Auf Antrag der Fraktion Unabhängige Bürgervertretung (UBV) informiert das Amt für soziale Leistungen im Rahmen seiner Zuständigkeit über unbesetzte Ausbildungsplätze sowie den Pflegekräftemangel in der stationären Altenpflege bzw. die Einbindung von „Kriegsflüchtlingen“ in Pflegeberufen.
Für das Amt nicht darstellbar ist die Situation bei den ambulanten Pflegediensten und in der klinischen Krankenpflege, da diese Bereiche vom Prüfauftrag des Amtes für soziale Leistungen nicht umfasst sind und es sich um zahlreiche - überwiegend private - Anbieter handelt, die uns gegenüber nicht auskunftspflichtig sind.
- Unbesetzte Ausbildungsplätze zum Ausbildungsbeginn 01.09.2019
Eine Abfrage bei den stationären Pflegeeinrichtungen in Aschaffenburg ergab folgendes Bild:
Einrichtung
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Vorgesehene Ausbildungsplätze zur Pflegefachkraft
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Davon besetzt
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Defizit
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Anmerkung
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St. Elisabeth
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5
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3
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2
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2019 erstmals problematisch
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Bernhard-Junker-Haus
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5
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3
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2
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2019 erstmals problematisch
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Matthias-Claudius-Haus
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3
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1
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2
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Bewerber*in scheiterte an Zulassungsprüfung
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Seniorenresidenz Elisa
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7
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7
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0
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2018 sei die Besetzung der Stellen schwieriger gewesen.
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Brentanostift
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4 – 5
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3
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2
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Anzahl der Bewerbungen leicht rückläufig; davon nicht alle geeignet
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Schöntalhöfe
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2
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0
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2
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Interessenten scheitern oft an schriftlicher Zulassungsprüfung (z.B. Sprachbarriere bei Menschen mit Migrationshintergrund)
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Fahrbachtal
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Nach Bedarf (max. 1)
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k. A.
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-
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Summe
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10
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Stand: 30.09.2019
In der Summe zeigt sich, dass zehn Ausbildungsplätze zur Pflegefachkraft in den stationären Pflegeeinrichtungen in Aschaffenburg trotz großer Bemühungen nicht besetzt werden konnten. Oftmals scheitere die Besetzung auch an der mangelnden Qualifikation der BewerberInnen.
- Pflegekräftemangel
Die stationären Pflegeeinrichtungen sind in Bayern grundsätzlich verpflichtet, mindestens die Hälfte der Stellen in der Pflege und Betreuung durch Fachkräfte (z.B. AltenpflegerInnen, Gesundheits- und KrankenpflegerInnen, Sozialpädagogen/-innen, usw.) zu besetzen. Die übrigen Stellenanteile dürfen auch mit Hilfskräften (z.B. PflegefachhelferIn) besetzt werden. Die Einrichtungen müssen somit eine Fachkraftquote von mindestens 50 % vorhalten.
Mit der regelmäßigen Halbjahresmeldung meldeten die sechs „großen“ Pflegeeinrichtungen Aschaffenburgs zum Stichtag 30.06.2019 im Durchschnitt eine Fachkraftquote von 54.19 %. Dabei lag eine Einrichtung mit 49,14 % unter dem gesetzlichen Soll.
Die höchste Fachkraftquote lag bei 60,58 %. Das Alten- und Pflegeheim Fahrbachtal ist aufgrund seiner geringen Größe nicht vergleichbar und wurde von dieser Betrachtung ausgenommen.
Die gemeldeten Fachkraftquoten stellen jedoch bloß eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag dar, und unterliegen starken Schwankungen, die sich nahezu täglich nach oben oder unten auswirken können. Insbesondere hängen sie ab vom:
und Betreuung).
- Jeweils aktuellen Personalstand (schwankend aufgrund Krankheitsausfällen,
Beschäftigungsverbote durch Schwangerschaft, Elternzeit, hoher Fluktuation, Ruhestand,
usw.).
Fazit:
Um einem Fachkräftemangel bei sich vorzubeugen, wird von den Einrichtungen auch auf die Ausbildung neuer Fachkräfte im eigenen Hause zurückgegriffen, weil die Besetzung freier Stellen in der Altenpflege mit qualifizierten Fachkräften nach Angabe der Einrichtungen eine immer größere Herausforderung darstelle. Die derzeit schlechte Bewerberlage im Bereich der Altenpflege und die damit verbundenen unbesetzten Ausbildungsplätze erschweren es den Einrichtungen den Fachkräfteengpass aufzufüllen. Die geforderte Mindestfachkraftquote von 50 % ist damit langfristig nur mit größeren Aufwendungen konstant einzuhalten.
Es ist möglich, dass die Anforderungen der Einrichtungen an die einzelnen Bewerber für die Ausbildungsstellen unterschiedlich sind. Hier könnte ein Austausch der einzelnen Einrichtungen untereinander ein Ansatz sein, um einheitliche Vorgehensweisen und Zulassungskriterien bei der Gewinnung von Auszubildenden zu etablieren.
Gleichzeitig könnten die Einrichtungen über Optimierungsmöglichkeiten bei der Akquirierung von Auszubildenden beraten werden (z.B. digitale Ausschreibungen, Werbung an Schulen, usw.). Beides setzt jedoch die Mitwirkungsbereitschaft der Einrichtungen voraus.
Der Vorschlag der UBV-Fraktion Auszubildende für den Pflegeberuf aus dem Kreise der hier ansässigen AsylbewerberInnen zu gewinnen, kann eine Möglichkeit sein, um den Bewerberkreis zu erweitern. Dies bedingt jedoch, dass die jeweiligen ausländer- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung erfüllt, und die für die Ausbildung notwendigen Qualifikationen vorhanden sind.