Gewährung eines Gesellschafterdarlehens an die Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Werksenates, 05.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 05.12.2019 ö Beschließend 4WS/5/4/19
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 19PL/7/19/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) wurden Investitionen in der Vergangenheit überwiegend mit Gesellschafterdarlehen der Stadtwerke Aschaffenburg finanziert. Dabei wurden langfristige Investitionen in Gebäude bzw. bauliche Einrichtungen, die über sehr lange Nutzungsdauern abgeschrieben werden, mit kurz- bzw. mittelfristigen Gesellschafterdarlehen finanziert.

Nachdem die ABE aus strukturellen Gründen dauerdefizitär ist, erfolgt über den jährlichen Verlustausgleich lediglich ein Ausgleich der im Geschäftsjahr erfolgten Abschreibungen. Übersteigen die jährlichen Tilgungsleistungen die erwirtschafteten bzw. über den Verlustausgleich kompensierten jährlichen Abschreibungen, reduziert sich der Finanzmittelbestand entsprechend.

Im Zeitraum 2005 – 2018 wurden bei der ABE Investitionen in Höhe von 11.133 T€ getätigt, zudem wurden Darlehen in Höhe von 11.062 T€ getilgt. Insgesamt ergibt sich somit für den genannten Zeitraum ein Mittelbedarf in Höhe von 22.195 T€.

Diesem Mittelbedarf stehen im gleichen Zeitraum erwirtschaftete bzw. über den Verlustausgleich kompensierte Abschreibungen in Höhe von 8.029 T€, Darlehensaufnahmen in Höhe von 4.224 T€ und kurzfristige Ausleihungen in Höhe von 5.000 T€ gegenüber. In Summe betragen die verfügbaren Mittel somit im genannten Zeitraum 17.253 T€.

Die Differenz zwischen Mittelbedarf und verfügbaren Mitteln in Höhe von 4.942 T€ wird aktuell über Vorauszahlungen auf den erwarteten Verlustausgleich sowie über kurzfristig fällige Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Stadtwerke Aschaffenburg ausgeglichen. Um die Finanzierung der ABE jedoch mittel- bis langfristig auszurichten ist die Aufnahme längerfristiger Gesellschafterdarlehen sinnvoll, die sich einerseits an der Abschreibungsdauer der zu finanzierenden Investitionen, andererseits an der Marktsituation auf dem Kapitalmarkt und den realisierbaren Finanzierungskonditionen orientieren.

Um den kurzfristig fälligen Verbindlichkeitsbestand der ABE gegenüber dem Gesellschafter auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren wird die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 2.000.000,00 € an die ABE empfohlen. Die Laufzeit des Gesellschafterdarlehens soll 10 Jahre betragen, da eine 10-jährige Laufzeit aktuell den besten Kompromiss aus erzielbaren Finanzierungskonditionen und mittelfristiger Planungssicherheit bietet. Zudem fügt sich ein Gesellschafterdarlehen mit 10-jähriger Laufzeit gut in das Finanzierungskonzept der Stadtwerke Aschaffenburg ein. Der gewählte Zinssatz in Höhe von 0,50 % trägt dem aktuellen Marktumfeld sowie dem Verwaltungsaufwand der Stadtwerke Aschaffenburg für die laufende Verwaltung des Darlehens Rechnung.

.Beschluss:

I. Der Werksenat stimmt der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens in Höhe von 2,0 Mio. € an die Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH ab dem 01.01.2020 mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem Zinssatz in Höhe von 0,50 % zu.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.06.2020 08:21 Uhr