Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2020 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern zur Einsichtnahme zugeleitet.
In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechenden Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis September 2019 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.
Aus nachfolgender Aufstellung ist die Veränderung der Gesamteinnahmen und –ausgaben gegenüber dem Vorjahr ersichtlich:
Jahresbeträge Ist 2017 Ist 2018 Ansatz 2019 Ansatz 2020
(ohne Personalkosten,
ohne BAFöG)
Einnahmen (ohne BAFöG) 17.332.512 16.343.582 16.217.300 18.467.300 *
Ausgaben (ohne BAFöG) 31.507.321 31.245.510 32.297.500 35.197.500 *
Bei der Kostenentwicklung für das Jahr 2020 setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 zu erkennen war. Die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind weiter rückläufig, da die Mehrzahl der jungen Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit oder kurze Zeit danach aus der Jugendhilfe ausscheiden bzw. in eine kostengünstigere ambulante Betreuung wechseln.
Kostensteigerungen zeigen sich im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten
(# 4641.7008), die sich voraussichtlich von 16,5 Mio. € im Jahr 2019 auf dann 19,4 Mio. im Jahr 2020 summieren werden. Ursachen sind im Platzausbau (zusätzliche Angebote) sowie in der alljährlichen Steigerung des sog. Basiswerts zu sehen.
Analog werden allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) von 8,85 Mio. € im Jahr 2019 auf 11,1 Mio. € im Jahr 2020 steigen. Die Aussage über die tatsächliche Kostenentwicklung bei der Förderung der Kindertagesstätten ist allerdings noch mit Unsicherheiten verbunden, da sie den Ausbau zusätzlicher Kita-Angebote nur bedingt berücksichtigen kann. Diese sind dann gegebenenfalls im Nachtragshaushalt 2020 abzubilden.
Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2020 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.