Lichtsignalanlage Großostheimer Straße/Aspenweg - Vorstellung der verkehrstechnischen Untersuchung durch Büro T+T Verkehrsmanagement


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.11.2020 ö Beschließend 4PVS/9/4/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

    1. Sachstand und Anlass

      Am Knotenpunkt der Lichtsignalanlage K901 (Großostheimer Straße/ Aspenweg) wird mit dem Ausbau des Baugebietes Anwandeweg ein Linksabbiegen von der Großostheimer Straße in Fahrtrichtung Aspenweg erforderlich. Dies ist heute mit der vorhandenen Lichtsignalanlage (LSA) nicht möglich. Mit dem Neubau der Lichtsignalanlage im Bereich der Einmündung Großostheimer Straße /Ring (K900 -südliche Rampe) werden die verschiedenen Wechselwirkungen dieser beiden Knotenpunktformen geprüft. Im Zuge einer verkehrstechnischen Variantenuntersuchung werden vier verschiedene Möglichkeiten zum Umbau der Einmündung vorgestellt und eine Vorzugsvariante empfohlen. Bei der Variantenuntersuchung werden u.a. die Belange der Leistungsfähigkeit (31.200 Kfz/d am 02.10.2020, Dauerzählstelle Großostheimer Straße/ Aspenweg), der Verkehrssicherheit des Knotenpunktes, die optimierte Führung der Radfahrer, querende Fußgänger auf der Großostheimer Straße, der vorhandenen ÖPNV-Priorisierung, potentiellen Eingriffen in die Biotope der Stadt Aschaffenburg als auch die HQ-100-Linie des Mains berücksichtigt. 


    2. Projektbeschreibung

      Die Verkehrsführung im Knotenpunkt der signalgeregelten Einmündung Großostheimer Straße / Aspenweg (LSA K901) sieht heute in der Fahrbeziehung von Großostheim kommend an der Einmündung zum Aspenweg kein Linksabbiegen vor. Mit der Besiedlung des Baugebietes Anwandeweg wird ein Linksabbiegen erforderlich, da die Einmündung im Bereich des Lorbeerweges diese Verkehrsmengen linksabbiegend nicht alleine leistungsfähig abwickeln kann.

      Im Zuge der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit für den Linksabbieger von der Großostheimer Straße kommend in Fahrtrichtung Adenauer Brücke / Ost-Ring wird an der südlichen Rampe der Einmündung eine neue LSA (K900) realisiert.

      Diese Anlage wir im II. Quartal 2021 realisiert. Anschließend wird im gesamten Knoten die Fahrbahndecke erneuert.

      Auf Grund der geographischen Nähe dieser Einmündung zur LSA K901 (Großostheimer Straße / Aspenweg) sind vier verschiedene Planfälle zum Umbau der Einmündung K901 untersucht worden, um die verschiedensten Wechselwirkungen zu überprüfen:

      • Planfall 1: Linksabbieger in Aspenweg, einstreifig geradeaus vom Westring kommend, Rechtsabbiegespur in Aspenweg
      • Planfall 2: Linksabbieger in Aspenweg, zweistreifig geradeaus vom Westring kommend, Rechtsabbiegespur in Aspenweg
      • Planfall 3: Linksabbieger in Aspenweg, zweistreifig geradeaus vom Westring kommend, Mischspur geradeaus und rechts, ohne separate Rechtsabbiegespur in Aspenweg
      • Planfall 4: Einstreifiger Kreisverkehrsplatz
In der Variantenuntersuchung werden die vier Planfälle geprüft und mittels einer mikroskopischen Simulation der beiden Einmündungen auf Basis erhobener Verkehrsmengen die Vorzugsvariante dargestellt.

3. Klimarelevanz

Das Projekt ist nur in geringer Weise klimarelevant. Die Aufteilung der Verkehrsströme auf zwei hintereinanderliegende Einmündungen verringert die Gesamttreibhausgase dahingehend, dass die Verkehrsströme zeitlich schneller abgewickelt werden können und sich keine langen Aufenthaltszeiten wie auf einer Linksabbiegerspur ergeben.  Bei der Verkehrstechnik kommen moderne, energiesparende LED-Signalgeber zum Einsatz.


4. Kosten

Für die Variante 3 wurde folgender Kostenrahmen ermittelt

Umbau Einmündung, Fahrstreifen 
237.500,00 € 
Fahrstreifenmarkierung 
5.000,00 € 
Umbau Lichtsignalanlage 
30.000,00 € 
Summe Knotenpunktumbau  
272.500,00 € 
Unvorhergesehenes, Rundung ca. 15% 
37.500,00 € 
Summe Baukosten, brutto 
310.000,00 € 
Baunebenkosten, brutto (20 %) 
62.000,00 € 
Gesamt-Baukosten, brutto 
372.000,00 € 


Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können. Eine gewisse Kostenunsicherheit besteht auch darin, dass noch kein geotechnisches Gutachten vorliegt und die zu sanierende Asphaltfläche noch nicht auf teerhaltige Inhaltsstoffe untersucht wurde. Diese Eventualitäten wurden durch entsprechende Annahmen beim Kostenrahmen berücksichtigt.

  1. Finanzierung

    Die Finanzierung des Projektes erfolgt über den Vermögenshaushalt. Das Tiefbauamt wird die erforderlichen Mittel zur baulichen Umsetzung für den Haushalt 2022 anmelden.

Weiteres Vorgehen

Nach Freigabe der Vorplanung wird in den nächsten Monaten die Entwurfsplanung mit der zugehörigen Kostenberechnung erstellt. Auf Grundlage eines bepreisten Leistungsverzeichnisses kann im Anschluss der Bau- und Finanzierungsbeschluss erfolgen. Die Maßnahme soll im Jahr 2022 baulich umgesetzt werden.  
Die Bauzeit wird mit ca. 3,5 Monaten veranschlagt. Dies ist u. a. der schwierigen Verkehrssicherung geschuldet.  

.Beschluss: 1

I.

  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die verkehrstechnische Untersuchung zum Umbau der Einmündung Großostheimer Straße/Aspenweg (LSA K901) zustimmend zur Kenntnis. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme einzuleiten.




II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[…..]   keine weiteren Angaben erforderlich
[ X ]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [ ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

.Beschluss: 2

Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 06.11.2020 wegen „Planungs- und Verkehrssenat am 11.11.2020 – TOP 3 Verkehrstechnische Untersuchung Einmündung Aspenweg“ (Anlage 4). Der Antrag wurde abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 4, Dagegen: 12

Datenstand vom 03.02.2021 08:49 Uhr