Neugestaltung des Schlossufers; - Kenntnisnahme des Berichts über die Teilnahme am Bundesprogramm "Nationale Projekte des Städtebaus" - Bildung von Finanzierungsabschnitten - Zustimmung zum Zuwendungsantrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 07.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.10.2019 ö Beschließend 12PL/13/12/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat (PVS) hat in der Sitzung am 09.10.2018 dem „Masterplan Aschaffenburger Schlossufer“ als funktionales und gestalterisches Gesamtkonzept zur Entwicklung des Schlossufers zwischen Willigisbrücke und Pompejanum zugestimmt. Die Planung war in einem jahrelangen Prozess unter Einbindung aller berührter Interessengruppen, der Politik und vor allem der Öffentlichkeit entwickelt worden. Diese Bürgerbeteiligung mit einer Vielzahl von Veranstaltungen hatte der Bund bereits als „Pilotprojekt der nationalen Stadtentwicklung“ gefördert.

Im Vorgriff auf diesen Masterplan war bereits die Neugestaltung der Mainuferpromenade zwischen Willigisbrücke und dem Biergarten am Theoderichstor (mit Ausnahme des „Platzes am Wasser“) realisiert worden. Die Eröffnung erfolgte am 05.04.2019. In Zusammenhang mit dem Bau des Regenrückhaltebeckens nördlich der Willigisbrücke wurde die Planung für die Neugestaltung der sich über diesem Bauwerk befindlichen und direkt hieran angrenzenden Flächen erstellt.

Das Schlossufer liegt im Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets 8 Innenstadt („Oberstadt / Mainufer“). Beide vorgenannten Bauabschnitte werden aus Mitteln der Städtebauförderung bezuschusst.

Mit Projektaufruf vom Herbst 2018 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat das Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus ausgeschrieben und die Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, aufgerufen, bis 30.11.2018 Projektvorschläge zu unterbreiten. Gefördert werden sollten investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial.

Das Auswahlverfahren war in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektvorschläge in der 1. Phase erfolgte die Auswahl der Förderprojekte durch eine unabhängige Expertenjury. Die 2. Phase umfasst dann die Beantragung einer Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsantrag) durch die ausgewählten Kommunen.

Bislang gibt es seitens der Stadt eine Interessenbekundung (Projektvorschlag der 1. Phase). Nach Annahme dieses Vorschlages durch den Bund, der die Stadt Aschaffenburg hierüber im April 2019 informierte, folgte Anfang Mai ein Koordinierungsgespräch mit dem Bund über das weitere Verfahren. Es schließt sich nun die 2. Phase - der eigentliche Zuwendungsantrag - an. Hierin sind die voraussichtlichen Kosten - aufgeteilt nach Kostengruppen und Jahren - konkret zu benennen. Der Zuwendungsantrag umfasst grundsätzlich das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan sowie die entsprechenden Nachweise des kommunalen Finanzierungsanteils (Stadtratsbeschluss) sowie ggf. weitere Mittelgeber.

Der Fördersatz beläuft sich auf 2/3 (also 66,667 %) der Kosten und liegt damit höher als bei einer Bezuschussung durch Mittel der Städtebauförderung (Zuschuss maximal 60 % der zuwendungsfähigen Kosten). Wesentlich unterscheiden sich auch die Förderverfahren.

Für Projekte in den Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammen muss für jede einzelne Maßnahme vor Beginn der Durchführung bei der Regierung von Unterfranken ein Förderantrag mit konkreten Aussagen zur Planung und einer Kostenberechnung eingereicht werden, auf dessen Grundlage der zuwendungsfähige Betrag ermittelt wird. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, vor Einreichung eines Förderantrags alle notwendigen Voruntersuchungen abzuschließen und eine Kostenberechnung auf Basis der detaillierten Massenermittlung und der aktuellen Bau- und Materialkosten erstellen zu können.

Die Vorgehensweise im Rahmen des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus“ unterscheidet sich hiervon erheblich. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt müssen für den Zeitraum bis 2023 alle voraussichtlichen Kosten - aufgeschlüsselt nach Kostengruppen - möglichst exakt ermittelt werden, obwohl die Materialauswahl noch nicht abgeschlossen ist und die kommenden Baukostensteigerungen nicht vorhersehbar sind. Auch ist der Zuschuss auf 4.039.799 € begrenzt.

Am 10.05.2019 fand in Aschaffenburg eine Besprechung mit den Vertretern des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) über die Abwicklung des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus“ statt. Im Protokoll zu diesem Gespräch wird zur Frage der Verbindlichkeit der eingereichten Kostenermittlungen ausgeführt:

„Die im AFP (Erl.: Ausgaben - und Finanzierungsplan) des Zuwendungsantrags festgelegten Finanzierungsmittel (Kommune und Bund) für die jeweiligen Jahre sind verbindlich; eine Übertragung von Bundesmittel in andere Haushaltsjahre ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. …
Der Finanzierungsplan ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich. Die einzelnen Ausgabeansätze dürfen um bis zu 20% überschritten werden, soweit die Überschreitung durch entsprechende Einsparungen bei anderen Ausgabeansatz ausgeglichen werden kann. Beruht die Überschreitung eines Ausgabeansatzes auf behördlichen Bedingungen oder Auflagen, insbesondere im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens, sind innerhalb des Gesamtergebnisses des Finanzierungsplans auch weitergehende Abweichungen zulässig.“

Auf Basis der Interessenbekundung mit vorläufig errechneten Kosten in Höhe von 6.059.700 € hat der Bund Fördermittel in Höhe von 4.039.799 € reserviert, für die nun ein konkreter Zuwendungsantrag gestellt werden kann. Enthalten in den im Rahmen der Interessenbekundung angemeldeten Maßnahmen sind nicht nur Projekte direkt am Schlossufer, sondern auch außerhalb des Schlossufers gelegene Tiefbauprojekte, nämlich die Neuerrichtung eines P&R-Platzes an der Darmstädter Straße und die Verlagerung der Bootseinlassstelle (z. B. in den Bereich Mörswiese). Beide Projekte stehen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Neugestaltung des Schlossufers, da sie zum einen dazu diesen, Flächen für eine gestalterische Aufwertung freizumachen, und zum anderen an den neuen Standorten selbst besser funktionieren. Insofern liegt es auch im Interesse des Bundes, den P&R-Platz als Maßnahme in das Gesamtpaket aufzunehmen. Die neue Bootseinlassstelle wird von der Feuerwehr benötigt.

Nicht förderfähig sind innerhalb dieses Programms des Bundes Maßnahmen auf Flächen, die sich im Eigentum des Bundes befinden. Dies gilt für den Uferbereich des Mains und die Mittelinsel. Mit dem Bund und der Regierung von Unterfranken wurde daher vereinbart, dass die für die Neugestaltung dieser Fläche entstehenden Kosten im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ bezuschusst werden.

Aus diesem Grund ist es erforderlich, einzelne Bauabschnitte nochmals in einzelne Finanzierungsabschnitte zu unterteilen. Die Abgrenzung verläuft entlang der Grundstücksgrenze Bund - Stadt und ist im Lageplan über die Bau- und Finanzierungsabschnitte dargestellt.

Auf Grund der Höhe der voraussichtlichen Baukosten ist für die Neugestaltung der Suicardusstraße mit Stellplätzen, die daran anschließenden Grünflächen und den P&R-Platz an der Darmstädter Straße ein VGV-Verfahren (Vergabeverfahren zur Beschaffung von freiberuflichen Leistungen gem. dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GBW - i. V. m. der Vergabeverordnung - VgV) durchzuführen. Dieses Verfahren muss der Realisierung der Planung vorausgehen und soll daher im Jahr 2019 eingeleitet werden.

Eine frühere Realisierung der Abschnitte D, E, G, H, I und J (Suicardusstraße mit Grünfläche zum Main sowie Neubau Bootsanleger Fahrgastschiffe) ist nicht möglich, da zunächst die Baumaßnahme „Regenüberlaufbecken Willigisbrücke“ abzuwickeln ist. Insbesondere werden hier Flächen für die Zwischenlagerung von Erdaushub, der im Zusammenhang mit dem Regenüberlaufbecken anfällt, benötigt. Mit dieser Maßnahme wird im 2. Quartal 2020 begonnen. Abschluss der Nutzung als Zwischenlager ist Ende September 2021. Ggf. muss für den Aushub des Neubaus des Auslasskanals diese Fläche nochmals für eine Übergangszeit von Mai bis Oktober 2022 in Anspruch genommen werden. Dies bedeutet auch, dass ab Ende März 2020 die heute bestehenden, kostenlosen Stellplätze an der Suicardusstraße entfallen müssen und die Zufahrt Suicardusstraße gesperrt werden muss. Als Ersatz wird ein (kostenpflichtiges, gegenüber dem normalen Fahrpreis vergünstigtes) P&R-Angebot unter Nutzung des Parkplatzes an der Darmstädter Straße (gegenüber dem Volksfestplatz) geschaffen.

Die Maßnahmen im Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ müssen im Jahr 2023 abgeschlossen werden.

Folgender zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:

Jahr
Maßnahme
Nationale Projekte
Städtebauförderung
2019 - 2020
VGV-Verfahren für Suicardusstraße mit Stellplätzen, daran anschließende Grünflächen und P&R-Platz
X

2019 - 2023
Konzeptionelle Maßnahmen (Kommunikation, Bürgermitwirkung, temporäre Zwischennutzungen)
X

2020
F - Aufzug und Anbindung an Oberstadt Realisierungswettbewerb
X

2021
F - Realisierung Aufzug und Anbindung an Oberstadt
X

2021
P - Neubau P&R-Platz an der Darmstädter Straße
X

2021
R - punktuelle Rodungsmaßnahmen auf der Maininsel

X
2022
D - Umbau Suicardusstraße und Neuanlage Stellplätze nördlicher Teil
X

2022
E - Gestaltung Grünfläche zwischen Suicardusstraße und Main - nördlicher Teil
X
X
2022
J - Neubau Bootsanleger Fahrgastschiffe

X
2023
A - Mainwiese und Zugang Schlossgarten

X
2023
G - Verbindung zwischen Aufzug und Main mit weiterer Sitzstufenanlage am Main
X
X
2023
H - Umbau Suicardusstraße und Neuanlage Stellplätze südlicher Teil sowie Freischneiden der Sichtbeziehungen am Oberen Hofweg
X

2023
I - Gestaltung Grünfläche zwischen Suicardusstraße und Main - südlicher Teil
X
X
2023
S - Neubau einer Bootseinlassstelle an der Mörswiese (teilweise auf Bundesfläche)
X
(anteilig)

2024
C - Bereich vor Theoderichstor mit Biergarten

X
2025
B - Mainwiese westlich Theoderichstor

X

Für die Gesamtmaßnahme - also inclusive Neugestaltung des P&R-Platzes, Verlegung der Bootseinlassstelle sowie neuem Bootsanleger für Fahrgastschiffe - werden Kosten in Höhe von 8.563.439 € entstehen, wovon 2.399.152 € dem Programmgebiet „Städtebauförderung - Soziale Stadt“ zuzuordnen sind. Auf das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ entfallen Kosten in Höhe von 6.164.287 €. Die voraussichtlichen Zuschüsse betragen insgesamt 5.479.290 € (1.439.491 € Städtebauförderung, 4.039.799 € „Nationale Projekte“), so dass ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von insgesamt 3.084.149 € verbleibt (959.661 € für Sanierungsgebiet, 2.124.488 € im Bereich „Nationale Projekte“). Diese Kosten verteilen sich auf die Haushaltsjahre 2020 bis 2025, wobei in den Jahren 2024 und 2025 lediglich noch Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ umgesetzt werden können.

Die Stadt Aschaffenburg muss nun gegenüber dem Bund verbindlich ihre Teilnahme an dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ erklären. Hierfür sind auch der Zuwendungsantrag, der Ausgaben- und Finanzierungsplan sowie der Ablauf- und Zeitplan zu beschließen.

Die im Rahmen der Städtebauförderung benötigten Mittel werden in die Bedarfsmitteilungen zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ eingestellt.

.Beschluss: 1

Aus der Mitte des Stadtrates wird gefordert, dass der Platz für das vorgestellte Erdlager nach Norden verschoben wird, um den Bereich unterhalb  der Wappenmauer des Schlosses Johannisburg freizuhalten. Die Verwaltung sagt dies daraufhin zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Zu Ziffer 1 des Änderungsantrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 04.10.2019 in Anlage 5 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 3

Zu Ziffer 2 des Änderungsantrags von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 04.10.2019 in Anlage 5 teilt die Verwaltung mit, dass diese Forderung berücksichtigt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 4

I.
1. Der Bericht über die Neugestaltung des Schlossufers und deren Finanzierung im Rahmen des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Aufteilung in die Finanzierungsabschnitte „Nationale Projekte des Städtebaus“ für Flächen, die nicht im Eigentum des Bundes stehen, und „Städtebauförderung - Soziale Stadt“ für Grundstücke im Eigentum des Bundes wird zugestimmt.

3. Der Teilnahme am Bundesprogramm „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“ mit dem Projekt „Aufwertung und Neugestaltung des Schlossufers“ sowie dem Zuwendungsantrag, dem Ausgaben- und Finanzierungsplan und dem Ablauf- und Zeitplan hierzu wird zugestimmt (Anlage 6).

4. Die erforderlichen Eigenmittel der Stadt zur Finanzierung der Kosten im Rahmen des Programms „Nationale Projekte des Städtebaus“ werden in den Haushaltsplänen 2020 bis 2023 bereitgestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [ X ]        nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt        ja [   ]        nein [ X ]
Es entstehen Folgekosten        ja [   ]        nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten        einmalig
[  ]        wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.12.2019 08:27 Uhr