- Sachstand
Die städtische Kreisstraße Abs 11 schließt von Gailbach kommend derzeit spitzwinklig an die Gemeindeverbindungsstraße Haibach – Dörrmorsbach an. Die bestehende Einmündung genügt sowohl hinsichtlich Fahrbahnbreite und Trassierung, als auch bezüglich des baulichen Zustandes nicht den Anforderungen. Dies wirkt sich infolge der teilweise eingeschränkten Sichtdreiecke und der nicht ausreichenden Schleppkurven auf die Verkehrssicherheit aus. Aus den vorgenannten Gründen ist eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an dieser Kreuzung dringend erforderlich.
Bereits seit 2016 bis voraussichtlich Frühjahr 2021 baut die Gemeinde Haibach bereits die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Haibach und Dörrmorsbach verkehrsgerecht aus. Im Zuge der hierfür erforderlichen Abstimmungsgespräche wurde auch der ungenügende Zustand der Kreuzung bei Dörrmorsbach erörtert. Es bestand zwischen allen Kreuzungsbeteiligten Einigkeit, dass die Kreuzung dringend verbesserungsbedürftig ist und möglichst in Verbindung mit dem Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Haibach – Dörrmorsbach auch die Kreuzung in einen verkehrsgerechten Zustand umgebaut wird.
Die Kreisstraßenverwaltung hat daraufhin mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt, ob die Maßnahme förderfähig ist. Nachdem die Regierung dies bestätigte, wurde in einer Besprechung am 18.05.2017 zwischen der Landkreisverwaltung, der Gemeinde Haibach und der Stadt Aschaffenburg vereinbart, dass der Landkreis die Federführung übernimmt und das Projekt durchführt. Der Landkreis hat dann die Planung erstellt (Entwurf vom Juni 2020), die notwendigen Genehmigungen und Bescheide eingeholt, den Grunderwerb in die Wege geleitet und mit Schreiben vom 17.08.2020 den Antrag auf Zuwendungen bei der Regierung von Unterfranken gestellt. Mit Schreiben vom 31.08.2020 hat die Regierung von Unterfranken bestätigt, dass das Projekt grundsätzlich nach Art.2 BayGVFG förderfähig ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit einem Fördersatz von ca. 40 – 50 % zu rechnen.
- Rechtsgrundlage
Die an der Kreuzung beteiligten Straßen unterliegen den Regelungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG). Beteiligt an der Änderung der Straßenkreuzung/-einmündung gemäß § 1 Abs. 1 sind der Landkreis Aschaffenburg als Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraße AB 11 (Art. 41 BayStrWG), die Stadt Aschaffenburg als Träger der Straßenbaulast für die Kreisstraße ABs 11 (Art. 41 BayStrWG) und die Gemeinde Haibach als Träger der Straßenbaulast für die Gemeindeverbindungsstraße Haibach – Dörrmorsbach (Art. 47 BayStrWG).
Aus straßenrechtlicher Sicht handelt es sich bei dieser Maßnahme um die Änderung einer bestehenden Kreuzung gemäß Art. 31 und 32 BayStrWG
- Kreuzungsvereinbarung
Der Landkreis hat die Kreuzungsvereinbarung in Abstimmung mit der Gemeinde und der Stadt erstellt.
Nach der vorliegenden Vereinbarung belaufen sich die kreuzungsbedingten Kosten auf insgesamt 377.404,98 Euro (Grundlage: Kostenberechnung vom 27.07.2020). Der städtische Anteil beträgt dann bei einem Teilungsverhältnis von 23,0% (Stadt) zu 36,5 % (Landkreis) zu 40,5% (Gemeinde) rund 86.800 Euro. Abgerechnet wird nach tatsächlichen Kosten.
Vom städtischen Kostenanteil sind noch die Zuwendungen abzuziehen, die vom Landkreis als federführender Maßnahmenträger beantragt werden.
Der Bauausschuss des Landkreises hat der Vereinbarung am 26.09.2020 zugestimmt.
Es wird vorgeschlagen, der Kreuzungsvereinbarung in der als Anlage vorliegenden Fassung zuzustimmen.