Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) - Art. 19 LStVG; Veranstaltung "Unten am Fluss" im Jahr 2020 - Antrag der FDP vom 14.06.2019


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.12.2019 ö Beschließend 6PL/17/6/19

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Formantrag vom 25.07.2019 beantragte die Musik-, Kunst- und Kulturintiative Aschaffenburg e. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung „Unten am Fluss“ an einem Samstag von 11:00 – 22:00 Uhr
Unten am Fluss 2020 soll am Samstag, den 23.05.2020 stattfinden. Der Ausweich-Termine im Fall von schlechtem Wetter ist Samstag, 30.05.2012

Zeiten der öffentlichen Veranstaltung: von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr:

Soundcheck                10.00 bis 11:00 Uhr
Musikdarbietung:            11:00 bis 22:00 Uhr
Ausschank:                11:00 bis 21:30 Uhr

Aufbau ab dem Vortag, Abbau am Folgetag

Die Veranstaltung „Unten am Fluss“ hat sich aus dem Projekt Mainufer entwickelt und wurde früher in Zusammenarbeit mit dem Amt für soziale Leistungen, Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, Herrn Tessari durchgeführt. Bei dem Bereich Perth- Inch handelt es sich nicht um eine Veranstaltungsfläche. Grundsätzlich soll die Fläche daher nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Im Hinblick auf die Historie der Veranstaltung und unter Berücksichtigung, dass es sich bei dem Veranstalter um einen Verein handelt, kann die Fläche nach Ansicht der Verwaltung ausnahmsweise genutzt werden.
Es handelt sich um eine „Umsonst und Draußen“ Veranstaltung am Mainufer, von 11 bis 22 Uhr mit elektronischer Musik. Veranstalter ist die Musik-Kunst und Kulturinitiative Aschaffenburg e. V. Das Angebot richtet sich an Familien und vorwiegend junge Leute. Geplant sind neben dem Musikpavillon auch diverse Informationsstände (Drogenpräventionsstand, Stadtjugendring, Wir sind Aschaffenburg e. V.)

Seitens des Veranstalters wird nach Sicherheitskonzept mit insgesamt etwa 4.000 Personen gerechnet; maximal etwa 2.500 Personen zeitgleich.

Die Veranstaltung und das Veranstaltungsgelände sind wetteranfällig, so dass der Veranstalter die Option benötigt, die Veranstaltung witterungsbedingt zu verlegen. Das Volksfest ist hiervon nicht betroffen. Durch den Ausweichtermin sollte aber die Möglichkeit bestehen, dass die Veranstaltung durchgeführt werden kann.

Für die Veranstaltung werden keine Eintrittsgelder erhoben, die gaststättenrechtliche Versorgung erfolgt nicht allein über den Verein.

Zur letzten Veranstaltung im Jahr 2018 liegen bei der Polizeiinspektion Aschaffenburg konkrete Erkenntnisse dafür vor, dass die Veranstaltung in großer Zahl von Konsumenten illegaler Betäubungsmittel besucht wurde, die im Rahmen der Veranstaltung diese auch offen und teils ohne erkennbares Unrechtsbewusstsein konsumierten.
Es kam 2018 dadurch zu erheblichen sicherheitsrelevanten Vorfällen, die Polizeieinsätze und Einsätze des Rettungsdienstes nach sich zogen. Auffällig war, dass ein Großteil der angetroffenen Störer unter dem Einfluss selbst harter Drogen stand und hierdurch die polizeiliche Lagebewältigung bisweilen wesentlich erschwert wurde.

Um diese Vorfällen künftig zu begegnen wurden erhebliche sicherheitsrechtliche Maßnahmen als erforderlich erachtet. Der Veranstalter hat daher 2019 den Antrag auf die Veranstaltung zurückgezogen und für 2020 das Sicherheitskonzept überarbeitet. Bei der Erstellung des Sicherheitskonzeptes ist eine Fachfirma beteiligt, die auch für städtische Veranstaltungen Sicherheitskonzepte erstellt. Der Veranstalter stellt sich deutlich gegen Drogenmissbrauch, es wird eine Drogenberatungsstelle aus Würzburg vor Ort präsent sein und der Veranstalter mit eigenem Sicherheitskräften intensive Kontrollen durchführen. Es wird eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei geben.

Zu der geplanten Veranstaltung fanden mehrere Gespräche mit Polizei und Jugendamt statt, zuletzt am 11.11.2019.  Insbesondere wurden auch Ergänzungen und Nachbesserungen beim Sicherheitskonzept unter Beteiligung der Fachfirma, des Jugendamtes und der Polizei besprochen. Bei Einhaltung des geplanten Sicherheitskonzeptes spricht nach der Auffassung der Polizei und des Jugendamtes nichts gegen die Durchführung der Veranstaltung.

Es fanden auch Gespräche mit dem Veranstalter statt. Der Veranstalter erklärte sich bereit, die Empfehlungen der Polizei umzusetzen.

Für diese Veranstaltung sind die normalen Immissionsrichtwerte einzuhalten. Über Auflage ist die Einhaltung der Werte zu überwachen und zu protokollieren.

Der Veranstalter ist über die Baumaßnahme des Regenrückhaltebeckens umfangreich durch das Tiefbauamt informiert, insbesondere, dass hierdurch die bisher genutzte Veranstaltungsfläche beeinträchtigt ist. Dies wird in der Planung des Veranstalters berücksichtigt.

Zum Antrag werden noch andere Ämter, Behörden und Stellen beteiligt.

Grundsätzliche insbesondere sicherheitsrechtliche Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehen nicht (mehr), insbesondere, da diese um 22:00 Uhr endet.

Für die Genehmigung der Veranstaltung werden kostendeckende Verwaltungsgebühren erhoben.

.Beschluss: 1

I. Der Durchführung der Veranstaltung „Unten am Fluss“ am 23.05.2020 auf den Mainwiesen Perth Inch unter Auflagen wird zugestimmt. Alternativ kann die Veranstaltung am 30.05.2020 durchgeführt werden.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2

.Beschluss: 2

Aufgrund einer Forderung durch Herrn Stadtrat Thomas Giegerich erklärt der städtische Ordnungsreferent, dass das Veranstaltungsgelände nicht umzäunt wird, dass Alkohol (mit Ausnahme von Spirituosen) von den Besucherinnen und Besuchern mitgebracht werden dürfen und dass keine höheren Verwaltungskosten auf den Veranstalter umgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2020 07:49 Uhr