Antrag auf zeitliche Ausweitung der Stelle zur Implementierung des Gesamtkonzepts für Senioren und Menschen mit Behinderungen Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 06.11.2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2019 ö Beschließend 20PL/12/20/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2017 in seiner Sitzung vom 13.02.2017 die Teilzeitstelle zur Umsetzung des Integrierten Gesamtkonzepts im Amt für soziale Leistungen beschlossen. Besetzt wurde die Stelle halbtags zum 01.10.2017. Schon damals war absehbar, dass ein bedarfsgerechter Ausbau der Stelle erfolgen muss.

Bedingt ist dies durch folgende Punkte:

  • die relativ große Zahl an Veranstaltungen und Projekten im Seniorenbereich, die die Stelleninhaberin übernommen hat (siehe Schaubild). Diese sind zwar ebenso Bestandteil des Integrierten Gesamtkonzepts, für die Umsetzung neuer Handlungsempfehlungen bleibt jedoch wenig Zeit.
  • Allg. demografische Entwicklung
  • Steigende Belastung von Fr. Jegodtka durch Beratung und Begutachtung
  • Vermehrte Anfragen durch die wachsende Bedeutung der Thematik Barrierefreiheit (gesetzliche und politische Veränderungen bzw. Anforderungen: DIN, Bayern-Plan barrierefrei, Teilhabegesetz usw.)

Diese Entwicklung war absehbar. Daher war auch vorgesehen, die Stelle nach einem Jahr zu evaluieren und den Bedarf zu beschreiben und ggf. anzumelden.

Aufgrund des Ausscheidens des Herrn Menzel und den damit verbundenen Vakanzen, wurde die Evaluation zwar im 3. Quartal 2018 planmäßig durchgeführt, jedoch zunächst nicht abgeschlossen, da andere Stellenbesetzungen vordringlicher waren.
 




Zur aktuellen Situation:

Zahlreiche Handlungsempfehlungen aus dem IGK können mit der gegenwärtigen personellen Besetzung aufgrund Vollauslastung in den Aufgabenbereichen der kommunalen Senioren- und Öffentlichkeitsarbeit, der Senioren- und Behindertenberatung sowie der städtischen Behindertenbeauftragten nicht bzw. nur sehr rudimentär bearbeitet und koordiniert werden.

Nicht für alle dieser Themenbereiche ist das Amt für soziale Leistungen originär zuständig. Für die Umsetzung können auch andere Fachämter oder Stellen, wie bspw. VHS, Schul- und Sportamt, Jugendamt, Jobcenter, Klinikum, Kranken- und Pflegekassenverbände, Träger von Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände usw. primär zuständig sein. Dennoch sollte das Amt für soziale Leistungen in diesen Bereichen zumindest als Impulsgeber und Koordinator zwischen den beteiligten Fachstellen fungieren, insbesondere dann, wenn erkennbar wird, dass in einzelnen Bereichen Stillstand herrscht oder es der Nachbesserung bedarf.


Konkret handelt es sich um folgende Handlungsempfehlungen, die derzeit aufgrund der gegebenen personellen Besetzung nicht aktiv bearbeitet werden können:

Handlungsfeld 1: Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung


  • Nr. 1.7: Ausgleich infrastruktureller Mängel (Ausbau nachbarschaftlicher Projekte)
  • Nr. 1.8: Sensibilisierung von Einzelhandel und Dienstleistern für barrierefreie Gestaltung und zum Umgang mit Menschen mit Behinderung oder Demenz („generationenfreundliches Angebot“)
  • Nr. 1.9: Flyer zu bestehenden Lieferdiensten von Geschäften und Apotheken usw.
  • Nr. 1.10: Bürgermotivation zu eigenen Ideen zum Thema Demenz
  • Nr. 1.12: Aufbau / Initiierung von Fahrdiensten zu Fachärzten
  • Nr. 1.13: Stärkung der Quartiersarbeit
  • Nr. 1.17: Etablierung von flächendeckenden „Billig- / Kurzstreckentickets“ in den ÖPNV
  • Nrn. 1.19, 1.20, 1.22 (Information über Angebote von Fahrschulen für Senioren, Flexibilisierung der Nutzungsmöglichkeiten des Fahrdienstes für MmB, Schaffung von Sitzgelegenheiten in unterschiedlichen Sitzhöhen im öffentlichen Raum)

Handlungsfeld 2: Gesellschaftliche Teilhabe


  • Nr. 2.7: Assistenz im Kultur- und Freizeitbereich (Angebotsausweitung)
  • Nr. 2.9: Offene Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen (Angebotsausweitung)
  • Nr. 2.11: Weiterentwicklung von Treffpunkten zur aktiven Mitgestaltung der Bürger*innen
  • Nr. 2.12: Generationsübergreifende Angebote (Ausbau und Förderung)
  • Nr. 2.13: Öffnung von Angeboten der Pflegeheime und sonstigen betreuten Wohnformen für Bürger*innen aus der Umgebung

Handlungsfeld 3: Erziehung und Bildung


  • Nr. 3.3: Antrags- und Genehmigungsverfahren von Einzelintegration in Kitas und Schulen (Vereinheitlichung / Vereinfachung / Erleichterung)
  • Nrn. 3.4, 3.5: Barrierefreie Information zum Thema „Inklusive Bildung in der Region Aschaffenburg; „Lotsenfunktion“ / „Informationsbörse“ für betroffene Eltern bei Fragen zum Besuch von Regeleinrichtungen
  • Nrn. 3.9, 3.10, 3.11: Ausweitung bestehender inklusiver Angebote (Seniorenstudium, Bildung in Leichter Sprache, finanzielle Vergünstigungen in der Erwachsenenbildung usw.)

Handlungsfeld 4: Arbeit und Beschäftigung


  • Insgesamt als Impulsgeber / Koordinator und in beratender Funktion für die beteiligten Akteure und Dienststellen

Handlungsfeld 5: Bürgerschaftliches Engagement


  • Insgesamt, soweit nicht von SGL 50.2 bereits umgesetzt

Handlungsfeld 6: Präventive Angebote


  • Nr. 6.2: Aufbau von aufsuchenden Angeboten der Primärprävention in den Quartieren
  • Nr. 6.7: Koordination präventiver und inklusiver Angebote / gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zur Information der Bürger*innen

Handlungsfeld 7: Wohnen zu Hause


  • Nr. 7.4: Schaffung einer gemeinsamen Vermittlungsstelle für barrierefreien Wohnraum zur Unterstützung von Senioren und MmB bei der Wohnungssuche
  • Nr. 7.7: Unterstützung des (Auf- und) Ausbaus von Nachbarschaftshilfen in den Stadtteilen
  • Nr. 7.8: Unterstützung des Aufbaus von Senioren- oder Sozialgenossenschaften

Handlungsfeld 8: Betreuung und Pflege


  • Nr. 8.1: Enge Kooperation aller Beteiligter zur Ermöglichung eines eigenständigen Lebens zu Hause
  • Nr. 8.3: Fortbildungen des Pflegepersonals hinsichtlich älteren mittlerweile pflegebedürftigen MmB und Menschen mit psychischen Erkrankungen (impulsgebende Funktion)
  • Nrn. 8.5, 8.6, 8.7: Pflege von Menschen mit Migrationshintergrund, geriatrische Weiterbildung von Hausärzten, Pflege in Krankenhäusern von Demenzerkrankten und Menschen mit geistigen Behinderungen (impulsgebende Funktion)

Handlungsfeld 9: Unterstützung pflegender Angehöriger


  • Nrn. 9.6, 9.7: Ausbau der Betreuungsangebote zur Entlastung pflegender Angehöriger (Entlastung für Eltern von MmB; Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote für Personen mit erhöhtem Betreuungsbedarf (z.B. Demenzerkrankte)

Handlungsfeld 10: Hospiz- und Palliativversorgung


  • Nr. 10.5: Gestaltung von weiteren Orten des Gedenkens an verstorbene Personen

Handlungsfeld 11: Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit


  • Nr. 11.2: Verstärkte Einbindung von Hausärzten als Multiplikatoren, insb. zur Erstberatung von Senioren
  • Nr. 11.7: Ausbau von „präventiven Hausbesuchen“ auf Anfrage bei Hochaltrigen durch geschulte Ehrenamtliche (Stichwort: Aufsuchende Hilfen)



Darüber hinaus ist zu bedenken, dass das vorliegende Gesamtkonzept bereits drei Jahre alt ist. Dementsprechend sollten alle darin genannten kurzfristigen Ziele (= innerhalb von zwei Jahren) bereits umgesetzt sein. Für die mittelfristigen Ziele verbleiben noch zwei Jahre zur Umsetzung.

Weiterhin müsste bereits Ende 2019 über eine Evaluation und Fortschreibung des Gesamtkonzeptes nachgedacht werden.


FAZIT:
Zur Umsetzung des IGK sollte eine weitere Halbtagsstelle (Sozialpädagoge) besetzt werden, die die oben beschriebenen Handlungsfelder bearbeitet und zudem den Schwerpunkt Evaluation und Fortschreibung übernimmt.
Die Kosten belaufen sich auf jährlich 30.000,00 Euro.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Gesamtkonzepts für Senioren und Menschen mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Schaffung und Besetzung einer Teilzeitstelle im Umfang von 50% wird zugestimmt.

3. Die Stelle ist im Nachtragshaushalt 2019 auszuweisen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die räumlichen und personellen Vorbereitungen zur Einrichtung einer halben IGP-Stelle zum 01.01.2020 zu schaffen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [  x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2019 16:26 Uhr