Erhöhung Parkhausentgelte zum 01.01.2021 - Behandlung der Anträge von - SPD, Herrn Dr. Erich Henke und Herrn Tobias Wüst vom 10.11.2020 - CSU, Herrn Peter Schweickard und Frau Brigitte Gans vom 07.11.2020 - FDP, Herrn Karsten Klein und Herrn Thomas Klein vom 04.11.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 23.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 16. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 23.11.2020 ö Beschließend 9PL/16/9/20

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird die am 19.10.2020 vom Plenum beschlossene Entgeltanpassung zunächst ausgesetzt.

Ab dem 01.01.2021 werden die Parkentgelte für die städtischen Parkeinrichtungen, wie von den Stadtwerken ursprünglich vorgeschlagen und begründet, um 0,10 Euro, jeweils pro Stunde, angepasst.

Entsprechend beläuft sich zukünftig das Entgelt für das Parken bis zu einer Stunde auf 1,30 Euro. In der zweiten Stunde werden die Entgelte von 2,40 Euro auf 2,60 Euro angeglichen. Danach fallen 0,90 Euro für jede weitere Stunde an.

Ab dem 01.01.2022 kann, soweit die wesentlichen pandemiebedingten Einschränkungen aufgehoben sind, die bereits beschlossene Entgeltregelung Anwendung finden, wonach für die erste Stunde 1,50 Euro, für die zweiten Stunde anstatt dann 2,60 Euro, 3,00 Euro fällig werden. Für jede weitere angefangene Stunde 0,90 Euro.
 
Die entsprechenden Entgeltregelungen werden von Montag bis Samstag jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt.

Der Nachttarif, sowie der Sonn- u. Feiertagstarif bleiben unverändert bei 0,50 Euro für jede angefangene Stunde bestehen. In den Entgelten ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.

Weiterhin kann in allen städtischen PH/TG 10 Minuten unentgeltlich das Fahrzeug abgestellt werden.
Für Inhaber der Stadtwerke Kundenkarte besteht die Möglichkeit in allen städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen die ersten 30 Minuten unentgeltlich zu parken.
Die aus der gewährten, zusätzlichen freien Parkzeit entstandenen Einnahmeausfälle, werden jeweils im Nachgang eines abgelaufenen Kalenderjahres, mittels Jahresrechnung, von der AVG übernommen.

.Beschluss:

I. In Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird die am 19.10.2020 vom Plenum beschlossene Entgeltanpassung zunächst ausgesetzt.

Anstelle der 0,30 €-Steigerung in den ersten beiden Stunden, werden zum 01.01.2021 die Parkentgelte für die städtischen Parkeinrichtungen, wie ursprünglich vorgeschlagen und begründet, um 0,10 €, jeweils pro Stunde, angepasst.

Ab dem 01.01.2022 kann, soweit die wesentlichen pandemiebedingten Einschränkungen aufgehoben sind, die bereits beschlossene Entgeltregelung Anwendung finden. Demnach wird das Entgelt für die ersten beiden Stunden auf jeweils 1,50 € festgelegt.
 
Die entsprechenden Entgeltregelungen werden von Montag bis Samstag jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt.

Der Nachttarif, sowie der Sonn- u. Feiertagstarif bleiben unverändert bei 0,50 € für jede angefangene Stunde bestehen. In den Entgelten ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.

II. Angaben zur Klimawirkung:

Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[…..]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[…..]  ausführlicher Erläuterung
in den Begründungen
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 22.02.2021 19:11 Uhr