Berufung des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahl am 15.03.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.05.2019 ö Beschließend 2PL/7/2/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art.5 Abs. 1 des Gemeinde-und Landkreiswahlgestzes (GLkrWG) bestimmt der Stadtrat den Oberbürgermeister, einen weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt zum Gemeindewahlleiter und eine weitere Person zu dessen Stellvertreter. Zum Gemeindewahlleiter oder Stellvertreter darf nicht bestellt werden, wer für die betreffende Wahl mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahl eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für einen Wahlvorschlag Beauftragter oder dessen Stellvertretung ist.

Beide in die jeweilige Funktion berufene Herren verfügen über die einschlägigen Kenntnisse aus diversen Funktionen bei früheren Wahlen.

.Beschluss:

I.
Für die Wahl des Oberbürgermeisters und des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg am 15.03.2020 und eine eventuell erforderliche Stichwahl am 29.03.2020 werden Herr xxx, Finanz- und Ordnungsreferent zum Gemeindewahlleiter und Herr xxx, Amtsleiter des Bürgeramtes, zum Stellvertreter des Gemeindewahlleiters bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.07.2019 08:34 Uhr