Städtebauförderung; Sanierungsprogramm „Lebendige Zentren“ - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2021 und die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.10.2020 ö Beschließend 9PL/12/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c und 7 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Lebendige Zentren“ (früher „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“) aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. 

Für das Jahr 2021 ist geplant, für folgende Projekte einen detaillierten Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen: 

- Neugestaltung des Freihofsplatzes mit Einrichtung von (überdachten) Fahrrad-Abstellanlagen und der Freihofsgasse:
Der Freihofsplatz befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die Freihofsgasse ist auf Grund des eingebauten Materials schlecht begehbar. Es wird daher vorgeschlagen, Platz und Gasse entsprechend den Vorgaben des Stadtbodenkonzepts zu sanieren. Am Freihofsplatz kann in diesem Zusammenhang eine Mobilitätsstation mit einer zentralen, überdachten Stellplatzanlage für Fahrräder entstehen. Im Rahmen der Sanierung können nur die Kosten der Teilmaßnahmen bezuschusst werden, für die keine anderen Fördermittel zur Verfügung stehen (z. B. Radverkehrsförderung)
Voraussichtliche (anteilige) Kosten und Ausführungszeitraum: 1.000.000 € / 2021 - 2022 

- Barrierefreie Sanierung von Straßen und Wegen:
In der Innenstadt gibt es eine Reihe von Straßen und Wegen, deren Oberflächen verbraucht oder die nicht barrierefrei angelegt sind. Diese entsprechen auch häufig nicht mehr den heutigen gestalterischen Anforderungen an eine attraktive Innenstadt. Im Stadtbodenkonzept aus dem Jahr 2013 sind dies Verkehrsanlagen benannt. Diese sollen sukzessive erneuert werden. Dringlich ist die Sanierung der Badergasse zwischen Roßmarkt und Riesengasse, die sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet und die auf Grund der vorhandenen Gehwege nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden kann. Die Antragstellung für Städtebaufördermittel ist für das Jahr 2021 geplant. 
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 1.230.000 € / 2022 - 2025
hiervon Badergasse:
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 480.000 € / 2022

- Umsetzung Verkehrskonzept Innenstadt:
Im Rahmen der Diskussion über die künftige Verkehrsführung in der Innenstadt kann sich ergeben, dass einzelne Straßenabschnitte städtebaulich aufgewertet werden. Die tatsächlichen Maßnahmen und der Zeitraum der Umsetzung sind noch nicht festgelegt. Es werden aber Mittel in das Sanierungsprogramm aufgenommen, um ggf. rechtzeitig Förderanträge stellen zu können. Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 650.000 € / 2022 - 2025

- Umgestaltung Unterführung zur City-Galerie:
Diese Unterführung liegt zwar außerhalb des Sanierungsgebietes, ist aber für die Verbindung aus dem Sanierungsgebiet zum Hauptbahnhof und zur City-Galerie von großer Bedeutung. Sie stammt aus den 1970-er Jahren und ist in ihrer Gestaltung äußerst unattraktiv. Es gilt, die die unfreundliche, schlecht beleuchtete und damit dunkle Verbindung deutlich aufzuwerten und damit deren Attraktivität zu erhöhen. Hierfür soll zunächst eine Machbarkeitsstudie erstellt werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 20.000 € / 2021 - 2022

- Dokumentation „50 Jahre Sanierung“
Der Beschluss zur Festlegung der Innenstadt als Sanierungsgebiet datiert vom 11.10.1971. Es sind seitdem nahezu 50 Jahre vergangen. Eine Vielzahl von Maßnahmen konnte realisiert und die Innenstadt sowohl als Wohnstandort als auch als attraktives Zentrum der Region deutlich aufgewertet werden. Die wesentlichen Maßnahmen sollen nun zusammengestellt und in Form einer Dokumentation veröffentlicht werden. 
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 50.000 € / 2021 - 2022

- Ausarbeitung eines Gestaltungshandbuches:
In der Innenstadt finden sich noch eine Reihe historischer Gebäude. Der Eindruck für den Besucher wird aber sowohl durch moderne Einbauten (v. a. in den Erdgeschosszonen dieser Häuser) als auch durch neuzeitliche Bauten in deren Umfeld getrübt. Ein Gestaltungshandbuch soll den Grundstückseigentümern als Empfehlung dienen, wie ein Gebäude deutlich aufgewertet und sich besser in die Umgebung einfügen kann.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 100.000 € / 2021 - 2022

- Projektfonds 2022 - 2023:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2022 und 2023 ist im Jahr 2021 ein neuer Förderantrag einzureichen. Es ist Vorgabe des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, dass von den Beteiligten im Gebiet 50 % der entstehenden Kosten auf freiwilliger Basis erstattet werden.
Voraussichtliche Kosten und Ausführungszeitraum: 30.000 € / 2022 - 2023

Allgemeines

Der Entwurf des Sanierungsprogramms ist der Regierung von Unterfranken bereits bekannt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen. 

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2022 durchgeführt (Haushaltsjahr 2022), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2021). 

Direkte Kosten sind mit dieser Beschlussfassung nicht verbunden. Diese entstehen erst mit Einreichung des jeweiligen konkreten Förderantrags und Beginn der bewilligten Maßnahme. 

In der Sitzung des PVS am 08.12.2015 wurde angeregt, eine fortgeschriebene Liste über die bewilligten Fördermittel vorzulegen. In der Anlage liegt daher eine Übersicht über die seit dem Jahr 2014 eingereichten Förderanträge und die daraufhin von der Regierung erteilten Bewilligungen sowie über die Verwendungsnachweise bei. 

.Beschluss:

I.

Die in der Anlage 4 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ für das Jahr 2021 sowie für die Fortschreibungsjahre 2022 - 2024 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu. 

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden. 

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, 
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen, 
  2. im Entwurf für den Haushalt 2021 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und 
  3. die Finanzierung für die Jahre 2022 - 2024 nach den Werten im Jahresantrag 2021 fortzuschreiben. 



II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[  X  ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:

Es fallen keine direkten Kosten an. Diese entstehen erst bei Realisierung der einzelnen Maßnahmen, für welche zuvor aber Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen sind. 

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2022 10:13 Uhr