Eintritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer zur ÖDP; - Änderung des Stärkeverhältnisses - Sitzverteilung in den Senaten und Ausschüssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 07.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.10.2019 ö Beschließend 5PL/13/5/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu Nr. 1. Eintritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer zur ÖDP

Zuletzt befasste sich der Stadtrat in seiner Sitzung vom 14.01.2019 mit dem Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der SPD-Stadtratsfraktion und SPD-Partei. Seit dem 14.01.2019 gehörte Frau Stadträtin Leonie Kapperer als fraktions- und parteiloses Mitglied dem Aschaffenburger Stadtrat an.

Durch einen Zeitungsbericht im Main-Echo vom 05.06.2019 (vgl. Anlage 4) wurde der Öffentlichkeit bekannt, dass Frau Kapperer in die Partei der ÖDP eingetreten ist und auch im Stadtrat mit dem Vertreter der ÖDP, Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt, aufgrund der gemeinsamen Übereinstimmungen mit den politischen Zielen der ÖDP zusammenarbeiten möchte. Eine offizielle Mitteilung von Frau Leonie Kapperer an den Oberbürgermeister und Vorsitzenden des Stadtrates über den Wechsel zur ÖDP erfolgte danach allerdings noch nicht. Mit E-Mail vom 10.07.2019 bestätigte Herr Stadtrat Bernhard Schmitt diesen Beitritt von Frau Leonie Kapperer zur ÖDP schriftlich. Erst mit E-Mail vom 21.08.2019 (Anlage 1) teilte Frau Stadträtin Leonie Kapperer schließlich dem Oberbürgermeister und Vorsitzenden des Stadtrates den Beitritt zur ÖDP offiziell schriftlich mit.

Der Beitritt von Frau Leonie Kapperer zur ÖDP ist rechtlich zulässig, da Frau Kapperer als Stadträtin grundsätzlich ein freies Mandat ausübt (BayVerfGH vom 23.07.1984, Vf. 15-VII-83, in BayVBl. 1984, 621 f und gem. § 4 Abs. 1 GeschO, Art. 31 Abs. 1 GO sowie Widtmann / Grasser Rnr. 2 zu Art. 29 GO und Rnr. 7 zu Art. 33 GO und Prandl/Zimmermann/ Büchner Rnr. 3 zu Art. 33 GO).


Zu Nr. 2. Neuberechnung der Verteilung der Ausschusssitze

Nach Art. 33 Abs. 3 Satz 1 GO sind während der Wahlzeit im Gemeinderat eintretende Änderungen des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen auszugleichen. Deshalb muss eine Neuberechnung der Sitzverteilung in den Senaten und Ausschüssen des Stadtrates erfolgen. Die Neuberechnung der Sitze in den Ausschüssen erfolgt nach § 6 Abs. 1 Satz 3 GeschO unter Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer (vgl. Anlage 2).

Dabei wurde berücksichtigt, dass FDP, KI und ÖDP eine Ausschussgemeinschaft nach Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO für alle Ausschüsse / Senate mit 16 Sitzen und FDP/KI sowie UBV/ÖDP wie bisher auch je eine Ausschussgemeinschaft in allen Ausschüssen und Senaten mit weniger als 16 Sitzen gebildet haben (Anlage 3). Im Ausschuss mit vier Sitzen ist ein Losentscheid zwischen CSU-Stadtratsfraktion und der Ausschussgemeinschaft UBV/ÖDP um den 4. Platz notwendig (§ 6 Abs. 3 Satz 3 GeschO).

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I.
1. Die E-Mail von Frau Stadträtin Leonie Kapperer vom 21.08.2019 und von Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt vom 10.07.2019, mit denen ein Beitritt von Frau Leonie Kapperer zur ÖDP erklärt wird, werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Es wird festgestellt, dass sich dadurch das Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen wie folgt geändert hat:

Fraktion / Partei / Wählergruppe
Anzahl der Sitze
Christlich-Soziale Union (CSU)
16
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
13
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
6
Unabhängige Bürger Vertretung (UBV)
3
Freie Demokratische Partei (FDP)
2
Kommunale Initiative (KI)
2
Ökologisch-Demokratische-Partei (ÖDP)
2

3. Aufgrund der Änderung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen muss die Sitzverteilung für die in der aktuellen Wahlzeit gebildeten Senate und Ausschüsse unter Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer (gem. § 6 Abs. 3 GeschO) neu berechnet werden (Anlage 2). Dabei wurde berücksichtigt, dass FDP, KI und ÖDP eine Ausschussgemeinschaft nach Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO für alle Ausschüsse / Senate mit 16 Sitzen und FDP/KI sowie UBV/ÖDP (wie bisher auch) je eine Ausschussgemeinschaft in allen Ausschüssen und Senaten mit weniger als 16 Sitzen gebildet haben (Anlage 2).
Die Berechnung zur Sitzverteilung ergibt dadurch folgendes Ergebnis:

3.1 Ausschüsse mit 16 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)

Haupt- und Finanzsenat, Planungs- und Verkehrssenat, Umwelt- und Verwaltungssenat, Kultur- und Schulsenat, Sportsenat, Stadthallensenat, Werksenat
a)
Fraktion oder Gruppe
Anzahl der Sitze
CSU
6 (unverändert)
SPD
5 (unverändert)
GRÜNE
2 (unverändert)
UBV
1 (unverändert)
FDP/KI/ÖDP
2

b) Die bisher durch Beschlüsse des Stadtrates in die jeweiligen Senate namentlich bestellten Mitglieder und 1. bzw. 2. Stellvertreter(innen) von CSU, SPD und GRÜNE bleiben unverändert.
c) Für die Ausschussgemeinschaft FDP/KI/ÖDP werden folgende Personen neu bestellt:
Gremium
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Haupt- und Finanzsenat
Bernhard Schmitt
Leonie Kapperer
Dr. Andreas Schubring

Karsten Klein
Gerd Lüder
Johannes Büttner

Planungs- und Verkehrssenat
Leoni Kapperer
Bernhard Schmitt
Gerd Lüder

Johannes Büttner
Dr. Andreas Schubring
Karsten Klein

Umwelt- und Verwaltungssenat
Gerd Lüder
Karsten Klein
Leonie Kapperer

Dr. Andreas Schubring
Johannes Büttner


Kultur- und Schulsenat
Leonie Kapperer
Bernhard Schmitt
Gerd Lüder

Dr. Andreas Schubring
Johannes Büttner
Karsten Klein

Stadthallensenat
Bernhard Schmitt
Leonie Kapperer
Johannes Büttner

Gerd Lüder
Karsten Klein
Dr. Andreas Schubring

Sportsenat
Bernhard Schmitt
Leonie Kapperer
Dr. Andreas Schubring

Karsten Klein
Gerd Lüder
Johannes Büttner

Werksenat
Karsten Klein
Gerd Lüder
Leonie Kapperer

Johannes Büttner
Dr. Andreas Schubring
Bernhard Schmitt

d) Für die UBV-Stadtratsfraktion wird Herr Stadtrat Willi Hart anstelle von Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt als Mitglied in den Umwelt- und Verwaltungssenat bestellt.

3.2 Die bisherige Sitzverteilung und durch Beschlüsse des Stadtrates namentlich bestellten Stadtratsmitglieder im
- Wirtschaftsförderungsausschuss (acht Ausschussmitglieder ohne Vorsitzenden),
- Rechnungsprüfungsausschuss (sieben Ausschussmitglieder mit Vorsitzenden),
- Personalausschuss (sechs Ausschussmitglieder ohne Vorsitzenden) und
- Umlegungsausschuss (zwei Ausschussmitglieder ohne Vorsitzenden)
bleiben unverändert.

3.3 Ausschuss mit vier Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
a) Steuersenat

Fraktion oder Gruppe
Anzahl der Sitze
CSU
2 (unverändert)
SPD
1 (unverändert)
GRÜNE
1 (unverändert)
UBV/ÖDP
0

Nach Losentscheid erhält die CSU-Stadtratsfraktion den 4. Platz.
b) Die bisher durch Beschlüsse des Stadtrates in die jeweiligen Senate namentlich bestellten Mitglieder und 1. bzw. 2. Stellvertreter(innen) von CSU, SPD und GRÜNE bleiben unverändert.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.12.2019 08:27 Uhr