Taxitarife - Änderung der Taxitarifordnung; Antrag von -Aschaffenburger Taxi-Vereinigung e. V. -Metropolis Taxi GmbH -Taxi-Funk GmbH Aschaffenburg vom 30.01.2019 auf Erhöhung der Taxitarife


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 21.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 21.10.2019 ö Beschließend 3PL/14/3/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Grundlage für die Taxitarife bildet die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Taxitarif (Taxitarifordnung) vom 9.3.2001, zuletzt geändert durch Änderungsverordnung vom 27.2.2013.
Die letzte Preiserhöhung fand somit 2013 statt.
Mit Schreiben vom 28.1.2015 beantragte die Fa. Metropolis GmbH eine Erhöhung der Taxitarife. Dieser Antrag fand jedoch bei der Mehrheit der Taxiunternehmer keine Zustimmung und wurde daher vom Umwelt- und Verwaltungssenat in der Sitzung vom 20.7.2016 einstimmig abgelehnt.
Bereits am 15.10.2018 hatte die Stadt Aschaffenburg gemeinsam mit dem Landratsamt Aschaffenburg ein Gutachten an eine Fachfirma ein Auftrag gegeben, in dem folgendes untersucht werden sollte:
-Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nach Personenbeförderungsgesetz;
-Tarifanalyse
-Wirtschaftlichkeit des Taxi- und Mietwagengewerbes.
In einer Auftaktveranstaltung am 21.1.2019 wurde den Taxiunternehmen die Vorgehensweise zur Erstellung dieses Gutachtens erläutert. Aus den Reihen der Unternehmer wurde die dringende Bitte geäußert, dass die Firma die Tarifanalyse vorziehen möge, um die Auskömmlichkeit der Taxiunternehmen zu gewährleisten. Dies wurde von der Verwaltung sowie der Fachfirma zugesagt.
Am 30.1.2019 beantragten die
-Aschaffenburger Taxi-Vereinigung e. V.
-Metropolis Taxi GmbH
-Taxi-Funk GmbH Aschaffenburg
in einem gemeinsamen Antrag eine Erhöhung der Taxitarife um ca. 13 %.
Die Fa. Linne + Krause legte einen Entwurf vor, der in einer weiteren Veranstaltung am 17.7.2019
mit den Antragstellern abgestimmt und einstimmig angenommen wurde.
Am 23.9.2019 wurden wiederum die Taxiunternehmer eingeladen; bei diesem Termin führte die Firma eine Präsentation vor, die die Ergebnisse des Gutachtens darstellte. Insbesondere wurde die Tarifanalyse mit dem Ergebnis dargestellt, dass der Antrag der Taxiunternehmer berechtigt ist und eine Erhöhung der Tarife zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in dem beantragten Rahmen erforderlich ist.
Auch die Vertreter des Landratsamtes sowie der Industrie- und Handelskammer teilten diese Ansicht.
Der beantragen Erhöhung sollte daher zugestimmt werden auch im Hinblick darauf, dass nach dem Gutachten Aschaffenburg einen der niedrigsten Tarife deutschlandweit hat.
Nach Absprache mit dem Gutachter erscheint es gerechtfertigt, nach zwei Jahren die Tarife erneut zu überprüfen, um eine möglicherweise erforderliche Preisanpassung zu gewährleisten. Ziel muss zum einen die Gewährleistung einer wirtschaftlichen Betriebsführung für die Taxiunternehmen sein, zum anderen eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu gestiegenen Taxipreisen. Da die Lohnkosen wesentlicher Bestandteil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation sind, wird der gesetzliche Mindestlohn als Maßstab herangezogen.

.Beschluss: 1

Dem mündlichen Antrag von Herrn Stadtrat Karsten Klein (FDP) wegen Minderung der Beträge (auf 5,50 €, 11,-- € und 5,50 €) in § 9 der als Anlage 2 beigefügten Änderungsverordnung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt

.Beschluss: 2

1. Vom Vortrag der Firma Linne + Krause GmbH wird Kenntnis genommen.

2. Dem Antrag vom 30.01.2019 auf Erhöhung der Taxitarife wird entsprochen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach zwei Jahren die Taxitarife zu überprüfen.
Als Grundlage dafür soll der gesetzliche Mindestlohn als Preisindex herangezogen werden.

4. Die Änderungsverordnung wird erlassen (Anlage 2) und tritt zum 01.12.2019 in Kraft. Sollte bis zu diesem Datum ein Beschluss des Kreistages über den Erlass einer Änderungsverordnung nicht vorliegen, tritt sie davon abweichend zum 15.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.04.2020 14:31 Uhr