Kindertagesstätte Zauberwald - St. Kilian - Einrichtung einer zweiten Kinderkrippe


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.10.2019 ö Beschließend 3PVS/10/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im September 2010 wurde die Kinderkrippe der Kindertagesstätte St. Kilian - Zauberwald mit einer Gruppeneinheit in dem Obergeschoss der Erweiterung in Betrieb genommen. Um der hohen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren entsprechen zu können, sind weitere Räumlichkeiten auf Antrag des Trägers für eine zweite Kinderkrippe erforderlich. Die Möglichkeit einer Umwandlung von Kindergartenplätzen in Krippenplätze besteht nicht.
Die Grundlage der Planung basiert daher auf die Integrierung einer zweiten Gruppe in das unmittelbar angrenzende Gebäude der Pfarrer-Scherf-Strasse 8, dem Anwesen des ehemaligen Schwesternwohnhauses. Die zukünftige zweite Kinderkrippe wird auch hier im Obergeschoss untergebracht mit einem Wanddurchbruch als Anbindung an die bestehende Kinderkrippe auf einer Ebene. Eine Neuorganisation der bestehenden Räume gewährleistet das Raumprogramm mit Flächen für die zusätzliche zweite Kinderkrippe. Das verbleibende Erdgeschoss bezieht die Pfarrjugend, die derzeit das Obergeschoss nutzt. Die Einrichtungen der Pfarrbücherei und der Charitas-Sozialstation können anderweitig untergebracht werden.
Der Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit wurde am 15.07.2019 von dem Stadtrat zugestimmt.

.Beschluss:

I.
Die Planung vom 19.09.2019 für die Erweiterung der Kinderkrippe mit einer zweiten Gruppe der Kindertagesstätte St. Kilian – Zauberwald -, Pfarrer-Scherf-Straße 8, 63743 Aschaffenburg
wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


Die Verwaltung wird beauftragt die Planung und die Förderantragsstellung zu veranlassen.

II. Nach der Abstimmung wurde aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates ein Rückholungsantrag nach Art. 32 Abs. 3 GO gestellt (Anlage 2).

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [x   ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x  ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.01.2020 08:27 Uhr