Die Stadt hat im Rahmen der Diskussion über den Ausbau der B 26 – Darmstädter Straße im Abschnitt Zufahrt Waldfriedhof und Hafenbahnbrücke besonderen Wert daraufgelegt, die historische Pappelallee entlang der Straßenachse zu erhalten bzw. so landschaftsgerecht nach zu pflanzen, dass ein geschlossener Alleecharakter wieder sichtbar wird. Die Grundlage hierzu bildet das Gutachten „Stadtgrün“ vom Planungsbüro Kubus – Freiraumplanung. Das Gutachten zeigt Perspektiven für eine durchgängige Pappelallee vom Waldfriedhof bis zur Ringstraße auf.
Die Vorschläge des Gutachtens „Stadtgrün“ wurden im der Bereich des geplanten Ausbauabschnittes B 26 zwischen Hafen-West und Hafen-Mitte vom Staatlichen Bauamt aufgegriffen.
Für den Abschnitt ab Hafen-Mitte bis zur Ringstraße wurde mit dem Staatlichen Bauamt zunächst eine Planungs- und Zielvereinbarung zur Wiederherstellung der historischen Pappelallee auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 19.02.2018 abgeschlossen. Sie verfolgt das Ziel, die Wiederherstellung der Pappelallee kurzfristig und unabhängig von der Planfeststellung zu realisieren. Mit dieser Planungs- und Zielvereinbarung wurde festgelegt, dass eine ausführungsreife Planung auszuarbeiten ist, die Anzahl, Lage und Qualität der anzupflanzenden Bäume regelt. Mit dieser Planung wurde das Büro Kubus – Freiraumplanung, Wetzlar, durch Beschluss des Haupt- und Finanzsenates am 11.06.2018, beauftragt.
Die Planung wurde vom Planungs- und Verkehrssenat in der Sitzung am 02.04.2019 gebilligt.
Der erste Bauabschnitt (Südseite) wurde im Winter 2019 / 2020 erfolgreich realisiert. Es wurden 70 Pappeln gepflanzt. Das Ergebnis wird von den Bürgern sehr positiv wahrgenommen.
Das Büro Kubus hat aktuell die Ausführungsplanung für den zweiten Bauabschnitt (Nordseite) erstellt, der im Herbst/Winter 2020 gebaut werden soll. Eine zeitnahe Pflanzung der gegenüberliegenden Straßenseite ist aus fachlichen Gründen notwendig, um ein gleichmäßiges Wachstum beider Baumreihen zu erreichen.
Für die Neupflanzung der Allee auf der Nordseite wird ein Grundstücksstreifen des Bayernhafens Aschaffenburg benötigt. Der Hafen unterstützt das geplante Vorhaben der Alleepflanzung und stellt die erforderliche Fläche in der Größe von ca. 4.000 m² kostenfrei im Rahmen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zur Verfügung.
Die Pappeln werden wie auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Abstand von 10 m in einem Wiesenstreifen gepflanzt. Der Sichtschutz zum Gelände der Hafenbahn wird durch eine geschnittene Hecke mit einer Wuchshöhe von 1,80 m geschaffen. Auf Anregung des Hafens wird derzeit geprüft, ob diese Hecke aus verschiedenen Sträuchern zusammengesetzt sein kann, um die Artenvielfalt zu erhöhen. Unter dieser Voraussetzung ist eine Kostenübernahme durch den Bayernhafen im Rahmen der Maßnahmen zur Hafenentwicklung möglich. Genaue Festlegungen werden bei der Erstellung der Ausschreibung getroffen.
Ein Stabgitterzaun sorgt für die aus Sicherheitsgründen notwendige Abgrenzung zwischen Straße und dem Grundstück der Hafenbahn. Dieser Zaun ist auf einer Teilfläche von 140 m vorhanden und wird versetzt. Die Kosten für diese Arbeiten übernimmt der Bayernhafen. Die Ergänzung auf einer Länge von 580 m trägt die Stadt.
Um nachhaltige Entwicklungsmöglichkeiten für die Pappelallee zu schaffen, ist der vorhandene Bewuchs in einer maximalen Tiefe von 12,50 m gemessen ab Fahrbahnkante zurückzunehmen. Die Rodung des Gehölzaufwuchses betrifft eine Fläche von 3.730 m². Im Einzelnen handelt es sich bei dem Bewuchs um ca. 100 wild gewachsene Sämlinge mit einem Stammdurchmesser bis 30 cm, 70 Gehölze, überwiegend mehrstämmig, mit einem Gesamtstammdurchmesser von 30 bis 80 cm und 20 Bäume mit größerem Stammdurchmesser als 80 cm sowie um Sträucher.
Derzeit werden Vorbereitungen für die erforderliche artenschutzrechtliche Prüfung getroffen. Die Kosten für das Gutachten trägt der Bayernhafen.
Zur Aufwertung des verbleibenden Gehölzstreifens ist in der Ausführungsplanung vorgesehen, auf einer Fläche von 600 m² Sträucher nach zu pflanzen. Damit entsteht hinter der geschnittenen Hecke eine durchgehende Grünkulisse.
Noch abzuschließen ist die beiliegende Baudurchführungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Aschaffenburg. Der Bayernhafen hat die Regelung mitunterzeichnet.
Die Baudurchführungsvereinbarung (siehe Anlage) umfasst im Wesentlichen
- die Flächeninanspruchnahme
- den Gegenstand der Vereinbarung (Neupflanzung von 73 Pyramiden-Pappeln im Pflanzabstand 10 m, die Fällung von 3 Pappeln im Bestand, die erforderliche Rodung, die Wieseneinsaat und die Wiederherstellung des Bankettes)
- die Durchführung der Pflanzung (Zuständig für die Umsetzung ist die Stadt)
- die Kostenverteilung.
Das Staatliche Bauamt trägt gemäß Anlage 5 der Baudurchführungsvereinbarung einen Kostenanteil in Höhe von 188.000,00 € netto (224.000,00 € brutto). Der Betrag beinhaltet die Kosten für die Herstellung des Wiesenstreifens in einer Breite von 8,50 m (notwendige Fläche für eine nachhaltige Baumentwicklung) sowie die Neupflanzung der Bäume.
Die Stadt Aschaffenburg übernimmt die Kosten für Herstellung aller weiteren Flächen in Höhe von 193.000,00 € netto (230.000,00 € brutto). Die Kostenaufteilung ist Bestandteil der Durchführungsvereinbarung. Die städtischen Finanzmittel für die vorbereitenden Arbeiten in Höhe von 30.000,00 € sind im Nachtragshaushalt 2020 einzustellen. Der Betrag für die weiteren Arbeiten in Höhe von 200.000,00 € ist für den Haushalt 2021 zu melden.
Die Ausschreibung der Arbeiten soll im Sommer 2020 erfolgen.