Errichtung eines Selbstversorgerhauses auf dem Freizeitgelände Rosenberg durch den Michl e.V.


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.06.2020 ö Beschließend 7PL/7/7/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Förderverein Michl e.V. plant auf seinem Vereinsgelände „FreiRaum Rosenberg“, das bereits als Jugendzeltplatz und für erlebnis- und umweltpädagogische Projekte genutzt wird, die Errichtung eines Selbstversorgerhauses mit Küche und Gruppenraum im Anschluss an die bereits bestehende Toilettenanlage. Das Bauwerk wurde unter BV-Nr. 20120395 bauordnungsrechtlich genehmigt. Durch diese Erweiterung um ein Selbstversorgerhaus sollen die Möglichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit, unabhängig von Wetter und Temperaturen, erheblich erweitert und verbessert werden, da das Gelände dann ganzjährig für Betreuungsangebote zur Verfügung steht. Mit Schreiben vom 05.12.2019 hat der Verein die Stadt Aschaffenburg um Förderung der Maßnahme mit 6 Jahresraten zu je 50.000 € gebeten.

Für die erbetene Zuwendung gibt es keine spezielle städtische Regelung. Für diesen Fall gelten daher die vom Stadtrat am 24.06 2019 festgelegten Mindeststandards für die Bewilligung von städtischen Fördermitteln:
  • Förderungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag muss enthalten: 
  • Einen Finanzierungs- und Kostenplan der zu bezuschussenden Maßnahmen 
  • Eine Darlegung der Zielsetzung der zu bezuschussenden Maßnahme sowie des zeitlichen Ablaufs 
  • Einen Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers (z. B. letzter – ggf. testierter – Jahresabschluss) 
  • Die zuwendungsgemäße Mittelverwendung ist nachzuweisen. 
  • Die Stadt Aschaffenburg und ihre Rechnungsprüfungsorgane sind berechtigt, die Verwendung der Mittel durch Einsichtnahme in die Bücher und Belege sowie durch örtliche Besichtigung zu prüfen. 
  • Wird eine zweckwidrige Mittelverwendung festgestellt, ist der entsprechende Förderbetrag zurückzuerstatten. Der Betrag ist ab dem Auszahlungstag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. 
Die Mindeststandards gelten ab einem Zuschussbetrag von 10.000,-- €.

Der Verein hat den in Anlage beigelegten Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt. Danach entstehen durch die Maßnahme 646.000 € an Kosten – verteilt auf die Jahre 2021 – 2024. 

Eine Förderung im Rahmen des Städtebauförderungsgesetzes wurde durch die Regierung von Unterfranken abgelehnt, da der Neubau außerhalb des Sanierungsgebietes liegt. 

Die Zielsetzung der Maßnahme und den zeitlichen Ablauf hat der Verein in den beigelegten Ausführungen (Anlage) dargestellt. Insoweit wird hierauf verwiesen. 

Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist durch den Verein nachzuweisen. Bei zweckwidriger Verendung können die Mittel zurückgefordert werden.  

.Beschluss:

I. 
Die Stadt Aschaffenburg unterstützt den Verein Michl e.V. mit einer Zuwendung i.H. von 300.000 €, die in 6 Jahresraten zu je 50.000 €, beginnend mit dem Jahr 2020, ausbezahlt wird. Die Zuwendung ist zweckbezogen für die Errichtung eines Selbstversorgerhauses für die auf dem Gelände des „FreiRaum Rosenberg“ praktizierte Jugendarbeit durch den Betreiber Michl e.V.

Die Auszahlung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt, dass die mit Beschluss des Stadtrats vom 24.06.2019 festgelegten Mindeststandards für die Bewilligung von städtischen Fördermitteln eingehalten werden, insbesondere 

       das Bauwerk gemäß den unter BV-Nr.: 20120395 bauordnungsrechtlich genehmigten Plänen errichtet wird
       die Gesamtfinanzierung gemäß dem in Anlage beigefügten Kosten- und Finanzierungsplan sichergestellt ist
       die Mittel nachweislich zweckgebunden verwendet werden, ansonsten eine Rückzahlungspflicht der verzinsten Fördermittel geltend gemacht wird.

Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Betreiber Michl e.V. das Selbstversorgerhaus für kommunale Jugendarbeit der Stadt Aschaffenburg für 10 Jahre nach Fertigstellung zu einem verminderten Kostensatz zur Verfügung stellt.


II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten. Die Auszahlungsrate i. Höhe von 50.000 € für 2020 wurde im Haushaltsplan berücksichtigt. In den Finanzplänen 2021 – 2023 sind ebenfalls jeweils 50.000 € eingestellt. 


III. Öffentliche Bekanntgabe

Der Beschluss kann öffentlich bekannt gegeben werden, soweit es sich nicht um vereinsinterne Unterlagen handelt, wie z.B. das Vereinsvermögen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2021 12:56 Uhr