Kongress- und Touristikbetriebe; Durchführung des Weihnachtsmarktes 2020 – Genehmigung der erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.11.2020 ö Beschließend 8PL/15/8/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 07.10.2020 stimmte der Umwelt und Verwaltungssenat in seiner Sitzung einer Durchführung des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes bis zum 06.01.2021 auf dem Volksfestgelände zu, was zu erheblichen Mehrkosten führen würde, die Im Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe nicht abgebildet waren.

Das Pandemiegeschehen hat sich in jüngster Zeit erheblich gewandelt, so dass die beiden Schaustellerverbände und die Stadt Aschaffenburg am 03.11.2020 übereinkamen, den auch das Aschaffenburger Winterdorf auf dem Volksfestplatz abzusagen. Im Monat November wäre eine Eröffnung aus rechtlichen Gründen ohnehin nicht möglich gewesen. Ob sich die Situation ab Dezember nachhaltig verbessern würde, ist derzeit nicht erkennbar. Weitere Planungen in diese Richtung würde für alle Beteiligten ein erhebliches finanzielles Risiko darstellen.
Stattdessen sollen die bereits bestehenden Schausteller-Standorte in der Innenstadt weitergeführt und um zusätzliche Standorte ergänzt werden. Der Ausschank von Alkohol würde nach derzeitigem Stand nicht möglich sein.

Unter diesen Rahmenbedingungen sind erhebliche Mindereinahmen in Höhe von 90 T€, die im Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe nicht vorgesehen waren, die Folge. Dem gegenüber stehen allerdings auch Minderaufwendungen in Höhe von 68 T€. Es verbleibt somit eine Verschlechterung des Wirtschaftsergebnisses der Kongress- und Touristikbetriebe von etwa 22 T€.

Laut § 6 Abs. 1 Satz 11 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe (bezugnehmend auf § 14 Abs. 3 Satz 2 der Eigenbetriebsverordnung), ist der Stadtrat für die Genehmigung von Erfolg gefährdenden Mehraufwendungen zuständig, soweit sie den Betrag von 25 T€ übersteigen, der Stadthallensenat für Mehraufwendungen von mindestens 10 T€.

Kongress- und Touristikbetriebe
Sachbearbeiter Sven-Olaf Brüggemann

.Beschluss:

I. Das Plenum nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass bei einer Absage des Aschaffenburger Weihnachtsmarktes bzw. Winterdorfs von einer Umsatzeinbuße von voraussichtlich 90.000 € bei den Kongress- und Touristikbetrieben auszugehen ist. Im gleichen Zug werden auch Ausgaben in Höhe von 68.000 € eingespart, so dass sich das Betriebsergebnis um 22.000 € verschlechtert.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[  X..] keine weiteren
Angaben erforderlich
[…..]  kurze Erläuterung in den
Begründungen
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentl. Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X   ]
nein [ ]


Sofern Kosten entstehen:

Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
 []
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2021 19:10 Uhr