Zuschuss zum Kauf eines Segelflugzeuges für den Flugsportclub Möve 1951 Obernau e. V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Sportsenates, 19.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 1. Sitzung des Sportsenates 19.02.2020 ö Beschließend 1SpS/1/1/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Flugsportclub Möve 1951 Obernau e. V. hat derzeit (01.01.2020) 191 Mitglieder, davon 99 aus der Stadt Aschaffenburg. Der Verein beantragte mit Schreiben vom 18.10.2019 die Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines gebrauchten Hochleistungssegelflugzeugs vom Typ ASG 29 zum Preis von 99.900 Euro. Das Flugzeug möchte der Verein Mitgliedern, die bereits ihren Flugschein erworben haben, für das Training und zur Teilnahme an nationalen und internationalen Wettbewerben zur Verfügung stellen. Die notwendigen Wartungsarbeiten für dieses und seine anderen Flugzeuge erledigt der Verein durch entsprechende Arbeiten in den flugfreien Wintermonaten weitgehend in Eigenregie.

Der Verein erfüllt die Fördervoraussetzungen des § 1 der Sportförderrichtlinien für die Stadt Aschaffenburg (SpoFörStAB). Die Zuschussgewährung richtet sich nach § 4 Abs. 2 SpoFörStAB. Der Antrag wurde fristgerecht gestellt; die letzte Zuschussgewährung für Großsportgeräte (Segelflugzeuge) erfolgte 2016. Die Zuschusshöhe beträgt 1/3 der nachgewiesenen Kosten; einen Nachweis über den Kaufpreis hat der Verein mittlerweile vorgelegt. Ebenso wurde vom Verein bestätigt, dass keine Förderung über den zuständigen Sportfachverband erfolgt, da es sich um ein Gebrauchtflugzeug handelt. Bei der Beschaffung von Großsportgeräten mit einem Wert von über 5.000 Euro wird über den Zuschuss im Einzelfall entschieden Bei einem Kaufpreis von 99.900 Euro beträgt der Zuschuss der Stadt Aschaffenburg somit 33.300 Euro.

.Beschluss:

I. Dem Flugsportclub xxx e. V. wird aufgrund seines Antrages vom 18.10.2019 (eingegangen am gleichen Tag) zum Kauf eines Hochleistungssegelflugzeugs vom Typ ASG 29 ein Zuschuss in Höhe von 1/3 der zuschussfähigen Kosten, somit 33.300 Euro, gewährt.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei HHSt. 1.5500.9880.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [X  ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.10.2020 08:51 Uhr