Steuerfreie Ausgabe vergünstigter Jobtickets für Beschäftigte der Stadtwerke Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Werksenates, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 25.06.2020 ö Beschließend 11WS/1/11/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen der bisherigen gesetzlichen Möglichkeiten hat der Unternehmensverbund Stadtwerke Aschaffenburg, wie viele andere Arbeitgeber in der Region, Jobtickets im VAB-Gebiet für die eigenen Beschäftigten und Auszubildenden zu vergünstigten Preisen angeboten. Hierdurch konnten die Beschäftigten zu günstigen Konditionen die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Arbeitsstätte bewältigen. Der Preisvorteil für die Beschäftigten aus der Nutzung eines vergünstigten Jobtickets war von der Lohnsteuer befreit. Die um 10 % rabattierten Preise für Jobtickets belaufen sich derzeit zwischen 32,50 € mtl. (Jahreskarte) für eine Tarifwabe und bis zu 72,90 € mtl. Netzkarte (AboPlus) für das gesamte VAB-Gebiet.

Seit 01. Januar 2019 haben Arbeitgeber wieder die Möglichkeit gem. § 3 Nr. 15 EStG Jobtickets lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei an ihre Beschäftigten, für Fahrten zwischen Wohnung und 1. Arbeitsstätte zu überlassen, sofern die Aufwendungen für die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels (Taxinutzung und Flüge sind nicht begünstigt) entstehen. Die private Nutzung dieser Tickets ist derzeit steuerfrei möglich. Diese steuerfreien Leistungen werden jedoch auf die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale des Arbeitnehmers angerechnet. Hierzu müssen diese Vorteile auf den Lohnsteuerbescheinigungen gesondert ausgewiesen werden und der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass es sich tatsächlich um Jobtickets handelt (z.B. durch Kopie der Verträge oder Tickets). Auch die steuerliche 44 €-Freigrenze gilt nun in diesem Fall nicht mehr für die Überlassung von Jobtickets. Die Nutzung der Jobtickets ist auch für private Zwecke vom Gesetzgeber ausdrücklich erlaubt.

Der Unternehmensverbund Stadtwerke Aschaffenburg, ist größter ÖPNV-Anbieter der Region Aschaffenburg und prädestiniert in ökologisch vorbildlicher Weise den ÖPNV durch vergünstigte Jobtickets für die Beschäftigten zu fördern. Gleichzeit kann mit der Ausgabe vergünstigter Jobtickets an die Beschäftigten im Unternehmensverbund Stadtwerke Aschaffenburg die prekäre Parkplatzsituation im betrieblichen Umfeld entspannt werden und die Attraktivität als wichtiger Arbeitgeber für zahlreiche Fachkräfte gesteigert werden.

Im Zuge einer vergünstigten Überlassung von Jobtickets an Beschäftigte und der prekären Parksituation ist es auch sinnvoll, die eignen Parkplätze an unseren Standorten künftig zu bewirtschaften. Diese Maßnahme stellt für den Unternehmensverbund künftig einen finanziellen Teilausgleich für die Überlassung der Jobtickets dar, fördert die Nutzung des ÖPNV und entspannt die Parksituationen. Sobald die neu geplanten eignen Parkanlagen im betrieblichen Umfeld in Betrieb sind, ist es beabsichtigt Jobtickets nur noch an die Beschäftigten kostenfrei auszureichen, welche kein Parkticket für Mitarbeiterparkplätze erwerben.
 
Im Rahmen der Umsetzung der Jobticketvergabe im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg ist folgende Regelung vorgesehen:

  • Die Vergabe von vergünstigten Jobtickets erfolgt freiwillig und jederzeit einseitig widerruflich durch den Arbeitgeber.
  • Der maximale Förderbetrag beträgt mtl. 20,00 € (entspricht in der Preisstufe 1/11 einem Fördersatz von über 60 %).
  • Begünstigt sind alle aktiv Beschäftigten, deren aktuelles Beschäftigungsverhältnis mehr als 6 Monate beträgt. Nachzahlungen für zurückliegende Zeiten sind nicht vorgesehen (z.B. Vertragsverlängerungen).
  • Zeiten, in denen die zu erbringende Arbeitsleistung suspendiert ist, werden nicht gefördert (Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, Freistellungen, Mutterschutz- und Elternzeiten, usw.).
  • Die vergünstigten Jobtickets werden ausschließlich personalisiert ausgereicht.
  • Entsprechend der steuerlichen Vorschriften sind die Vergünstigungen für Jobtickets auf den Lohnsteuerbescheinigungen auszuweisen und der Arbeitgeber hat durch Kopien der Verträge oder der Tickets nachzuweisen, dass Jobtickets ausgereicht wurden.

Es wird nicht erwartet, dass zusätzlich Gefäße für den Personentransport benötigt werden und die Mehraufwendungen für den Unternehmensverbund auf die Anteile aus dem Einnahmenaufteilungverfahren im Bereich der VAB beschränkt bleiben. Da die vergünstigte Ausgabe von Jobticktes mit einer Kürzung der Pendlerpauschale einhergeht wird erwartet, dass nur solche Beschäftigte ein Jobticket beantragen werden, für die die Nutzung des ÖPNV zwischen Wohnung und Arbeitsstätte finanziell und zeitlich sinnvoll erscheint.

.Beschluss:

I. Der vergünstigten Vergabe von Jobtickets für die Beschäftigten im Unternehmensverbund Stadtwerke Aschaffenburg (hier Stadtwerke Eigenbetrieb) zu oben genannten Bedingungen, wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2020 09:21 Uhr