Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.01.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 24.07.2020 ö Beschließend 13PL/9/13/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.01.2021. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 21.07.2020 zwischen den Gesellschaftern verhandelt.

Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt Aschaffenburg bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg vertreten zu können.
Durch die Neugründung der VAB GmbH kann die eigentliche Beantragung des Tarifes bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, nicht mehr wie in der Vergangenheit von jedem Verkehrsunternehmen in eigenem Namen, sondern nur noch von der VAB GmbH gestellt werden.

Durch die differenzierte Anpassung der Fahrscheintarife für den „Stadtbusbereich“ Preisstufe 11 und den Preisstufen 1 – 7, können die unterschiedlichen Interessen der Aufgabenträger bzw. der Verkehrsunternehmen berücksichtigt werden.

Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung begründet sich für die Stadtwerke im Wesentlichen aus den folgenden Punkten:

  • Personalkostensteigerung 2019 um 345.000 € (Aufbau von Fahrpersonal, Strukturzulage).

  • Digitalisierung; Handyticket, AFZS automatische Fahrgastzählung ca. 100.000 €.

  • Busersatzbeschaffung 2020; 8 Busse ca. 2.589.000 €.

  • Abgasnachbehandlungssysteme für 10 Busse ca. 190.000 €

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH, ab dem 01.01.2021 wird zur Kenntnis genommen.

Die Werkleitung wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 21.07.2020 eine angemessene Tarifanpassung der Fahrscheintarife, ab dem 01.01.2021 in der Größenordnung von ca. 2,3% über das gesamte Tarifangebot sowie für die „Stadtpreisstufe“ 11 in Höhe von max. 2,0 %  zu verhandeln.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 4

Datenstand vom 06.10.2020 08:51 Uhr