Parkplatz Josef-Dinges-Straße; - Zurückbleiben des Ausbaus hinter den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Gebiet „Baumarkt Würzburger Straße“ zwischen Würzburger Straße, Kulmbacher Straße, Coburger Straße, südöstlicher Grenze, Sälzerweg, ehem. Kommandantur-Gebäude und der nordwestlichen Grenze durch das Grundstück Fl.-Nr. 5500 (Nr. 4/1 b)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 02.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 02.04.2019 ö Beschließend 10PVS/4/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass der Feststellung ist der Bauvorantrag der Stadt Aschaffenburg, Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft vom 26.11.2018 (eingegangen am 04.12.2018) auf Errichtung eines Jugendtreffs auf dem Grundstück Fl.Nr. 5500/10. Der bestehende Jugendtreff in der Hockstraße soll in das neu zu errichtende Gebäude verlegt werden.
Der Bauvorantrag sieht vor, das Gebäude mit angrenzender Freifläche je zum Teil auf den bestehenden öffentlichen Parkplätzen und der Grünfläche zu errichten.
Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind mit den Grundzügen der Planung vereinbar (§ 125 Abs. 3 Satz 1 HS 2 BauGB), da sie die im Bebauungsplan zum Ausdruck gebrachte städtebauliche Ordnung nicht in beachtlicher Weise beeinträchtigen. Insbesondere wird die Verkehrsführung nicht geändert und die Bedienung durch Entsorgungsfahrzeuge nicht wesentlich beeinträchtigt.

Die Abweichungen vom Bebauungsplan bleiben auch hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans zurück (§ 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB), weil die geplanten öffentlichen Parkplätze nicht erforderlich sind. Die verbleibenden Parkplätze reichen der Versorgung aus, zumal das Ringer-Leistungszentrum sowie der Jugendtreff ihre benötigten Parkplätze auf eigenem Grund nachweisen.

.Beschluss:

I.

Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass ein Teil der öffentlichen Parkstände auf den südöstlich gelegenen, öffentlichen Flächen des Grundstücks Fl.-Nr. 5500/10 in Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Gebiet „Baumarkt Würzburger Straße“ zwischen Würzburger Straße, Kulmbacher Straße, Coburger Straße, südöstlicher Grenze, Sälzerweg, ehem. Kommandantur-Gebäude und der nordwestlichen Grenze durch das Grundstück Fl.- Nr. 5500 (Nr. 4/1b) nicht erforderlich ist (Anlage 4).


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.07.2019 09:14 Uhr