Satzung über die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag gem. § 90 SGB VIII bei Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2019 ö Beschließend 12PL/12/12/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zur Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Kindertagespflege per Bescheid gegenüber den Eltern ist ferner eine Kostenbeitragssatzung erforderlich.
 
§ 90 SGB VIII bzw. interne Verwaltungsvorschriften oder-richtlinien sind als Rechtsgrundlage für den Erlass eines solchen Bescheids nicht ausreichend. Der kommunale Gesetzgeber hat hierzu ein materielles Gesetz zu verabschieden und bekannt zu machen (vgl. z. B. VG Osnabrück, Urteil vom 07.01.2010, Az. 4 A 185/08; VG Göttingen, Urteil vom 05.08.2010, Az. 2 A 118/09; VG Neustadt, Urteil vom 03.11.2010, Az. 4 K 535/10). 

.Beschluss:

I. Der Stadtrat (das Plenum) beschließt die „Satzung über die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag gem. § 90 SGB VIII bei Kindertagespflege in der Stadt Aschaffenburg“ in der vorgelegten Fassung (Anlage 5).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2019 16:26 Uhr