Änderung des Gesellschaftsvertrags GKS


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2019 ö Beschließend 9PL/12/9/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.:

In § 6 des Gesellschaftsvertrags der GKS ist die Verfügung über Geschäftsanteile geregelt.

§ 6 Nr. 11, der den Übernahmepreis bei einer Geschäftsanteilsübertragung definiert, hat derzeit folgende Fassung:

„Der Übernahmepreis nach den Ziffern 4, 5 und 6 ist der Verkehrswert. Er ermittelt sich aus dem Übernahmewert. Dieser wird aus dem Zeitwert der vorhandenen Substanz abzüglich der Verbindlichkeiten berechnet.“

Diese Regelung durchbricht die Regelungen in den §§10f des Gesellschaftsvertrags über den Jahresabschluss und die Gewinnverwendung, da keine Differenzierung nach Kohle- und Müllteil erfolgt. In Abhängigkeit von den tatsächlichen Wertverhältnissen und der Verteilung des Eigenkapitals von Kohle- und Müllteil kann es somit zu Wertverschiebungen zu Gunsten oder zu Lasten des veräußernden Gesellschafters kommen. Um dies zu vermeiden, soll zukünftig der Übernahmepreis beschränkt auf das jeweilige Teilvermögen Kohle und Müll ermittelt werden.

Zu 2.:

Vor dem Hintergrund, dass GKS für zukünftige Investitionen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, werden die Jahresüberschüsse bis auf weiteres gemäß dem Beschlussvorschlag behandelt und keine Ausschüttungen vorgenommen. Diese Entscheidung basiert auf der Empfehlung der hierzu beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC.

.Beschluss:

I.
1. Der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg wird ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt GmbH (GKS) der folgenden Fassung von § 6 Nr. 11 des Gesellschaftsvertrags zuzustimmen:

„Der Übernahmepreis nach den Ziffern 4, 5 und 6 ist der Verkehrswert. Er ermittelt sich aus dem Übernahmewert. Dieser wird aus dem Zeitwert der vorhandenen Substanz abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweils zugeordneten Teils (Kohleteil, Müllteil) berechnet.“

2. Der Gesellschafter nimmt zur Kenntnis, dass zukünftig die jährlichen Jahresüberschüsse der GKS den Rücklagen zugeführt werden sollen bis diese eine Höhe von 20 Mio. Euro für den Kohleteil und 40 Mio. Euro für den Müllteil erreicht haben und nach Erreichung dieser Beträge in den Rücklagen die weitere Zuführung geprüft wird.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2019 16:26 Uhr