Neubau Kindertagesstätte Anwandeweg - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.10.2020 ö Beschließend 2PL/12/2/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für den Neubau der Kindertagesstätte Anwandeweg wurde 2019 ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Der Haupt- und Finanzsenat hat am 02.12.2019 den 1. Preisträger, das Architekturbüro Menges Scheffler aus Frankfurt beauftragt. Die notwendigen Fachplanungen sind am 17.02.2020 vom Stadtrat beschlossen worden.


Die Vorplanung der Kindertagesstätte hat am 19.05.2020 der Planungs- und Verkehrssenat mit der Kostenschätzung in Höhe von 6.649.609,00 € beschlossen.
Auf der Grundlage des Vorentwurfes sollte gemäß dem Beschluss die Entwurfsplanung (M 1: 100) und Kostenberechnung nach DIN 276 erstellt werden.


1.        Konzept

Die Kindertagesstätte ist als 6-gruppige (3 Kita-Gruppen und 3 Krippengruppen) Einrichtung, mit jeweils einer inklusiven Gruppe, geplant.
Für die inklusiven Gruppen sind zusätzliche Räume zur Therapie (Logotherapie, Ergotherapie, Therapiebad, Snoezelen) vorgesehen.
Außerdem ist ein Familienstützpunkt mit Büro und Besprechungsraum Bestandteil der Planung.

Der Entwurf des beauftragten Architekten sieht ein zweigeschossiges, kompaktes Winkelgebäude vor, das die Bebauung des neuen Quartierszentrums vervollständigt.
Der Haupteingang liegt zentral am geplanten Quartiersplatz, der Personaleingang ist zu den Stellplätzen orientiert, die Küche verfügt über einen separaten Eingang.
Der Familienstützpunkt wird ebenfalls zentral vom Platz aus erschlossen.


2.        Architektur

Die KITA wird als Holzbau auf einer massiven Bodenplatte errichtet. Bauen mit Holz ist heute gleichbedeutend mit natürlichem und nachhaltigen Bauen. Im nahezu geschlossenen Stoff- und Energiekreislaufes des Holzbaus leistet man einen größtmöglichen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels.
Das Flachdach wird extensiv begrünt, die Fassade erhält eine Holzschalung. Bei den Innenwänden bleibt das Brettschichtholz teilweise sichtbar und kann individuell durch den Nutzer gestaltet werden. Die Decken werden wegen den notwendigen Installationen abgehängt und sind akustisch wirksam. Alle Böden erhalten eine Fußbodenheizung und einen Belag je nach Anforderung und Farbkonzept.


3.        Energiekonzept

Die KITA wird als Passivhaus konzipiert. Die benötige Primärenergie wird zum großen Teil durch die Photovoltaikanlage auf dem Flachdach erzeugt. Die Raumluft wird in dem Lüftungsgerät auf dem Flachdach vorkonditioniert und über die Zwischendecke in die Räume verteilt. Die Wärmeerzeugung für die Fußbodenheizung erfolgt über ein Heizaggregat mit einer Luft-Wasser-
Wärme-Pumpe, die das Gebäude im Winter beheizt und im Sommer bei Bedarf kühlen kann. 

Einstufung der Klimarelevanzprüfung:
 „wenig klimarelevant“.
Begründung:  „Bei hocheffizienten Neubauten wird der Energieverbrauch nicht deutlich erhöht.“
(Quelle:  Systematik bzw. Leitlinien des Klimabündnisses mit ifeu-Heidelberg).



4.        Außenanlagen

Die Freianlagen werden naturnah angelegt, mit Hügelbildung, robustem Rasen und Spielinseln. Die Ränder sollen als „Dschungel“ ausgebildet werden.
Alle Gruppenräume haben einen überdachten Außenbereich, der auch bei schlechten Wetter genutzt werden kann. Der Spielbereich der Krippenkinder wird geschützt direkt am Gebäude angeordnet und mit einem Lattenzaun abgetrennt. Die Spielbereiche für die größeren Kinder haben mehr Freiräume, z.B. Bobby-Car-Bahn, Dschungel.
Die PKW-Stellplätze sollen bedingt durch die Grundstücksgröße keine eigene Zufahrt haben, sondern durch die Fahrgassen des neuen Parkplatzes angefahren werden. Dadurch liegen die Fahrradständer in dem verkehrsberuhigten Bereich und sind sicher für Kinder und Erwachsene.



5.        Barrierefreiheit

Sämtliche Räume und Außenanlagen sind barrierefrei erschlossen. Alle Bewegungsflächen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.



6.        Kostenberechnung nach DIN 276 (Stand: 10.09.2020)

KG 100                Baugrundstück                                               3.500,00 €
KG 200                Vorbereitende Maßnahmen                                     51.694,00 €
KG 300                Baukonstruktion                                        3.705.673,00 €
KG 400                Technische Anlagen                                            1.232.842,00 €
                       Inkl. Photovoltaikanlage
KG 500                Außenanlagen                                           448.811,00 €
KG 600                Ausstattung                                                   236.756,00 €
KG 700                Baunebenkosten                                        1.230.036,00 €

                       Gesamtkosten                                            6.905.312,00 €

Die Mehrkosten in Höhe von ca. 255.700,00 € gegenüber der Kostenschätzung sind ausschließlich in den technischen Gewerken (Kostengruppe 400) entstanden. Die Wärmeerzeugung durch die Luft-Wasser-Wärmepumpe führte zur Kostenerhöhung gegenüber der ursprünglich geplanten Gastherme. Die Größe der PV-Anlage wurde von 40 auf 250 qm geändert und erhöht damit die Kostenberechnung. Die genauen Massenermittlungen in den Gewerken Lüftung-, Sanitär- und Elektroinstallation sind mit Mehrkosten verbunden.

Die Kostenberechnung ist mit einer Verteilerküche geplant (bisher ohne Trägerbeteiligung), d.h. das Mittagessen wird für die Kinder von einem Catering-Unternehmen angeliefert und dann entsprechend verteilt.

Andere Küchenkonzepte erfordern eine Umplanung und führen aufgrund der technischen Anforderungen und Ausstattung zu erheblichen Mehrkosten.



7.        Förderung

Die Vorplanung wurde mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Unter der Voraussetzung, daß als förderfähige Hauptnutzfläche 700,00 m2 anerkannt werden, beträgt die Förderung voraussichtlich 1,71 Mio €. (700,00 m2 HNF * 4.888,00 € * 50%)
Die Anerkennung der zuwendungsfähigen Flächen wird erst im Rahmen des Förderantrages von der Regierung geklärt.




8.        Zeitplan


Das Bauvorhaben ist in einem Bauabschnitt geplant. Der Baubeginn ist für Juni 2021 geplant,
die Fertigstellung soll zum September 2022 erfolgen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung für den Neubau der Kindertagesstätte Anwandeweg zustimmend zur Kenntnis.

II. Mit der Kostenberechnung nach DIN 276 in Höhe von 6.905.312,00 € besteht Einverständnis.

III. Der Förder- und der Bauantrag ist umgehend einzureichen.

IV. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[X]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

V. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2022 10:13 Uhr