Historische Stützmauern Suicardusstraße - Vorstellung der Sanierungsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 11.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.11.2020 ö Beschließend 5PVS/9/5/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Im Zuge der allgemeinen Beobachtung der Ingenieurbauwerke im Stadtgebiet und unter besonderer Berücksichtigung der anstehenden Bauarbeiten für die Umgestaltung des Schlossufers im Bereich zwischen Willigisbrücke und Pompejanum wurden alle historischen Stützbauwerke im Bereich Suicardusstraße und dem Mainufer (1. Treppenanlage Aufgang zum Schloss, 2. Suicardusstraße, 3. Terrassenmauern, 4. Mainuferpromenade und 5. Kranichmauer) fachkundig begutachtet  

Dabei wurde festgestellt: 
Grundsätzlich weisen alle Mauerabschnitte ein schadhaftes Fugenbild mit losem, teils nicht mehr vorhandenem Fugenmörtel auf. Viele Mauerbereiche, besonders die Mauerköpfe, konnten aufgrund des starken, dichten Bewuchses nicht erreicht und untersucht werden. Alle Mauerabschnitte sind sanierungsbedürftig, mit verschiedenen Dringlichkeiten. 


  1. Treppenanlage Aufgang zum Schloss: 
In der Mauer der Treppenanlage befinden sich standsicherheitsrelevante Ausbuchtungen, die gerade näher untersucht werden. Der anliegende Treppenaufgang ist für diese derzeit laufenden Untersuchungen gerade gesperrt. Ziel ist es, den betroffenen Wandabschnitt mittels Ankernadeln zu ertüchtigen. Die restlichen Mauerbereiche der Treppenanlage sind nach momentanem Stand noch ausreichend standsicher. 

  1. Mauer entlang der Suicardusstraße, ab dem Treppenaufgang Richtung Süden: 
    Die Mauerkrone (Mauerkopf) besteht auf gesamter Länge aus losen Mauersteinen, die teilweise nur gegen das aufgeschüttete Erdreich gelehnt sind. 
Die Steine sind ungenügend befestigt und drohen, wie bereits an einigen Stellen geschehen, auf die Straße zu fallen. Deshalb wurden hier zur Absicherung Bauzäune aufgestellt. Der Bewuchs (Wurzeln von Sträuchern und Bäumen), teilweise unmittelbar an der Mauerkrone, setzt der Mauer zu. 
Diese sind vor einer Sanierung zwingend dauerhaft zu entfernen. Momentan ist die Mauer noch ausreichend standsicher. 

  1. Terrassenmauern: 
Die Terrassenmauern konnten aufgrund des starken Bewuchses der Terrassen nur teilweise begangen und begutachtet werden. Diese müssen, wenn eine Rodung der Flächen wieder möglich ist, untersucht und bewertet werden. 
An einzelnen Bereichen sind lose Mauersteine zu sichern, bis eine Sanierung erfolgen kann. 

  1. Mauer Mainuferpromenade 
    Die Mauer an der Mainuferpromenade konnte bislang aufgrund der Bautätigkeiten der Firma Bauer noch nicht näher untersucht werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch hier die Fugen defekt sind und die Mauerkrone geschädigt ist. 

  2. Kranichmauer 
    Die Kranichmauer besteht aus regelmäßigen, massiven Sandsteinblöcken. Die Fugen weisen ebenfalls die gleichen Schäden auf wie zuvor beschrieben, die Mauerköpfe sind stellenweise durch Wurzeldruck verschoben. Ein Problem der Standsicherheit besteht momentan nicht. Grundsätzlich sollte auch hier der Bewuchs auf und an der Mauerkrone entfernt werden



    1. Projektbeschreibung

Ein Ersatzneubau der historischen Stützwände kommt nicht in Betracht. Sanierungsvarianten sollen das Erscheinungsbild der historischen Mauern nicht beeinträchtigen oder räumlich einengen. Die eigentliche Sanierung von Naturstein-Stützmauern besteht in der Regel aus mehreren aufeinander aufbauenden Arbeiten.  Der Arbeitsablauf der Mauerwerkssanierung lässt sich somit in vier wesentliche Arbeitsabschnitte unterteilen: 

  • Ertüchtigung des Mauerkerns durch Mörtelverpressung (Injektionen), falls notwendig 
  • Statische Sicherung durch Systemvernagelung, falls notwendig 
  • Sanierung der Ansichtsflächen durch Neuverfugung 
  • Sicherstellung eins funktionsfähigen Drainagesystems  

Aktuell werden die begutachteten Abschnitte in einer Art Ampelsystem eingeordnet, daraus wird sich die weitere Vorgehensweise ergeben. Eine Sanierung wird nach Dringlichkeit erfolgen.
 
3.  Kosten

Die Kosten können zum derzeitigen Planungsstand nicht hinreichend geschätzt werden. 

4.  Finanzierung

Im Rahmen des VGV-Verfahrens Schlossufer ist für die Sanierung der Stützwände ein Betrag von 1,0 Millionen vorgesehen. Diese Mittel müssen in der mittelfristigen Haushaltsplanung verankert werden.

5. Weiteres Vorgehen

Der am stärksten geschädigten Bereich, die Ausbeulung im Bereich des Treppenaufgangs, wird bereits für eine Ertüchtigung vorbereitet. Danach sind der Dringlichkeit nach weitere Abschnitte zu sanieren. Der beauftragte Gutachter Herr Frischmuth vom Büro Frischmuth in Gelnhausen erarbeitet im Moment sinnvolle Sanierungsabschnitte. Als erster Schritt sollte der schädliche Bewuchs in Absprache mit der Naturschutzbehörde dauerhaft entfernt werden, da das Wurzelwerk an der Mauer zur Entfestigung der Mauerwerksfugen und damit zu Bauwerksschäden an der gesamten Wand führen kann. Die Standsicherheit der Wände ist im Zuge des Sanierungskonzeptes nachzuweisen, auch für die Konzeptionierung des Sanierungsverfahrens. Das weitere Vorgehen der Sanierungsmaßnahme und zusätzlicher Erkundungsmaßnahmen muss im Zuge der weiteren Planung mit dem Baugrundgutachter und dem Sachverständigen abgestimmt werden. 

.Beschluss:

I.
    1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Planung der Sanierung der historischen Stützbauwerke zustimmend zur Kenntnis.




II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ X ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.02.2021 08:49 Uhr