenentwässerung in diesem Bereich. Diese ist unabhängig von Straßenbau notwendig, da die Oberflächenwässer bisher ungeklärt in den Krämersgrund eingeleitet werden. Dieser nicht mehr zulässige Mangel der Entwässerungsanlagen lässt sich durch den Einbau von Filterpatronen in die Einlaufschächte beheben. Die dazu notwendigen Umbauten der Entwässerungskanäle wurden bereits in den Grundzügen vom Planungs- und Verkehrssenat im Jahr 2018 vorgestellt. Sie sollen, nach dieser Grundsatzentscheidung unter Berücksichtigung der Ausbauüberlegungen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.