Historische Stützmauern Suicardusstraße - Vorstellung der Sanierungsplanung
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 11.11.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Planungs- und Verkehrssenat | 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates | 11.11.2020 | ö | Beschließend | 5 | PVS/9/5/20 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Zuge der allgemeinen Beobachtung der Ingenieurbauwerke im Stadtgebiet und unter besonderer Berücksichtigung der anstehenden Bauarbeiten für die Umgestaltung des Schlossufers im Bereich zwischen Willigisbrücke und Pompejanum wurden alle historischen Stützbauwerke im Bereich Suicardusstraße und dem Mainufer (1. Treppenanlage Aufgang zum Schloss, 2. Suicardusstraße, 3. Terrassenmauern, 4. Mainuferpromenade und 5. Kranichmauer) fachkundig begutachtet
Dabei wurde festgestellt:
Die Mauerkrone (Mauerkopf) besteht auf gesamter Länge aus losen Mauersteinen, die teilweise nur gegen das aufgeschüttete Erdreich gelehnt sind.
Die Mauer an der Mainuferpromenade konnte bislang aufgrund der Bautätigkeiten der Firma Bauer noch nicht näher untersucht werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch hier die Fugen defekt sind und die Mauerkrone geschädigt ist.
Die Kranichmauer besteht aus regelmäßigen, massiven Sandsteinblöcken. Die Fugen weisen ebenfalls die gleichen Schäden auf wie zuvor beschrieben, die Mauerköpfe sind stellenweise durch Wurzeldruck verschoben. Ein Problem der Standsicherheit besteht momentan nicht. Grundsätzlich sollte auch hier der Bewuchs auf und an der Mauerkrone entfernt werden
Die Kosten können zum derzeitigen Planungsstand nicht hinreichend geschätzt werden.
Im Rahmen des VGV-Verfahrens Schlossufer ist für die Sanierung der Stützwände ein Betrag von 1,0 Millionen vorgesehen. Diese Mittel müssen in der mittelfristigen Haushaltsplanung verankert werden.
Der am stärksten geschädigten Bereich, die Ausbeulung im Bereich des Treppenaufgangs, wird bereits für eine Ertüchtigung vorbereitet. Danach sind der Dringlichkeit nach weitere Abschnitte zu sanieren. Der beauftragte Gutachter Herr Frischmuth vom Büro Frischmuth in Gelnhausen erarbeitet im Moment sinnvolle Sanierungsabschnitte. Als erster Schritt sollte der schädliche Bewuchs in Absprache mit der Naturschutzbehörde dauerhaft entfernt werden, da das Wurzelwerk an der Mauer zur Entfestigung der Mauerwerksfugen und damit zu Bauwerksschäden an der gesamten Wand führen kann. Die Standsicherheit der Wände ist im Zuge des Sanierungskonzeptes nachzuweisen, auch für die Konzeptionierung des Sanierungsverfahrens. Das weitere Vorgehen der Sanierungsmaßnahme und zusätzlicher Erkundungsmaßnahmen muss im Zuge der weiteren Planung mit dem Baugrundgutachter und dem Sachverständigen abgestimmt werden.
.Beschluss:
in den Begründungen
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen