Höhe der Aufwandspauschale (Erfrischungsgeld) für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Kommunalwahl im März 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2019 ö Beschließend 3PL/12/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann die Stadtverwaltung gem. Art 7 Abs.3 GLkrWG eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen. Es ist nicht erforderlich, dass die Festsetzung durch Satzung erfolgt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, stellt gem. der neuen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 7. Mai 2019, Az. B1-1367-3-14 keine laufende Angelegenheit mehr dar. Zuständig ist nunmehr der Stadtrat oder ein entsprechender Ausschuss.

    Über die Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei Kommunalwahlen keine gesetzlichen Vorgaben. Bei der Bundestags- und Europawahl ist gem.  § 10 Abs. 2 BWO für Wahlvorsteher auf mindestens 35 €, für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf mindestens 25 € festgelegt. Bei der Stadtratswahl 2014 wurde von der Stadt Aschaffenburg ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € bewilligt. Da in diesem Jahr die Stadtratswahl und die Oberbürgermeisterwahl zusammen durchgeführt werden, wird es zu einer noch höheren zeitlichen Belastung der ehrenamtlichen Wahlhelfer kommen. Ein Erfrischungsgeld von 45 € erscheint daher als angemessen.

    Da im Falle einer Stichwahl ein Großteil der Wahlhelfer bereits zwei Wochen später wieder benötigt wird, erscheint auch hier ein Erfrischungsgeld von 35 € als angemessen, um die Motivation der Wahlhelfer aufrecht zu halten.
  2. Die Kosten für die Aufwandspauschale werden sich voraussichtlich auf 34.830 € für die Stadtrats- und Oberbürgermeisterwahl am 15.03.2020 belaufen.
    (86 Wahllokale  x  9 Wahlhelfer  x 45 €  = 34.830 €)

    Für eine Stichwahl ergeben sich maximale Kosten von 27.090 €. Hier werden die Wahllokale jedoch nicht mehr zwangsläufig mit jeweils 9 Wahlhelfern besetzt werden müssen, so dass sich diese maximalen Kosten auf ca. 20.000 € reduzieren dürften.

.Beschluss:

I. Für die Oberbürgermeisterwahl und Stadtratswahl am 15.03.2020 wird eine Aufwandsentschädigung (sog. Erfrischungsgeld) in Höhe von 45,-- € für die ehrenamtlichen Wahlhelfer festgesetzt.

Für eine eventuell am 29.03.2020 notwendige Stichwahl um das Oberbürgermeisteramt wird eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) von 35,--  € für die ehrenamtlichen Wahlhelfer festgesetzt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2019 16:26 Uhr