Gemeinsame Spende der Partnerstädte St.-Germain-en-Laye und Aschaffenburg zum Wiederaufbau der Cathédrale Notre-Dame de Paris


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 06.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.05.2019 ö Beschließend 12PL/7/12/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die römisch-katholische Kirche Notre-Dame de Paris („Unsere Liebe Frau von Paris“) ist die Kathedrale des Erzbistums Paris. Die Kirche wurde in den Jahren 1163 bis 1345 errichtet und ist somit eines der frühesten gotischen Kirchengebäude Frankreichs.
Das Kirchenschiff ist im Inneren 130 Meter lang, 48 Meter breit und 35 Meter hoch; es bietet bis zu 10.000 Personen Platz. Der schlanke hölzerne Vierungsturm der Kathedrale, der bei einem Großbrand am 15. April 2019 einstürzte, reichte bis in etwa 93 Meter Höhe.

Der Stadtrat der Aschaffenburger Partnerstadt St.-Germain-en-Laye will am 23. Mai 2019 über eine Spende zum Wiederaufbau der zerstörten Kirche entscheiden.

Die Stadt Aschaffenburg beteiligt sich an einer gemeinsamen Spende der Partnerstadt St.-Germain-en-Laye in Höhe der Hälfte der gemeinsamen Spendensumme und setzt damit ein sichtbares Zeichen der europäischen Verbundenheit beider Städte.

.Beschluss:

I.
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadtrat der Aschaffenburger Partnerstadt St.-Germain-en-Laye beabsichtigt, über eine Spende, in Höhe von 20.000.-- € an die französische Kulturgutstiftung (fondation du patrimoine) https://www.fondation-patrimoine.org/) für den Wiederaufbau der durch einen Großbrand am 15. April 2019 teilweise zerstörten Kathedrale Notre-Dame in Paris, zu entscheiden.

2. Die Stadt Aschaffenburg erklärt sich bereit, als Zeichen der europäischen Verbundenheit, ebenfalls einen Betrag in gleicher Höhe beizusteuern und gemeinsam mit der Partnerstadt St.-Germain-en-Laye eine Spende zu tätigen.

3. Die überplanmäßigen Haushaltsmittel werden bereitgestellt und im Nachtragshaushalt 2019 veranschlagt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein X

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 16.07.2019 08:34 Uhr