Neubau einer Geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg durch das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau GmbH, BV-Nr. xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.09.2019 ö Beschließend 10UVS/9/10/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 22.07.2019 beantragte das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau GmbH den Neubau einer Geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg.

Geplant ist, im Anschluss, westlich der vorhandenen Offenen Kinder- und Jugendpsychiatrie, am bisherigen Standort des Schulgebäudes eine Geschlossene Kinder- und Jugendpsychiatrie zu errichten. Das Schulgebäude wird abgebrochen. Der Neubau wird durch einen eingeschossigen Verbindungsbau an das Bestandsgebäude der Offenen Kinder- und Jugendpsychiatrie angeschlossen. Der Standort des Neubaus ergibt sich aus der Notwendigkeit einer barrierefreien Anbindung an die Kinderklinik.

Geplant ist ein zweigeschossiges Gebäude mit Teilunterkellerung und den Abmessungen von ca. 27 m x 32 m bei einer Höhe von ca. 11 m. Die überbaute Grundfläche beträgt ca. 915 m². Das Gesamtgrundstück des Klinikums umfasst eine Größe von ca. 110.000 m².

Das Baufeld fällt zur westlichen Erschließungsstraße ca. 4 m ab. Durch die Hanglage des Grundstückes entsteht eine konstruktiv bedingte Teilunterkellerung. Im Bereich der Teilunterkellerung sind der barrierefreie Akutzugang, die notwendigen Technikbereiche für das Gebäude, sowie die Klassenräume für Kranke (Schule) vorgesehen. Insgesamt sind im Untergeschoss 4 Klassenräume, 1 Ausweichraum, 2 Gruppenräume, 1 Lehrerzimmer, sowie die notwendigen Sozialräume geplant. Zugänge zum zentralen Flur befinden sich auf der Nord- und Südseite des Untergeschosses.

Die fußläufige Erschließung des Gebäudes erfolgt über die bestehende, westliche Erschließungsstraße des Klinikums über eine Außentreppe in das Erdgeschoss des Neubaus. Ein barrierefreier Zugang ist über den Akutzugang im Untergeschoss des Neubaus gewährleistet.

Im Erdgeschoss des Neubaus ist der Hauptzugang mit angegliedertem Aufnahmeraum vorgesehen. Von diesem Aufnahmeraum erfolgt die Verbringung der geschützt geführten Patienten über das direkt anschließende Treppenhaus in das 1. Obergeschoss und die dort befindliche geschützt geführte Station. Das Treppenhaus dient als vertikale Schleuse und kann nur von Personen mit „Berechtigung“ betreten, bzw. verlassen werden.

Der Aufnahmebereich im Erdgeschoss wird als zentrale Aufnahme für Patienten der Offenen Kinder- und Jugendpsychiatrie als auch für Patienten der Intensivstation ausgebildet. Im Bestandsgebäude der Offenen Kinder- und Jugendpsychiatrie können hierdurch zwei Räume einer neuen Nutzung (1 Wartezimmer und 1 Zimmer für den Bereitschaftsdienst) zugeführt werden. Insgesamt befinden sich im Erdgeschoss des Neubaus, neben der zentralen Aufnahme die Arzt-, Behandlungs- und Therapieräume.

Im Obergeschoss ist die Pflegestation mit vier Zweibett- und vier Einbettzimmern geplant. Zwei Einbettzimmer werden für eine temporäre doppelte Belegung vorgerichtet. Die Patientenzimmer erhalten alle eine Westausrichtung mit Landschaftsbezug. Im weiteren Verlauf der Ebene sind Aufenthalts-, Therapie- und Sozialräume vorgesehen. Das Obergeschoss ist statisch für eine Aufstockung für eine Belegung mit 10-12 weitere Patienten vorgesehen.

Das Dachgeschoss wird, wie alle Geschosse über 2 Treppenhäuser und 1 Aufzug erschlossen. Auf dem Dachgeschoss ist eine Pergola und ein offener Freizeitbereich mit Absturzsicherung geplant.

Der Außenbereich wird begrünt und mit Büschen und 5 Laubbäumen bepflanzt. Die bisher an der westlichen Seite des Baufeldes vorhandenen ca. 10-12 PKW-Stellplätze entfallen. Der Stellplatznachweis wird über die Gesamtzahl der 1.170 vorhandenen Stellplätze auf dem Gelände geführt.

II.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23/1 für „den Neubau eines Klinikums am Hasenkopf im Gebiet zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Haibacher Straße und der Straße am Krämersgrund“.

Der Bebauungsplan setzt für das vorliegende Baugrundstück u.a. Folgendes fest:

Sondergebiet - Klinik
GFZ 2,2
geschlossene Bauweise
IV Vollgeschosse
Baugrenzen

Das geplante Bauvorhaben hält die Vorgabe zum Maß der baulichen Nutzung (Klinikbetrieb) ein.

Bei einer Geschossfläche des gesamten Klinikums von ca. 79.500 m² wird eine GFZ von 0,72 erreicht. Die geschlossene Bauweise ist eingehalten. Die zulässige Zahl der Vollgeschosse (IV) wird nicht überschritten.

Die Baugrenze wird durch das geplante Gebäude auf der nordwestlichen Seite um 0,5 m überschritten. Von der Überschreitung der Baugrenze im Nord-Westen um 0,5 m kann eine Befreiung erteilt werden. Die Überschreitung ist als geringfügig anzusehen und betrifft, bei einer Gebäudelänge von ca. 32 m eine Fläche von ca. 16 m². Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und berührt nicht die Grundzüge der Planung oder nachbarliche Belange.

Für den Neubau der Geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 12 Betten sind gem. der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung 1 Stellplatz je 4 Betten, somit insgesamt 3 PKW-Abstellplätze erforderlich.

Darüber hinaus ist 1 Fahrradabstellplatz je 20 Betten nachzuweisen. Hieraus errechnet sich ein Bedarf von 1 Fahrradabstellplatz.

Das Klinikum, einschließlich Kinderklinik umfasst insgesamt 731 Betten. Durch das vorliegende Bauvorhaben erhöht sich die Anzahl um12 auf künftig 743 Betten. Hieraus errechnet sich ein Stellplatzbedarf von 186 PKW-Abstellplätzen und 38 Fahrradabstellplätzen. Das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau GmbH verfügt auf dem Gelände über insgesamt 1.170 PKW-Abstellplätzen. Nach Wegfall von ca. 10 Stellplätzen durch die Baumaßnahme, verbleiben ca. 1.160 Stellplätze. Des Weiteren wurden auf dem Gelände 118 Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Der Nachweis über die erforderlichen Stellplätze ist daher erbracht.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Gehölzen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Vor dem Grundstück sind mindestens 5 standortgerechte großkronige Laubbäume zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Dem Antrag des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau GmbH auf Neubau einer Geschlossenen Kinder- und Jugendpsychiatrie auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Am Hasenkopf xxx, 63739 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich  geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Befreiungen, Auflagen:
  1. Von der Überschreitung der Baugrenze im Nord-Westen um 0,5 m wird eine Befreiung erteilt.

  1. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und mit Büschen und Gehölzen, gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

  1. Vor dem Grundstück sind mindestens 5 standortgerechte großkronige Laubbäume zu pflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.01.2020 07:48 Uhr