Sanierungsgebiet "Ortskern Damm" Nicht offener freiraumplanerischer Wettbewerb "Neue Mitte Damm" - Billigung der Auslobungsunterlagen und Zustimmung zum Verfahren - Festsetzung der Wettbewerbssumme


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2019 ö Beschließend 6PVS/8/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Damm“ ist am 01.11.2018 in Kraft getreten. Grundlage für die Ausweisung des Sanierungsgebietes bilden die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) mit Integriertem Handlungskonzept (IHK) des Büros Harald Neu - Architekt & Städtebauarchitekt BDA - und des Büros Salm & Stegen - Geographen und Stadtplaner - vom 19.02.2018, aktualisiert am 06.04.2018 und 13.09.2018.

Hierin wird als Impulsprojekt für dieses Sanierungsgebiet die Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zur Umgestaltung des Michaels-Platzes und der Burchardt- sowie der Mittelstraße vorgeschlagen Damit soll eine qualitätvolle Neugestaltung dieses Bereichs gewährleistet werden. Für dieses Verfahren stehen Haushaltsmittel in Höhe von 200.000 € bereit. Die Regierung von Unterfranken fördert dieses Projekt mit Geld aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“.

Mit der Vorbereitung und Abwicklung des Wettbewerbsverfahrens wurde das Büro Bäumle, Darmstadt, beauftragt. Dieses hat den Auslobungstext für den Wettbewerb erstellt und wird auch die weiteren Verfahrensschritte betreuen.

Das Wettbewerbsgebiet umfasst den Bereich zwischen dem Platz vor der der ehemaligen Kapelle an der Dorfstraße und dem südlichen Ende der Burchardtstraße sowie die angrenzenden Teilflächen der Schillerstraße. Das Wettbewerbsgebiet ist unterteilt in 2 Bereiche unterteilt:

-        Der Realisierungsteil umfasst den Bereich um den Platz vor der Kirche St. Michael (Teile der Mittelstraße, der Burchardtstraße und der Schillerstraße) mit einer Fläche von ca. 4.600 m².

-        Für das übrige Wettbewerbsgebiet mit den an den Realisierungsteil nach Norden und Süden angrenzenden Straßenflächen (Mittelstraße, Aschaffbrücke und Dorfstraße bis zur ehemaligen Kapelle, Burchardtstraße bis zum Kreuzungsbereich mit Merlostraße und Mühlstraße und einem Umgriff von ca. 3.000 m²) soll einen Ideenwettbewerb ausgeschrieben werden.

Die beiden Teilbereiche werden zu einem Wettbewerbsverfahren gebündelt. Vorgesehen ist die Durchführung eines nicht offenen Wettbewerbs. Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf 10-15 beschränkt. Diese werden in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgewählt.

Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbs bildet der Entwurf der Auslobung des Büros Bäumle. Hierin ist auch die Besetzung des Preisgerichts prinzipiell festgelegt. Im weiteren Verfahren kann es - abhängig von der Zusage der genannten Personen - noch zu Veränderungen kommen. Die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften im Stadtrat werden gebeten, kurzfristig ihre Vertreter zu benennen.

Die Wettbewerbssumme errechnet sich auf Basis der anrechenbaren Baukosten nach den Vorgaben der HOAI für Verkehrsanlagen und Freianlagen. Diese beläuft sich danach auf 60.000 € netto (= 71.400 € brutto). Folgende Aufteilung ist vorgesehen (Netto-Beträge):
1. Preis                24.000 €
2. Preis                15.000 €
3. Preis                  9.000 €
Anerkennungen        12.000 €

Mit der Durchführung des Wettbewerbsverfahrens soll umgehend begonnen werden. Damit ist es möglich, im Januar 2020 die abschließende Sitzung des Preisgerichts durchzuführen.

.Beschluss:

I.


  1. Die Auslobungsunterlagen zur Durchführung des nicht offenen freiraumplanerischen Wettbewerbs „Neue Mitte Damm“, erstellt vom Büro Bäumle (Darmstadt), werden gebilligt.

  2. Dem in diesen Auslobungsunterlagen dargestellten Verfahren wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Verfahren durchzuführen (Anlage 5).

3.        Der Stadtrat beschließt, die Wettbewerbssumme auf 60.000,-- € netto festzusetzen.





II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.09.2019 13:17 Uhr