Fuß- und Radwegbrücke Schönbuschallee Vorstellung der Entwurfsplanung Sanierung der Bestandsbrücke und Machbarkeitsstudie


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 15.09.2020 ö Beschließend 8PVS/7/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass
Die Vorplanung des Projekts zur Sanierung der Brücke Schönbuschallee wurde am 15.05.2018 im PVS vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Entwurfsplanung abzurufen, aber auch eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau zu beauftragen.

2. Projektbeschreibung
Das Ingenieurbüro Hochreither Vondran wurde mir der Entwurfsplanung der Sanierungsvariante beauftragt, das Ingenieurbüro OBERMEYER Planen + Beraten GmbH mit einer Machbarkeitsstudie für den Ersatzneubau der Brücke „Kleine Schönbuschallee“. Hierbei war eine Variante als Personenunterführung und eine Variante als Geh- und Radwegbrücke zu untersuchen und zu planen. Beide Varianten sollten möglichst barrierefrei ausgebildet werden.
 
Variante I: Sanierung im Bestand

Im Zuge der Entwurfsplanung hat das planende Ingenieurbüro die Kosten für die Sanierung auf 663.253 € korrigiert.  Darin enthalten sind die Herstellungs- /Instandsetzungskosten inklusive Ausführungsplanung und Materialuntersuchungen, Aufwendungen für Verkehrsführung und Beschilderung während der Bauzeit.

Im Einzelnen sind das folgende Arbeiten:

  • Vollständige Entfernung der Fahrbahntafelabdichtung
  • Vollständige Entfernung der Gesimsbeschichtung
  • Strahlen und säubern der Betonoberfläche
  • Erneuerung der Brückenabläufe
  • Betonabtrag und Betoninstandsetzung inkl. Auftrag von Korrosionsschutz
  • Herstellung einer neuen Abdichtung
  • Erhöhung des vorhandenen Geländers

Die Bauzeit beträgt bei dieser Variante ca. 4 Monate. Die Brücke ist während der gesamten Bauzeit gesperrt. Fußgänger und Radfahrer werden umgeleitet. Der Kfz-Verkehr auf dem Westring ist durch die Arbeiten nur geringfügig eingeschränkt.
Zur Absicherung der verbleibenden Restnutzungszeit der Brücke wurden die im Boden liegenden Spanngliedkanäle der Brücke freigelegt. Äußerlich vollkommen unversehrt und vollflächig in Beton eingeschlossen gibt es keine Anzeichen, die auf eine Schädigung der Konstruktion hindeuten könnten.



Variante II: Neubau als Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchung
Variante IIa: Unterführung        

       

Im Bereich der Unterführung ist eine lichte Breite von B = 6,0 m und eine lichte Höhe von LH = 3,0 m vorgesehen. Aufgrund des hohen Grundwasserstandes ist die Unterführung als Vollrahmen mit anschließenden Trogbauwerken auszubilden. Die Vollrahmen können entweder in Ortbetonbauweise oder in Fertigteilbauweise hergestellt werden.

Bauablauf und Bauzeit

Die Herstellung in Endlage ist nicht möglich, da der Verkehr aufrechterhalten werden soll und daher die erforderlichen Arbeitsräume nicht zur Verfügung stehen. Die Planung sieht vor, die Rahmen in Seitenlage herzustellen und in Endlage einzuschieben.
Die Bauzeit wird auf ca. 18 Monate abgeschätzt, wobei der Abbruch unter Vollsperrung des Westrings auf ein Fallbett vorgesehen ist und die Vorabmaßnahme Leitungsverlegung nicht in der vorgenannten Bauzeit enthalten ist. Für Variante 1 ergeben sich nach Kostenschätzung (Kostenstand 2020) reine Baukosten in Höhe von ca. 7,6 Mio € (brutto).
Zur Erhöhung der Akzeptanz und des Sicherheitsempfindens der Nutzer wurde in der Kostenschätzung ein höherer Kostensatz für die Beleuchtung der Unterführung berücksichtigt.

Variante IIb: Geh- und Radwegbrücke


Für die Personenüberführung wurden hinsichtlich des Tragsystems und der geometrischen Ausbildung mehrere Untervarianten betrachtet:

  • Einfeld oder Zweifeldbrücke
  • Balkenbrücke in Integralbauweise
  • seilverspannte Brücke
  • Einfeldbrücke mit obenliegendem Tragwerk (z. B. Fachwerk oder Stabbogen)

Eine Zweifeldbrücke ist nicht umsetzbar, da die erforderliche Mittelstütze mit einem späteren Ausbau des Westrings nach Herstellung eines zweiten Overflys kollidiert.

Die Einfeldbrücke in Integralbauweise ist umsetzbar, führt aber aufgrund der erforderlichen Konstruktionshöhe zu sehr großen Rampenlängen und großer Betroffenheit der Kleinen Schönbuschallee und des Baumbestandes. Eine seilverspannte Brücke ist umsetzbar, weist aber hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der erforderlichen Rampenlängen gegenüber der Einfeldbrücke mit obenliegendem Tragwerk Nachteile auf.

Von der Verwaltung wurde festgelegt, die Untervariante der Einfeldbrücke mit obenliegendem Tragwerk (Stabbogen in Stahlbauweise) in Vorplanungstiefe auszuarbeiten, da diese Vorteile hinsichtlich Bauzeit, Wirtschaftlichkeit (infolge geringem Materialverbrauch) aufweist und im Vergleich zu den anderen Varianten kürzere Rampenlängen (infolge niedriger Konstruktionshöhe) erfordert.
Im Bereich der Überführung und der anschließenden Rampen wird eine lichte Breite zwischen den Geländern von B = 4,0 m vorgesehen. Über dem Westring und den Nebenwegen wird eine lichte Höhe von LH ≥ 4,50 m eingehalten.
Bauablauf und Bauzeit
Nach Fertigstellung der Widerlager wird der Überbau eingefahren oder mit einem Großkran eingehoben. Im Anschluss werden die Rampen hergestellt. Die Bauzeit wird auf ca. 12 Monate abgeschätzt, wobei der Abbruch unter Vollsperrung des Westrings auf ein Fallbett vorgesehen ist und die Vorabmaßnahme Leitungsverlegung nicht in der vorgenannten Bauzeit enthalten ist.
Für Variante IIb ergeben sich nach Kostenschätzung (Kostenstand 2020) Baukosten in Höhe von ca. 5,70 Mio € (brutto).

3. Kosten

Die Kosten für die Sanierungsvariante betragen ca. 663.253 €. Die in der Machbarkeitsstudie als Kostenvorschau enthaltenen reinen Baukosten betragen 5,7 Mio € für die Unterführung bzw. 7,6 Mio € für den Brückenneubau.

V I: Sanierung im Bestand
V IIa: Neubau Unterführung
V IIb: Neubau Brücke
663.253 €
7.600.000 €
5.700.000 €

In der Kostenvorschau nicht berücksichtigt sind Kosten für Grunderwerb, die Vorabmaßnahme Leitungsverlegung, ggf. erforderliche Anpassungen der Entwässerung Westring, Entschädigungen Dritter sowie eine Straßenbeleuchtung im Bereich der Trogbauwerke. Zu diesen Kosten kommen auch noch die Kosten für Ingenieurleistungen hinzu. Erfahrungsgemäß belaufen sich diese auf ca. 20% der Bausumme.
Die zum jetzigen, sehr frühen Zeitpunkt genannten Kosten, sind nach aktuellem Verfahrensstand ermittelt. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenvorschau abweichen können. Die Kosten werden in den nächsten Planungsstadien weiter vertieft und präzisiert.

4. Variantenvergleich Sanierung / Neubau

Variante I:  Sanierung im Bestand
Vorteil:
Geringere Kosten, schnelle Bauzeit, geringer Eingriff in den Verkehr, keine Fällung von Bäumen notwendig, keine Umverlegung von Leitungen, ausreichend Zeit für städtebauliche Ausarbeitung eines Neubaukonzeptes

Nachteil:
begrenzte Restnutzungsdauer des Bauwerks von ca. 20 Jahren.

Variante II: Neubau

Nach Abwägung der technischen und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile sowie der Bewertung des bauzeitlichen Eingriffs in die Verkehrsführung auf dem Westring, stellt sich nach derzeitigem Kenntnisstand Variante IIb als Vorzugslösung eines möglichen Neubauvorhabens dar.
Nachfolgend sind die wesentlichen Vor- und Nachteile von Variante IIb im Vergleich mit Variante IIa aufgeführt.
Vorteile:
  • geringere Baukosten
  • kürzere Bauzeit
  • geringere bauzeitliche Beeinträchtigung Verkehr auf Westring
  • geringere Eingriffe in das Grundwasser
  • geringere Betroffenheit Sparten
  • aus Sicht der Denkmalpflege zu bevorzugen

Nachteile:
  • größere Rampenlängen, daher größere Betroffenheit Alleebäume und Anlieger

5. Klimarelevanz

Deutliche Förderung und Optimierung
Attraktive Angebote des öffentlichen Verkehrs und Förderung des Ausbaus der Fahrradinfrastruktur.

6. Finanzierung und Umsetzung
Die erforderlichen Planungskosten und Kosten für die bauliche Umsetzung müssen in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt werden. Für das Jahr 2020 sind weitere Planungsmittel im Haushalt berücksichtigt.


7. Empfehlung und weiteres Vorgehen
Bei den hohen Kosten eines Neubaus und der Abwägung aller Vor- und Nachteile, sollte die Variante Sanierung weiterverfolgt werden.

.Beschluss:

I.
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den ergänzenden Bericht der Verwaltung zur Vorstellung der Entwurfsplanung einer Sanierung des bestehenden Bauwerks Brücke Schönbuschallee zur Kenntnis.

2. Die Vorstellung Machbarkeitsstudie der Brücke Schönbuschallee wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vergabe der weiteren Planung für die Sanierungsvariante der Brücke Schönbuschallee an ein Ingenieurbüro vorzubereiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[ X ]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2021 09:08 Uhr