Bestellung des Vertreters des Aufwandsträgers in den Berufsschulbeirat
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 04.05.2020
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Dem Berufsschulbeirat gehört gem. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern u. a. ein Vertreter des Aufwandsträgers, d. h. der Stadt Aschaffenburg an.
Nach § 58 Abs. 3 und Abs. 4 der der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern wird der Vertreter und dessen Stellvertreter durch den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg bestellt.
Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 19.03.2020 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für den Sitz und dessen Stellvertreter zu benennen. Die Verteilung dieses Sitzes erfolgt wie bisher nach Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog (Verfahren nach Hare-Niemeyer).
Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktion haben daher im beiderseitigen Einvernehmen die umseitig genannten Personen und die umseitige Regelung vorgeschlagen.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
Als Vertreter des Aufwandsträgers im Berufsschulbeirat werden entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:
Fraktion
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Mitglied
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CSU:
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Josef Taudte
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SPD:
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Tobias Wüst
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Beide Stadtratsmitglieder vertreten sich gegenseitig.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 15.09.2020 08:36 Uhr